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UFSL RV/0706-L/05einvernehmliche Aufhebung einer Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2006

…Voraussetzungen möglich. Insbesondere beseitigen eine Vertragsaufhebung oder die Nichtausführung des Vertrages die entstandene Steuerschuld nicht mehr (VwGH 30.4.2003, 2003/16/0008). Für die Annahme einer Gesetzeslücke besteht kein Raum betreffend die steueraufhebende Wirkung einer nachträglichen einvernehmlichen Aufhebung des Rechtsgeschäftes. Eine analoge Anwendung der…

UFSI RV/0137-I/05Nachträglich vereinbarte Aufhebung des Schenkungsvertrages beseitigt nicht die entstandene Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles davon auszugehen, dass mit Ausführung der gegenständlichen Schenkung die Steuerschuld hiefür entstanden war. Diese einmal entstandene Schenkungssteuerpflicht wurde aber entgegen der Rechtsmeinung der Bw. durch die nachträglich vereinbarte einvernehmliche Aufhebung der Schenkung nicht mehr berührt/beseitigt. Das Finanzamt hat daher zu…

UFSS RV/0607-S/06Eine nachträglich (freiwillig) vereinbarte Gegenleistung berührt die einmal entstandene Schenkungssteuerpflicht nicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2007

…die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (vgl. VwGH 30.04.2003, 2003/16/0008). Die Aufhebung einer Schenkung berührt also an sich die Schenkungssteuerpflicht nicht (vgl. VwGH 04.12.2003, 2003/16/0097). Nach dem durch die Aufgabe der Wortfolge "eine…

UFSW RV/3776-W/10Aufhebung eines Schenkungsvertrages durch Scheidungsvergleich mit Wirkung ex tunc?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl zB das Erkenntnis vom 30. August 1995, 94/16/0295). Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der…

UFSS RV/0609-S/06Eine nachträglich (freiwillig) vereinbarte Gegenleistung berührt eine einmal entstandene Schenkungssteuerpflicht nicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2007

…die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt (vgl. VwGH 30.04.2003, 2003/16/0008). Die Aufhebung einer Schenkung berührt also an sich die Schenkungssteuerpflicht nicht (vgl. VwGH 04.12.2003, 2003/16/0097). Nach dem durch die Aufgabe der Wortfolge "eine…

UFSW RV/0637-W/09Keine Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit.a ErbStG wegen Vorliegens des Tatbestandes gemäß § 34 Abs.1 Z 13 letzter Satz ErbStG; darüber hinaus wurde der steuervernichtende Tatbestand des § 33 lit.a ErbStG gar nicht erfüllt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…zu beurteilenden Fall-einvernehmlich rückgängig gemacht wurde. (vgl. VfGH, 2.3.2005, G 104/04) Eine nachträgliche einvernehmliche Aufhebung einer Schenkung erfüllt nicht den steuervernichtenden Tatbestand des § 33 lit.a ErbStG. Die vormals mit Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung entstandene Steuerschuld wird dadurch nicht berührt.…

UFSF RV/0137-F/05Anteilsvereinigung auf Grund einer Schenkung auf den Todesfall, obwohl nur ein Teil des Geschenkes geltend gemacht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2006

…Die Steuerschuld sei mit dem Ableben der Steuerschuldnerin entstanden. Diese könne durch nachträgliche Disposition nicht mehr beseitigt werden, außer es werde ein gesetzlicher Steuervernichtungstatbestand erfüllt. § 17 verlange die gänzliche Rückgängigmachung des Rechtsgeschäftes, was hier nicht erfolgt sei. Vielmehr habe der Berufungsführer nur einen Teil seines…

BFG RV/3100815/2015Einvernehmliche Aufhebung einer (gemischten) Schenkung führt nach § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG nicht zur Erstattung der Grunderwerbsteuer: Der Rückerwerb ist daher neuerlich steuerpflichtig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2016

…Damit kam es also auch nach bereinigter Gesetzeslage nicht zur Erstattung, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Das ErbStG kannte somit - anders als § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt. Für den…

BFG RV/3100816/2015Keine Erstattung gemäß § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 im Fall einer einvernehmlich aufgehobenen Grundstücksschenkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2016

…seine Entscheidung tragend wie folgt: „ Die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG hat § 33 ErbStG in der zuletzt bereinigten Fassung zum Vorbild. Es kann also bei Schenkungen mangels Erfüllung eines steuervernichtenden Tatbestandes die zuvor entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden. Die Bestimmung des …

UFSW RV/2275-W/05Kein § 33 lit. a ErbStG bei einvernehmlicher Aufhebung der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…dass die einvernehmliche Auflösung einer Schenkung nicht zur Erstattung der Schenkungssteuer führt. Eine auf Grund des Gesetzes entstandene Steuerschuld kann durch eine nachträgliche privatrechtliche Vereinbarung nicht mehr beseitigt werden. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht: "Die Berufungswerberin erhebt durch ihre bevollmächtigten Rechtsvertreter…

UFSW RV/1594-W/04Sind die durch 4 Jahre hindurch zum Teil monatlichen Zuwendungen und zum Teil jährlichen Zuwendungen (insgesamt im Betrag von S 611.000 und S 240.000) der Eltern des Bw. steuerfrei als Unterhaltsleistungen oder Gelegenheitsgeschenke oder handelt es sich zum Teil auch um Heiratsgut?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2009

…dass mit Ausführung der gegenständlichen Schenkung die Steuerschuld hiefür entstanden war und dass diese einmal entstandene Schenkungssteuerpflicht entgegen der Rechtsmeinung des Bw. durch die nachträgliche Vereinbarung über einen "Widerruf" der Schenkung nicht mehr berührt/beseitigt werden konnte. Insgesamt waren daher die Berufungen als unbegründet abzuweisen…

UFSI RV/0362-I/03Einvernehmliche Aufhebung einer unentgeltlichen Dienstbarkeitseinräumung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2004

…2002 nicht mehr die volle Verfügungsmacht über die Grundstücksanteile hatte. Eine Abschreibung der Steuer wegen Aufhebung der Schenkung (siehe § 33 ScheStG) kann nur erfolgen, wenn Widerrufsgründe der §§ 947 ff ABGB vorliegen (z.B. grober Undank) und ein Herausgabeanspruch vorläge. Gem. § 946 ABGB sind Schenkungen grundsätzlich…

UFSW RV/0516-W/05widerruf einer Schenkung aus familiären Gründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…liegen die Tatbestandsvorausetzungen des § 33 ErbStG nicht vor. Da wie bereits ausgeführt, mit Ausführung der gegenständlichen Schenkung die Steuerpflicht entstanden ist und diese, entgegen der Rechtsmeinung der Bw. durch die nachträglich vereinbarte einvernehmliche Aufhebung nicht mehr beseitigt wurde, konnte dem Berufungsbegehren nicht entsprochen werden. Die…

UFSI RV/0490-I/13Anwendbarkeit der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2013

…angebracht, die "Entstehungsgeschichte" des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 idF SchenkMG 2008 darzustellen. Bei den Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn…

UFSG RV/0033-G/06Nachträgliche Vertragsänderung, Wohnrechtseinräumung an Ehegattin des Übergebers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Dieser Zeitpunkt ist nach dem Vertragsinhalt mit dem 20. September 2005 anzusetzen. Die Steuerschuld kann in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt…

UFSI RV/0491-I/13Anwendbarkeit der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG im Verhältnis zu § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2013

…angebracht, die "Entstehungsgeschichte" des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 idF SchenkMG 2008 darzustellen. Bei den Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn…

UFSW RV/4040-W/08Bei einvernehmlicher Aufhebung der Schenkung sind Voraussetzungen nach § 33 lit a ErbStG nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2011

…eingeräumt. Die Vertragsteile sind übereingekommen, diese Vereinbarung ersatzlos aufzuheben und unterfertigten diese Vereinbarung jeweils mit ihrer eigenhändigen beglaubigten Unterschrift". Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde vom Finanzamt im Ergebnis dahin begründet, dass - im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer - eine nachträgliche einvernehmliche Aufhebung der Schenkung nichts an der bereits entstandenen…

UFSW RV/0586-W/03Gemischte Schenkung, wenn der dreifache Einheitswert größer als die vereinbarte Gegenleistung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2005

…nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden soll. Spätere Änderungen können eine Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl. Verwaltungsgerichtshof 30.8.1995, 94/16/0295). Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes…

UFSW RV/0530-W/03Gemischte Schenkung, wenn der dreifache Einheitswert größer als die vereinbarte Gegenleistung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2005

…nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden soll. Spätere Änderungen können eine Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl. Verwaltungsgerichtshof 30.8.1995, 94/16/0295). Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes…

UFSG RV/0401-G/07Schenkung oder Kauf?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2009

…durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (Erkenntnis vom 25.2.1993,92/16/0160). Abgesehen davon, dass im gegenständlichen Fall die Schenkung weder aufgehoben wurde noch das Geschenk herausgegeben werden musste kennt das ErbStG keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur…