…derart eingeräumtes Recht steht mit dem Recht eines Bestandnehmers in Widerspruch, es stellt vielmehr ein Fruchtgenussrecht dar (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Rz 1457: Erfolgt die Einräumung der Dienstbarkeit durch das Gericht (zB § 3 Notwegegesetz oder § 86 EheG) oder durch die Verwaltungsbehörde (zB…
…Baustraße und einer Baustelleneinrichtungsfläche sei. Daher bestehe die Hauptpflicht des Eigentümers des belasteten Grundstücks in einer Duldung oder Unterlassung. Demnach liege ein Dienstbarkeitsvertrag gemäß § 33 TP 9 GebG vor. In der Beschwerde vom 10.06.2021 gegen den Gebührenbescheid wurde angeführt, dass es sich beim…
…Baustraße und einer Baustelleneinrichtungsfläche sei. Daher bestehe die Hauptpflicht des Eigentümers des belasteten Grundstücks in einer Duldung oder Unterlassung. Demnach liege ein Dienstbarkeitsvertrag gemäß § 33 TP 9 GebG vor. In der Beschwerde vom 09.06.2021 gegen den Gebührenbescheid wurde angeführt, dass es sich beim…
…als „Nutzungsberechtigte“ (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf. oder NB) einen sog. „Nutzungs- und Dienstbarkeitsvertrag“ ab, der beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (kurz FA) unter der ErfNr*** zur Vergebührung angezeigt wurde. Die Vertragsurkunde hat auszugsweise folgenden Inhalt: „1. Vertragsgegenstand Die NG sind grundbücherliche Eigentümer…
…der Rechtsbeständigkeit zukomme und die steuerliche Auswirkung nicht bloß geringfügig sei. Gegenstand des Übereinkommens sei die vorübergehende Grundinanspruchnahme für 3 Jahre gegen eine einmalige Entschädigung, welches Recht eine Dienstbarkeit iSd § 33 TP 9 GebG darstelle. Es komme vor allem auf den von den Vertragsparteien verfolgten…
…darauf hingewiesen, dass der Servitutsvertrag vom 18. April 2007 ein Sachverständigengutachten nicht zu ersetzen vermag. Da die betroffenen Liegenschaften laut Grundbuchsauszug bereits mit gleichartigen Dienstbarkeiten belastet waren, führt die Einräumung einer weiteren Servitut nur mehr in eingeschränktem Ausmaß zu einer weiteren Bodenwertminderung (vgl. VwGH vom…
…Die Privatrechtsordnung lässt diesen rechtlichen Erfolg eintreten, weil er von den Erklärenden so gewollt ist. § 472 ABGB lautet: Durch das Recht der Dienstbarkeit wird ein Eigentümer verbunden, zum Vorteile eines anderen in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches…
…€ 7.000,00; das Dreifache des Jahreswertes sind somit € 21.000,00. Gemäß § 33 TP 9 GebG ist die Übertragung dieser Dienstbarkeit mit 2 % vom Wert des bedungenen Entgelts anzunehmen; das sind € 420,00. Diese Gebühren übernimmt Herr Bw. zur alleinigen Bezahlung…
…Begründung Am 30. November 1998 wurde zwischen Frau A.L. und ihrem Lebensgefährten Herrn C.C., dem Berufungswerber, ein Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen. Laut Punkt 1. dieses Vertrages ist bzw. wird Frau A.L. grundbücherliche Eigentümerin von in diesem Punkt genau bezeichneten Liegenschaftsanteilen, mit welchen Wohnungseigentum verbunden…
…Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr je vom 11. November 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 18.6.2004 schlossen Frau MS und Herr MaS (als duldende Partei) einerseits und der Berufungswerber (als begünstigte Partei) andererseits einen Dienstbarkeitsvertrag, dessen maßgeblichen Punkte lauten: …
…das Recht, seine Angehörigen und Bekannten jederzeit bei sich zu Besuch zu empfangen und jederzeit bei sich zu beherbergen. Diese Dienstbarkeit des Wohnungs- und Gebrauchsrechtes ist ausdrücklich ein dem Wohnungsberechtigten eingeräumtes höchstpersönliches Recht. Dieser ist daher nicht berechtigt dieses Recht ganz oder teilweise, entgeltlich oder…
…entsprechender Bedienung des Kredites durch den Hauptschuldner, er gar nicht zur Zahlung herangezogen werden würde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer (einer Liegenschaft) verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des Berechtigten in Rücksicht seiner Sache…
…Dr. Herrmanngasse 3, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Ende November 2000 schlossen A.B. und die Berufungswerberin (in der Folge: Bw.), die A-GmbH , einen Dienstbarkeitsvertrag mit nachstehendem, auszugsweise und zum Teil wörtlich wiedergegebenem, Inhalt: 1. A.B. ist grundbücherlicher…
…dass dieser jenen Plan aus dem ursprünglichen Vertrag vollständig ersetzen soll. Schließlich ist festzustellen, dass sich weder im gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrag noch in der Ergänzungsvereinbarungen in irgendeiner Art und Weise Entgelte für Leitungsrechte vereinbart finden. Vielmehr finden Leitungsrechte in beiden Urkunden in keiner Weise Erwähnung. 2…
…iHv € 12.667,11 fest und führte in der Begründung aus, dass der gegenständliche Vertrag nach seinem überwiegenden rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck als entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit zu vergebühren sei (vgl BFG vom 22.02.2017, RV/7100320/2015 und vom 23.02.2017…
…2018, RV/7101565/2016). Im gegenständlichen Beschwerdefall beinhaltet der Pacht- und Servitutsvertrag vom 17. Dezember 2012 auch Formulierungen, wie sie für die Einräumung einer Dienstbarkeit typisch sind. Nach § 3 des gegenständlichen Vertrages etwa gewährt der Verpächter dem Pächter das Recht zur Aufstellung von Windenergieanlagen, notwendige…
…des ***7*** zum auf den übertragenen Liegenschaftsanteilen befindlichen Schacht notwendig sind. Das Ausmaß dieser Geh-, Fahrt- und Zufahrtsrechte ist im Teilungsplan festzuhalten. Diese Dienstbarkeiten sind grundbücherlich einzuräumen. Darüber hinaus wird zwischen den Vertragsteilen vereinbart, dass notwendige Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an der Infrastruktur (zB Rohrleitungen, Schacht)…
…einen neuen, identischen Bescheid an die "ABC". Dagegen wurde am 12.09.2017 von der ABC Bescheidbeschwerde eingebracht und beantragt, gegenständlichen Vertrag als Bestandvertrag zu beurteilen, zumal die Dienstbarkeit lediglich von untergeordneter Bedeutung sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21. September 2017, gerichtet an die ABC, wurde…
…auszugsweise: ".. II. Begründung der Beschwerde Die belangte Behörde hat den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet, weil sie davon ausgeht, dass es sich um einen reinen Dienstbarkeitsvertrag handelt. Dies widerspricht aber sowohl dem Urkundeninhalt, als auch dem Parteiwillen und erscheint der Beschwerdeführerin weder zivil-, noch gebührenrechtlich…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die grundsätzliche Abgrenzung zwischen einem Bestandvertrag iSd § 33 TP 5 GebG und einem Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit iSd § 33 TP 9 GebG ist durch die oben zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichthofes hinreichend geklärt und konnte die…