Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Lizenzvertrag, auf Grund dessen ein von der niederländischen Gesellschaft entwickeltes und urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm (betr. Inkasso von Kundenforderungen) dieser zur Nutzung überlassen wird, dann unterliegen die hiefür in angemessener Höhe an die niederländische Muttergesellschaft zu zahlenden…
…wodurch der W. von der Bw. gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr, Lizenzen, Subscriptions und Support bzw. Maitenance für bestimmte Computerprogramme and Services erhielt. Dieser Vertrag wurde befristet vom 30. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2008 gegen eine Gesamtgebühr idHv. € 4.560.000,00…
…gegen Zahlung einer Gebühr, Lizenzen, Subscriptions und Support bzw. Maitenance für bestimmte Computerprogramme and Services erhielt. Dieser Vertrag wurde befristet vom 31. März 2006 bis zum 31. März 2009 gegen eine pro Quartal zu entrichtende Gebühr in der Gesamthöhe von € 15.375.000,00…
…gegen Zahlung einer Gebühr, Lizenzen, Subscriptions und Support bzw. Maitenance für bestimmte Computerprogramme and Services erhielt. Dieser Vertrag wurde befristet vom 31. Dezember 2004 bis zum 31. März 2008 gegen eine pro Quartal zu entrichtende Gebühr in der Gesamthöhe von € 56.127.982,00…
…Arbeitgeberin nicht vorgelegt hätten werden können. Die Berufungswerberin hat in der Berufung diesbezüglich ausgeführt, dass Dienstnehmern unter der Voraussetzung, dass durch die Tätigkeit die Benützung von nicht marktüblichen, benutzerunfreundlichen und deshalb nicht der Bildschirmverordnung entsprechenden Computerprogrammen erforderlich war, eine 10%ige Erschwerniszulage bezahlt worden sei…
…diesbezüglich ausgeführt, dass Dienstnehmern unter der Voraussetzung, dass durch die Tätigkeit die Benützung von nicht marktüblichen, benutzerunfreundlichen und deshalb nicht der Bildschirmverordnung entsprechenden Computerprogrammen erforderlich war, eine 10%ige Erschwerniszulage bezahlt worden sei. Wie allgemein in Steuerberatungskanzleien üblich würden sehr detaillierte Arbeitsaufzeichnungen vorliegen. Nicht vermerkt…
…Bescheid bezeichneten Schriftstückes) anzuhalten. In Gang gesetzt wurde jedoch die Ausfertigung des als Bescheid des Finanzamtes bezeichneten Schriftstückes nicht durch einen Willensakt der Behörde, sondern durch ein Computerprogramm. Es hätte erst einer konkreten Maßnahme eines Organes des zuständigen Finanzamtes bedurft, den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang anzuhalten…
…Bescheid bezeichneten Schriftstückes) anzuhalten. In Gang gesetzt wurde jedoch die Ausfertigung des als Bescheid des Finanzamtes bezeichneten Schriftstückes nicht durch einen Willensakt der Behörde, sondern durch ein Computerprogramm. Es hätte erst einer konkreten Maßnahme eines Organes des zuständigen Finanzamtes bedurft, den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang anzuhalten…
…Gang gesetzt, da dieser Ablauf ausschließlich von einem Computerprogramm gesteuert wurde. Damit mangelt es aber im konkreten Einzelfall an der Zurückführbarkeit der nach außen in Erscheinung tretenden Erledigung auf den Willen des durch das Gesetz zur Entscheidung berufenen Organes. Der Umstand, dass das Computerprogramm, welches…
…Gang gesetzt, da dieser Ablauf ausschließlich von einem Computerprogramm gesteuert wurde. Damit mangelt es aber im konkreten Einzelfall an der Zurückführbarkeit der nach außen in Erscheinung tretenden Erledigung auf den Willen des durch das Gesetz zur Entscheidung berufenen Organes. Der Umstand, dass das Computerprogramm, welches…
…Nebenanspruch vorgeschrieben wurde, so übersieht er trotz ausführlicher Schilderung im Vorverfahren, dass das Computerprogramm lediglich den Umstand der Verspätung als Ausgangspunkt für die Vortschreibung des Verspätungszuschlages heranzieht. Die Frage des Verschuldens ist von der Vorwerfbarkeit eines normwidrigen Verhaltens der Persone(en) abhängig, die die Abgabenerklärungspflicht…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
…behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die…
…und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (§§ 40a ff UrhG)…
…Im Zuge ihrer beruflichen Fahrten mit privaten PKW's legte sie ihrem Arbeitgeber eine monatlich geführte Reisekostenabrechnung vor, welche mit einem Computerprogramm des Arbeitgebers erstellt wurden. Vereinbarungsgemäß wurden ihr 1.000 km pro Monat an Fahrtkosten mit je 0,264 Euro pro Kilometer vom Arbeitgeber…
…sondern überhaupt Steuerfreistellung zur Folge hätte, bezieht sich nur auf Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, nicht aber auf kommerziell nutzbare Computerprogramme. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass das DBA-Malta nicht anwendbar wäre, wenn ein Fall von "Treaty-Shopping" vorliegt, wenn also der Umstand…
…2007 bis 2009 wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt, die zu folgenden sich steuerlich auswirkenden Feststellungen führte: Tz. 1 des Bp-Berichtes: Die Fahrtenbücher wurden mit Hilfe des Computerprogramms Excel geführt, wobei das jeweilige Datum des Beginns der Fahrt angegeben wurde, nicht jedoch die Abfahrts- und Ankunftszeiten…
…unentgeltlich auf CD gebrannt oder auf dem Computer installiert, wobei die Freischaltung über eine von S zugesandte Registrierungskarte mit Installationscode erfolgt. Sind diese beiden Erwerbsvorgänge (Computerprogramm für Schulen und Kopierlizenzeinräumung an Schüler) als Lieferung oder als sonstige Leistung zu beurteilen? 1) Leistungsverhältnis österreichische Firma S…
…Abs. 2 EStG 1988 enthalten. Andererseits stimme der Vorwurf der belangten Behörde nicht, wonach es keine ausreichenden Arbeitsaufzeichnungen gäbe. Durch das an den Schulen zum Einsatz kommende Computerprogramm "SOKRATES" werden die erbrachten Mehrdienstleistungen, also die Unterrichtsverrichtungen über 20 bzw. 24 Wochenstunden bzw. Werteinheiten nachweislich dokumentiert…
…Kaufes eines E-Book-Readers mit einem Gesamtkaufpreis von € 138,00 handeln. Bei der Beleg-Nr 112 handelt es sich um die Rechnung über den Kauf von einer Software ("Sandboxie - Home Use Lifetime License"). Dabei handelt es sich um ein Computerprogramm, welches es ermöglicht…