…Anzahlung in der Höhe von 19.500 Euro aufrecht blieben. B) Über die (nunmehr als Beschwerde zu wertende) Berufung wurde erwogen: Die Artikel 3 und 15 des DBA-Italien lauten auszugsweise: „Artikel 3 Allgemeine Definitionen … (2) Bei Anwendung des Abkommens durch einen Vertragstaat hat…
…Vorbringen erstattet, das auf eine Änderung der maßgeblichen Umstände gegenüber den Jahren 2014 und 2015 hindeuten würde. Gemäß Art. 14 DBA-Italien dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, nur in…
…eine Berufungsvorentscheidung, in deren Bemessungsgrundlagen es Bezüge ohne inländischen Steuerabzug in Höhe von EUR 7.839,42 einbezog. Die in Italien abgeführte Einkommensteuer wurde unter Hinweis auf Art 15 des DBA-Italien nicht angerechnet, da ein Grenzgänger nur in dem Staat besteuert werden dürfe, in…
…Österreich. Es ist wohl einzuräumen, dass eine Steuerpflicht der in Italien ansässigen Erben gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-I in Österreich nicht geltend gemacht werden darf. Doch ist die Rechtsfolge der Beendigung des Besteuerungsaufschubes nicht eine steuerliche Erfassung des von den Erben erzielten Veräußerungsgewinnes…
…EStG 1988. Art. 13 Abs. 3 DBA-Italien steht dieser Wegzugsbesteuerung nicht im Weg, weil die anfallende Steuerschuld noch keinen grenzüberschreitenden Vorgang betrifft; sie ist in der gedanklich letzten Sekunde vor dem Wegzug nach Italien entstanden. Auch bei Inanspruchnahme des Besteuerungsaufschubes hindert Art. 13 Abs…
…Abs. 3 lit. b DBA-Italien verwendete Ausdruck "juristische Person (einschließlich eines Geldinstituts), die einer Gebietskörperschaft zur Gänze gehört", dahingehend auszulegen, dass diese für eine Zinsensteuerfreistellung in Italien erforderliche Voraussetzung auch dann erfüllt ist, wenn die Gebietskörperschaft zur Gänze Eigentümer einer anderen juristischen Person ist…
…24) erfolgt. Dabei seien auch die erhaltenen Sonderzahlungen in die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages übernommen und folglich die im Bescheid ausgewiesene Summe von 13.639,65 Euro gemäß Art. 23 DBA Italien auf die österreichische Steuer angerechnet worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt und…
… die Höhe der in Italien tatsächlich entrichteten Steuer gründet sich auf die Angaben in den Berufungen. Im Übrigen sind die Feststellungen unstrittig. Rechtlich folgt daraus: Artikel 23 Abs 3 lit a DBA-Italien normiert zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Folgendes: "Bezieht eine in Österreich ansässige Person…
…angegeben, sowohl im Inland als auch in Italien einen Wohnsitz zu haben, jedoch in Österreich zu leben und zu arbeiten. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt somit im Inland. Daher gilt der Bf. nach Art 4 DBA als in Österreich ansässig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden…
…italienische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug unterzogen werden, wenn die die Lizenzgebühren empfangende italienische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht vorgesehene Beteiligungserfordernis im DBA-Italien…
…Abs 1 lit a DBA-Italien: "Vergütungen, ..., die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft erbrachten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden". Artikel 23 Abs 3 lit a DBA-Italien: …
…bezogen hat, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Daran können auch die seitens des Bw. aufgezeigten Auslegungsdifferenzen des DBA Italien nichts ändern, da die Entscheidung über einen Antrag gemäß § 48 BAO nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt. Dem Berufungsbegehren betreffend die Festsetzung der…
…anzuwenden, in denen das bilaterale DBA keine eigenständige Definition vorsieht. Im Verhältnis zu diesen Staaten wäre daher stets Österreich hinsichtlich der Gewinne des Verkehrsunternehmens besteuerungsberechtigt. Da im vorliegenden Fall lediglich in Italien ein Hangar des österreichischen Unternehmens als potentieller Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung besteht, wird…
…Entscheidung über einen internationalen Qualifikationskonflikt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unabhängigen Finanzsenates fällt. Eine Bindungswirkung des Ansässigkeitsstaates an die Beurteilung des Tätigkeitsstaates sowie eine Verpflichtung des Ansässigkeitsstaates zur Steuerentlastung kann dem DBA Italien jedenfalls nicht entnommen werden. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien…
…Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens. Die zuständige Behörde der Republik Österreich und die zuständige Behörde der Republik Italien…
…2002 geltend zu machen, vorausgesetzt, dass der KG-Gewinnanteil des Jahres 2002 ungekürzt um den österreichischen Verlustvortrag in die italienische Besteuerungsgrundlage einbezogen worden ist. Rechtsgrundlage für dieses Beurteilungsergebnis ist Artikel 24 Abs. 2 DBA-Italien (Betriebstättendiskriminierungsverbot). 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…die Haftungsentgelte nach italienischem Recht den Einkünften aus Darlehen gleichgestellt sind. Denn die Definition des Begriffes "Zinsen" weicht im DBA-Italien in dieser Hinsicht von der Definition des OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden…
…Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14 DBA-Italien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 15. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…14 DBA-Italien gegeben ist, unterliegt jener Teil der vom Geschäftsführer auf Grund seiner Honorarabrechnungen erzielten Einkünfte der österreichischen Besteuerung, der auf die genannte Inlandstätigkeit entfällt; die diesbezügliche österreichische Einkommensteuer ist auf die italienische Einkommensteuer anrechenbar. Solange die italienische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Italien bestätigt…
…Abs. 2 lit. b DBA-Italien erfasst sein können, muss im gegenständlichen Fall die Anwendbarkeit der Kassenstaatsregel allein schon daran scheitern, dass keine Vertretung oder Einrichtung "in Österreich" vorliegt. Der österreichische Verein kann selbst nicht vom Begriff der "Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.)" erfasst sein, weil…