…2004 dargelegte Rechtsansicht des Bw. bestätigt, sind Zinserträge aus einem niederländischen Unternehmen gewährten Privatdarlehen gemäß Artikel 11 Absatz 1 DBA NL in Österreich steuerpflichtig, wenn eine Ansässigkeit in Österreich vorliegt. Nach österreichischem Steuerrecht stellen solche Zinsen Einkünfte aus ausländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs…
…auf Grund der Ansässigkeit des Bf. in den Niederlanden der Progressionsvorbehalt von den ausländischen Einkünften zu Unrecht erfolgt sei, zuzustimmen. Das Finanzamt beantrage die Stattgabe der Beschwerde, wie vom steuerlichen Vertreter beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Art. 16 Abs. 1 DBA Österreich-Niederlande, BGBl…
…normiert, wann die Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht durch den Steuerabzug abgegolten ist. Gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich-Niederlande dürfen Lizenzgebühren, die aus einem der beiden Staaten stammen und an eine in dem anderen Staat ansässige Person gezahlt werden, vorbehaltlich des Absatzes 2, nur…
…Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl 1971/191 idF BGBl 1991/18, III 2003/14, III 2009/66, III 2010/44 (in der Folge DBA Niederlande)…
…f DBA-Österreich/USA inländische Betriebstätten (für die US-Gesellschaft) begründen; das im gegebenen Zusammenhang nach dem OECD-Muster gestaltete DBA-Österreich/Niederlande, bei dem dieser Effekt nicht eintreten würde, ist im Hinblick auf die bloße Betriebstätteneigenschaft des niederländischen Head-Offices nicht anwendbar. Werden nun…
…daher zB die niederländische Steuerverwaltung bei niederländischen Investoren keinen Bestand einer österreichischen Betriebstätte als gegeben annehmen, dann bestünden keine Bedenken, diese Auffassung auch der Besteuerung in Österreich zugrundezulegen und folglich gemäß dem DBA-Österreich/Niederlande die niederländischen Investoren von den Veräußerungsgewinnen in Österreich steuerfrei zu…
…folgendermaßen zu würdigen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Art. 16 Abs. 1 DBA Österreich-Niederlande lautet: Vorbehaltlich der Artikel 17, 19, 20 und 21, Absatz 2, dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen…
…das Jahr 1999 machte der Bw. nach dem DBA Österreich-Niederlande in Österreich lediglich bei der Progression zu berücksichtigende negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einer Kommanditbeteiligung von DM 500.000,00 an der Hanseatischen Immobilienfonds Holland XII GmbH & Co. KG (FA Bremen-Mitte…
…10.12.1997 hätte der VwGH die Verweigerung des Ausschlusses des Kapitalertragsteuerabzugs („Reduktion auf Null“) bei Dividenden einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine niederländische Muttergesellschaft auf Grund des damals geltenden Art. 10 DBA-Österreich-Niederlande auf Grund einer missbräuchlichen „Zwischenschaltung“ der niederländischen Muttergesellschaft in Anwendung des …
…Quellenstaat besteuert werden. Gemäß Art. 24 Abs. 3 dieses DBA darf Österreich in derartigen Fällen bei Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte nicht von der Besteuerung ausgenommen wären. Gleiches gilt gemäß Art. 10 Abs…
…Tätigkeitsstaat Österreich zuzugestehen. 3.2. Aufteilung der Einkünfte: Wie seitens der steuerlichen Vertretung des Bf's im Schreiben vom 12.04.2016 aber richtigerweise ausgeführt, wäre in Anwendung dieses Tätigkeitsstaatsprinzipes eine Aufteilung der Einkünfte des Bf's vorzunehmen. Nach Art. 16 Abs. 1 DBA-Niederlande…
…GmbH&CoKG, welche in den Niederlanden Immobilien besitzen und vermieten würde. Nach dem Transparenzprinzip wären die Einkünfte der KG dem Bw. als Kommanditisten zuzurechnen und ertragsteuerlich zu berücksichtigen. Nach dem DBA zwischen Österreich und Deutschland sowie Österreich und den Niederlanden stehe das Besteuerungsrecht bezüglich Einkommen…
…außer das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (abgekürzt: DBA Ö-NL) schränkt das österreichische Besteuerungsrecht ein. 2.4) Die im gesamten Jahr 2019 gegebene unbeschränkte Steuerpflicht…
…DBA normierten Gleichbehandlungsgrundsatzes bedeutet. Eine Ungleichbehandlung - und damit eine Verletzung des o.a. Gleichbehandlungsgrundsatzes - wäre dann gegeben, wenn Unternehmen in Österreich, die die gleiche Tätigkeit wie die Bw. ausüben, der Verlustabzug - bei gleichen Begleitumständen - zuerkannt würde, während Unternehmen, die eine Betriebsstätte eines niederländischen Unternehmens in…
…25 Abs.1 DBA Ö/GB 1969, mit Ergänzung der Bescheidbeschwerde vom 20.09.2022 gewandt, und die Nichtanrechnung der englischen Einkommensteuer wiederholt bekämpft. Da in der Beschwerdevorentscheidung vom 13.02.2023 nunmehr auch die Pension aus den Niederlanden der Einkommensbesteuerung in Österreich unterworfen werde…
…er von 1967 bis 1998 zwischenzeitig immer wieder in Österreich auf Besuch gewesen. Dabei habe er in Hotels, beim Bruder und auch einige Male im Y-HausKr übernachtet. In erster Ehe sei er ab 1972 mit Frau Christine X, geborene De, aus den Niederlanden gebürtig…
…tariflichen Sonderbestimmungen. Die in Deutschland besteuerten Pensionseinkünfte aus früheren Dienstverhältnissen wurde nach Artikel 9 DBA Deutschland-Österreich im Wohnsitzstaat Österreich besteuert und unterliegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dem Progressionsvorbehalt. Die Absetzbarkeit der Sonderausgaben aus dem Nachkauf von Versicherungszeiten ohne Beschränkung der Höhe nach, beruht auf…
…von der niederländischen GmbH gezahlten Arbeitslöhne, der auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied der AG entfällt, das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 16 des österreichisch-niederländischen DBA Österreich zusteht; und zwar auch dann, wenn die Vorstandsmitglieder sich jeweils nur kurzfristig in Österreich aufhalten sollten. Die niederländische GmbH ist…
…nach keine Betriebstätte gemäß Art. 5 Abs. 1 DBA Niederlande in Österreich begründet wird und dem Blumenhändler daher auch keine österreichische Ertragsteuerpflicht erwachsen kann. Sollte das Vorliegen einer "festen örtlichen Einrichtung" zur Begründung einer Betriebstätte verneint werden, wäre allenfalls zu prüfen, ob eine Vertreterbetriebstätte durch…
…ausgeübt und aus diesem Anlass eine Wohnung angemietet habe. Ihr damaliger Lebensgefährte F habe seinen Wohnsitz im beschwerdegegenständlichen Zeitraum aufgrund eines Masterstudiums von Wien in die Niederlande verlegt. Sie sei nur unregelmäßig nach Österreich gereist (meist einmal monatlich, Dauer maximal 3 Tage) und habe in…