VERSTÄNDIGUNG Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 20. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, mit: Nach Auffassung…
…ho Sicht daher auch einer Deutung als Antrag nach § 216 BAO zugänglich (vgl VwGH 14.9.1993, 91/15/0103). Einer Umdeutung - wie von der Abgabenbehörde in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt - bedarf es dazu nicht und steht eine solche Deutung des Anbringens auch nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 12.8.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 29.7.2015, wonach…
Zu bemerken ist, dass die im offenbar nicht zugestellten Bescheid vom 5.5.2009 vertretene Ansicht, § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. Pensionsharmonisierungsgesetz BGBl. I Nr. 142/2004, wonach der ständige Aufenthalt in Österreich von 60 Kalendermonaten zum Familienbeihilfenanspruch geführt hat, finde keine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X., vom 18. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. vom 19. April 2004 betreffend Zurückweisung des Widerrufs eines Umbuchungsantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die A.GmbH. stellte…
…§ 92 Tz 7). Nur für den Fall, dass Zweifel über den Inhalt des Spruches bestehen, wäre zu dessen Deutung auch die Begründung des Bescheides heranzuziehen (vgl. nochmals VwGH 24.5.2012, 2009/15/0182). Da mit dem Spruch der Bescheide "Abzugsteuer gem. § 99 EStG 1988…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, über die Beschwerde vom 17.9.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 10.9.2018 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 23.3.2018 zu…
…93/13/0018; 30.5.1997,97/02/0049; ZfVB 1998/3/791). Bestünden Zweifel über den Inhalt des Spruches, so sei zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen (Ritz, Bundesabgabenordnung, Tz 6 und 7 zu § 92). Im Spruch des Einkommensteuerbescheides 1995 vom 13.1…
…Abs. 4 lit. e BAO ist "für Vorlageanträge … [§ 260 Abs. 1 (Unzulässigkeit …)] sinngemäß anzuwenden". Zur Deutung eines Rechtsmittels ist auszuführen, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung judiziert, dass "Prozesserklärungen einer Partei … ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen [sind]. Es kommt darauf an…
…Tat gegeben ist. Ein bloßer Verdacht reicht dabei genauso wenig aus wie ein Verhalten, das noch andere Deutungsmöglichkeiten als ein Finanzvergehen zulässt. Bloß teilweise Entdeckung, vor allem bei Nichtbekanntsein des gesamten Schadensausmaßes ist ausreichend. Entdeckt ist die Tat nach ständiger Rechtsprechung erst dann, wenn sich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Treudat Köglberger, Stadler & Partner Wirtschaftstreuhand-GmbH, 4020 Linz, Untere Donaulände 21-25, vom 31. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Erwin Ganglbauer, vom 17. Jänner 2005 betreffend…
…und die dort angeführte VwGH-Judikatur). Andererseits ist es bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei dem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dem Wortlaut des Begehrens nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Dabei ist für die Beurteilung eines Anbringens nicht dessen…
…Rechtsmittel)Begehren um "Aufhebung des Bescheids vom 5. März 2007 bezüglich der Aufhebung des ursprünglichen Einkommensteuerbescheids 2005" im Zusammenhalt mit dem Vorbringen um Zuerkennung des Alleinverdienerfreibetrages 2005 (richtig: Alleinverdienerabsetzbetrag) nach Ansicht der Berufungsbehörde nur die Deutung zu, dass damit ausschließlich gegen den auf Grundlage des…
…in den Grundzügen einem österreichischen vergleichbar sind und deren Wirkung gemäß § 240 Abs 1 IO in Österreich anerkannt sind, eine "Deutung" der Bezeichnung des zutreffenden Bescheidadressaten zulässig erscheint (VwGH 26.06.2014, 2013/15/0062). Im Anlassfall wurde der Bescheidadressat als AG in Liquidation bezeichnet…
…über die Beschwerde allenfalls noch in einem nach Ergehen einer verfassungsgerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Verfahren zu entscheiden wäre. Die unter den besonderen Tatbestandsvoraussetzungen des § 212a BAO vom Gesetz ermöglichte Aussetzung der Einhebung erstreckt sich nach dem keine andere Deutung zulassenden Wortlaut des § 212a Abs…
…diesem Bescheid für die Deutung des Spruches herangezogen werden, wenngleich der Begründung eines Bescheides grundsätzlich keine normative Wirkung zukommt. Unzulässig wäre dabei allerdings die Umdeutung eines klaren Spruches. Also nur wenn behördliche Aussagen im Spruch unklar sind, sind die Begründungsausführungen zur Deutung des Spruches heranzuziehen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** KG, ***2*** ***3*** ***4***, ***3*** ***5***, vertreten durch LBG Burgenland Steuerberatung GmbH, 7400 Oberwart, Schulgasse 17, vom 21. Juli 2017 gegen folgende Bescheide des (damaligen) Finanzamts Bruck Eisenstadt…
…Auffassung, Meinung, Mutmaßung, These oder Hypothese und beinhaltet somit eine persönliche Interpretation oder Deutung jener Person, die eine Annahme äußert. Das bedeutet, dass es sich bei einer Annahme nicht um die Wiedergabe einer Tatsache sondern vielmehr um die Interpretation einer Tatsache oder um eine Mutmaßung…
…erstreckt sich die - unter den besonderen Tatbestandsvoraussetzungen des §212a BAO (insb. Abs 2) vom Gesetz ermöglichte - Aussetzung der Einhebung nach dem keine andere Deutung zulassenden Wortlaut des §212a Abs.5 BAO ausschließlich auf das Verwaltungsverfahren. Dieses endet spätestens mit dem Ergehen der Berufungsentscheidung auch dann…
…Bw. gemeinsam mit seinem Bruder K.G. als Erben nach seiner Mutter zu bezeichnen gewesen. Eine Ausdehnung der Bezeichnung des Bescheidadressaten auf eine zweite Person im Rahmen einer "Deutung" ist jedenfalls unzulässig. Abschließend sei erwähnt, dass zahlreiche Fragen des Bw. im Rahmen seiner Berufung - vor…