…EStR 2000 Rz 2518 und 6148a). Das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen wird derzeit in Art. XVIII DBA Japan geregelt. Gemäß dieser Bestimmung dürfen Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer in einem der Vertragsstaaten ansässigen Körperschaft auch in diesem Staat…
…ist die Person gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA-Japan aufgrund des Mittelpunktes der Lebensinteressen weiterhin in Japan ansässig. Die Bezüge aus den Tätigkeiten als Geschäftsführer und Managing Director sind als Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit iSd § 25 Abs. 1 Z 1 lit…
…Hinblick auf das japanische Betriebsstättenvermögen gekommen, als aufgrund einer Bemerkung ("observation") Österreichs gegen die im Jahr 2014 neu eingeführte Rz 3.1 des OECD-MK zu Art. 13 OECD-MA sichergestellt ist, dass Österreich weiterhin an den bis zum Wirksamwerden des neuen DBA angefallenen stillen…
…sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um eine der japanischen Körperschaftsteuer dem Wesen nach ähnliche Steuer, die neben der bereits bestehenden Steuer erhoben wird. Die Steuer fällt somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen…
…DBA abgeschlossen, die Österreich als Quellenstaat eine bloß 15-prozentige - oder eine noch niedrigere - Quellenbesteuerung zuweisen, ist einzuräumen, dass in einem solchen Fall auch das Abkommen mit dem Drittstaat zu beachten sein könnte. Dies allerdings nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Drittstaat die japanischen…
…Lizenzgebühren, die an in Österreich ansässige steuerbefreite gemeinnützige Vereinigungen fließen, dürfen gemäß Artikel XI DBA-Japan in Japan einer mit 10% begrenzten Quellenbesteuerung unterzogen werden. Diese Steuer ist gemäß Artikel XIX des Abkommens auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die japanischen Lizenzgebühren entfällt. Wird…
…kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden, da viel dafür spricht, dass die US-Partnership einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichischen Dividendeneinkünfte nicht der Partnership, sondern dem dahinter stehenden Investor (d.i. dem japanischen Pensionsfonds) zugerechnet werden müssten…
…den genannten Steuern handelt es sich gemäß Artikel 1 Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um Steuern, die ihrem Wesen nach der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ähnlich sind. Diese Steuern fallen somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. Bundesministerium für Finanzen, 9…
…tätig ist und sich aus wirtschaftlichen Überlegungen genötigt sieht, in Japan eine Tochtergesellschaft zu errichten, deren Aufgabe in Service- und Wartungsarbeiten bei den Kunden des österreichischen Unternehmens besteht, hat gemäß Art. VII DBA-Japan darauf zu achten, dass die Leistungsbeziehungen zwischen der österreichischen Muttergesellschaft und…
…in der Form bewerkstelligt, dass eine japanische TREUHANDBANK die Fondsmittel als Treuhänderin des Pensionsfonds einer in Delaware gegründeten Limited Partnership überträgt und nun diese amerikanische Partnership die österreichischen Aktien erwirbt, so kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden, da viel dafür…
…DBA-Japan unterhält. Als Betriebstätte im Sinn von Art. IV des Abkommens kommt jede Geschäftseinrichtung in Betracht, in der eine Unternehmenstätigkeit ausgeübt wird. Dies kann auch die Wohnung eines in Österreich lebenden Vorstandsmitgliedes der japanischen Gesellschaft sein, wenn darin unternehmesspezifische Tätigkeiten (z.B. Betreuung japanischer…
In Japan wird mit Wirkung ab 1. April 2026 eine neue Steuer (Special Corporation Tax for Defense) eingeführt, die zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben wird. Bei der Special Corporation Tax for Defense handelt es sich gemäß Artikel 2 Abs. 4 DBA Japan, BGBl. III Nr. 167…
…Abkommensberechtigung ist durch eine von der japanischen Behörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung zu dokumentieren. Aus der von der Behörde bestätigten Bescheinigung muss für Zwecke der weiteren Beurteilung der Abkommensvorteile auch hervorgehen, dass es sich um einen Pensionsfonds iSd Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan handelt…
Wurde eine japanische Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Projektgesellschaft anlässlich der Errichtung eines inländischen Universitätsneubaues mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragt, liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend…
…Auslandsdienstreisen bis zum täglichen Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten betragen darf. Artikel XIII des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA-Japan) lautet: "... 2) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 1 des Artikels XII…
Die "183-Tage-Klausel" des DBA-Japan entspricht noch der Fassung des OECD-Musterabkommens vor 1992. Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7…
…Steuerbelastung geführt hätte (wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch sonst im Bereich der Besteuerung von Auslandslizenzgebühren allgemein üblich - als Methode für die Steuerentlastung nicht das Steuerfreistellungs- sondern…
…japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst. Unter den gegebenen Umständen könnte eine dem Artikel IX DBA-Japan…
…zu 98% eine japanische Körperschaft und zu 2% eine Cayman-Islands-Gesellschaft beteiligt, dann ist der im Wege der US-Personengesellschaft nach Japan fließende Dividendenertrag gemäß Art. IX DBA-Japan/Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten. Artikel IX des DBA-Japan lässt allerdings die sich…
Unterhält ein japanisches Bankunternehmen in Österreich eine Repräsentanz, der im Rahmen der Unternehmenstätigkeit eine bloß unterstützende Hilfsfunktion zukommt, so stellt ein derartiger Hilfsstützpunkt gemäß Artikel IV Abs. 3 lit. e DBA-Japan keine inländische Betriebstätte dar, so dass weder eine inländische Einkommensbesteuerung noch eine…