11.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330) 11.8.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und die für die inländischen Anschlussstrecken, Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90…
Die Dienststellenstruktur des FAÖ wird mit Wirkung zum 1.1.2027 an die aktuellen funktional-organisatorischen Erfordernisse angepasst. Ziele dieser Neuausrichtung sind insbesondere eine Optimierung der Führungsspannen für die Dienststellenleitungen, vereinfachte Kommunikationswege innerhalb der Hierarchien sowie eine Erhöhung der Flexibilität der Gesamtorganisation. Infolge dieser Neuausrichtung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Alfred Kiendl gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz - Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…zwischen den einzelnen Dienstorten als Werbungskosten anerkannt (insgesamt 8.736,-- ATS), nicht jedoch für die Fahrten vom Wohnort zur ersten (einzigen) Dienststelle und von der letzten (einzigen) Dienststelle zurück zum Wohnort. Der Einkommensteuerbescheid wurde daher zum Nachteil des Bw abgeändert. Im Vorlageantrag weist der Bw…
…stellten die Fahrtkosten dar. Die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Dienstort betrage 72 km, jene zwischen der Dienststelle in F und dem Musikkollegium R 68 km. Im Jahr 1996 habe er am Freitagnachmittag unterrichtet und sei idR wöchentlich einmal nach R gefahren, wofür er das…
…von der Abgeltungsregelung nicht umfasst sind demgegenüber Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten eines Arbeitnehmers und können daher die durch die diesbezüglichen Fahrten verursachten Aufwendungen (Kilometergelder) als allgemeine Werbungskosten in Betracht kommen. Es stellen sich die Fahrten zwischen verschiedenen Dienststellen nämlich als Aufwand dar, der zur Erwerbung…
…einer bestimmten (auch untergeordneten) Organisationseinheit dieser Rechtspersönlichkeit zugewiesen, sind die betreffenden nachgeordneten Dienststellen (hier: Polizeiinspektionen) zweifellos bei der Ausführung der ihnen dadurch zukommenden Aufgaben als Organe (Organwalter) einer Gebietskörperschaft anzusehen. Der in der Berufungsschrift geäußerten Ansicht des Bw., wonach als "Organ" nur der einzelne einer…
…sei, ist zu sagen: Dienststellen der Finanzverwaltung, soweit sie Familienbeihilfe zur Auszahlung bringen, sind keine auszuzahlenden Stellen im Sinne des § 26 Abs 1 FLAG 1967. Daraus wird abgeleitet, dass Überzüge von Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag, die durch eine unrichtige Auszahlung von Dienststellen der Finanzverwaltung verursacht wurden, sehr…
…26*** ***27***: [...] AD Ing. ***26*** ***27*** ist wie auch AD ***12*** ***11*** und AD RegR ***13*** ***14*** gemäß dem Personen- und Organisationsverzeichnis der Österreichischen Bundesverwaltung Angehöriger der Dienststelle "Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs", Einheit "Betriebliche Veranlagung Team 02". Der einschreitende Teamleiter-Stellvertreter des Finanzamtes Amstetten Melk…
Die Arbeitsrichtlinie Hamas - Netzwerk (AH-4606) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Guatemala - Embargo (AH-2416) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie Libanon Embargo (AH-2604) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
…Verschiedene Dokumente und Gegenstände (C36) 10.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind (Art. 104 ZBefrVO): unentgeltlich an öffentliche Dienststellen der Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente; zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen ausländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen (internationale Regierungsorganisationen); nicht darunter fallen beispielsweise private internationale Vereinigungen (so genannte NGOs…
…| Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback - e-mail Adressen | NORD | post.fallback-zanord@bmf.gv.at | OST…
…| Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienststelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback - e-mail Adressen | NORD | post.fallback-zanord@bmf.gv.at | OST…
…Bestimmungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern auch von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass alle Einführer in der gesamten EU eine einheitliche und…
…zu stellen (EAS 2114). Ob diese Gegebenheiten im Fall einer als Investitionsmodell angebotenen deutschen Seeschifffahrts-KG vorliegen, kann allerdings nicht ungeprüft im ministeriellen EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen festgestellt werden. 20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…eingefroren. Die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen (Anhang I der Verordnung (EU) 2024/287) wird in der internen Arbeitsrichtlinie Guatemala - Embargo (AH-2416 intern) den Dienststellen des Zollamtes Österreich zur Verfügung gestellt. Bis dato wurde keine entsprechende Liste im Amtsblatt der…