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2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…44/2020 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Gemäß § 18 Abs. 5 COFAG-NoAG gelten sämtliche Prüfungshandlungen als der BAO unterliegend. Dies betrifft sowohl die nach dem 1. August 2024 gesetzten als auch - rückwirkend - die vor dem 1. August 2024 gesetzten Prüfungshandlungen. Daher sind…

BFG RV/3100279/2026COFAG-NoAG: Zinsenbescheid nicht mit Begründung bekämpfbar, dass Rückerstattungsbescheid rechtswidrig ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2026

…25. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. November 2024 betreffend Verzinsung von Rückerstattungen gemäß § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr8***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25. Juni 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin Isabella Pancheri zu Recht erkannt: I. Die…

BFG RV/3100151/2026COFAG-NoAG: Zinsenlauf beginnt mit Auszahlung und nicht erst mit Entstehung des Rückerstattungsanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2026

…über die Beschwerde vom 26. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. November 2025 betreffend Verzinsung von Rückerstattungen gemäß § 16 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr2***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin Isabella Pancheri zu Recht erkannt…

BFG RV/3100145/2026COFAG-NoAG: Eine allfällige Säumnis der Behörde hat keinen Einfluss auf den Zinsenlauf
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2026

…über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Verzinsung einer Rückerstattung gemäß § 16 COFAG-NoAG, Steuernummer ***BF1StNr4***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin Isabella Pancheri zu Recht erkannt…

BFG RV/7103451/2025COFAG-NoAG: ist die Rückforderung von zunächst als Fixkosten geltend gemachten Pachtzinsen verfassungswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2026

…1. gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20.08.2025, SN, betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG, und 2. gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20.08.2025, SN, über die Verzinsung der Rückerstattung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …

BFG RV/3100760/2025COFAG-NoAG: Zinsenbescheid nicht mit Begründung bekämpfbar, dass Rückerstattungsbescheid rechtswidrig ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2025

…1 letzter Satz COFAG-NoAG gilt ein Rückerstattungsanspruch nach dem 3. Abschnitt des 2. Hauptstückes dieses Gesetzes für Zwecke der Anwendung der Abgabenvorschriften als Abgabe im Sinne des § 3 Abs. 1 BAO. Bescheide über die Festsetzung einer Rückerstattung gemäß § 15 COFAG-NoAG sind folglich Abgabenbescheide…

BFG RV/4100043/2025COFAG-NoAG - Rückerstattung Lockdown-Umsatzersatz II - Ersatzrate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2025

…Begründung angefochten werden, dass die in einem Abgabenbescheid - dem Rückerstattungsbescheid - getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien (§ 252 Abs 2 BAO). 3.3. Zu Spruchpunkt III. (Revisionszulässigkeit) Die Revision ist zulässig, da keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Rückerstattungsansprüchen nach dem COFAG-NoAG vorliegt. Innsbruck, am 1. Oktober 2025

BFG RV/4100206/2026Verschuldensunabhängige Verzinsung einer Rückerstattung gemäß § 16 COFAG-NoAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.08.2026

…die Beschwerde vom 4. März 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Februar 2026 betreffend Verzinsung der Rückerstattung gem. § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG, Steuernummer ***St.Nr.1*** bzw. ***St.Nr. 2*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…

BFG RV/2100946/2025Fehlender Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien berechtigt zur Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2026

…21. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Mai 2025 (Signaturdatum) betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG hinsichtlich Ausfallsbonus III für 3/2022 zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…

BFG RV/6100225/2026Verzinsung einer Rückerstattung nach § 16 COFAG-NoAG setzt nicht das Vorliegen eines vorsätzlichen Fehlverhaltens voraus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2026

…Rückerstattungsbeträge gem. § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG vor. Gegen diese Bescheide über die Verzinsung der festgesetzten Rückerstattungsbeträge brachte die Beschwerdeführerin am 12. Juni 2025 jeweils eine Beschwerde ein und begründete sie diese damit, dass die Rückforderungen nicht auf einem vorsätzlichen Fehlverhalten beruhen würden, sondern auf…

BFG RV/2100753/2025Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn kein Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien gestellt wurde, weil die E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.01.2026

…entsteht ab 1. August 2024 in diesem Ausmaß ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Rückerstattungsbetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an den Bund zu leisten. § 14 COFAG-NoAG lautet: Rückerstattungsanspruch § 14. (1) Das zuständige Finanzamt (§ 17) hat nach den Abgabenvorschriften (§ 3 Abs…

BFG RV/2100750/2025Rückerstattung nach § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG, wenn kein Umwidmungsantrag nach den Spätantragsrichtlinien gestellt wurde, weil die E-Mail-Einladung der COFAG nicht zugegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2025

…Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Beschwerde vom 16. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09. Dezember 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF***, zu Recht erkannt: I…

BFG RV/7103557/2025Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs gem. § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2025

…August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 04. August 2025 betreffend die Verzinsung der Rückerstattung gem. § 16 COFAG-NoAG (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den…

BFG RV/6100187/2025Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von Rückerstattungen nach § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2025

…§ 13 ff. COFAG-NoAG die Rückerstattung eines Betrages in der Höhe von 25.453,80 Euro (Auszahlungsbetrag 33.041,47 Euro, zustehender Betrag 7.587,67 €uro, rückzuerstattender Betrag daher 25.453,80 Euro). Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 18.03.2025 setzte das…

BFG RV/5100517/2025Rückerstattungsansprüche gem COFAG-NoAG - Bestehen eines behördlichen Betretungsverbotes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2026Teil 1/2

…25. April 2025 gegen den 1. Rückerstattungsbescheid gem § 15 (2) COFAG-NoAG über einen Rückerstattungsanspruch iHv 126.379,88 Euro und 2. damit iZm stehenden Bescheid über Verzinsung der Rückerstattung iHv 17.976,28 Euro beide vom 28.03.2025 des Finanzamtes Österreich, Steuernummer ***BF1StNr1***…

BFG RV/5100517/2025Rückerstattungsansprüche gem COFAG-NoAG - Bestehen eines behördlichen Betretungsverbotes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2026Teil 2/2

… 3 Abs. 4 und 5 COFAG-NoAG zugute und war daher der Rückerstattungsanspruch einerseits um bis zu 12.500 Euro pro Monat und andererseits um den verkürzten Zeitraum des Betretungsverbotes (16.03. bis 28.05.2020) (insgesamt sohin um 54.703,15 Euro auf 71…

BFG RV/3100838/2025Zinsenbescheid nach COFAG-NoAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2026

… 16 Abs. 1 COFAG-NoAG lautet: "Der Rückerstattungsbetrag ist ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zur Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides mit einem Zinssatz von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Abweichend davon ist der Rückerstattungsbetrag ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zur Entrichtung…

BFG RV/5100521/2025Aufhebung und Zurückverweisung iZm der Beurteilung der Überschreitung von Obergrenzen (COFAG-NoAG) im Unternehmensverbund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2026

… 15 (2) COFAG-NoAG (Betrag) | betreffend | | Damit iZm stehende Bescheide über Verzinsung der Rückerstattung (Betrag) | 1. | a | 782.899,51 | Obergrenze iVm FKZ 800.000 | b | 63.020,51 | 2. | a | 22.135…

BFG RV/6100387/2025Keine "corona-bedingten" Umsatzausfälle iSd VO Ausfallsbonus und Ausfallsbonus III, daher "zu Unrecht" erhaltene finanzielle Leistungen iSd § 13 COFAG-NoAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2026

…2025 ergingen an die Beschwerdeführerin (Bf) Rückerstattungsbescheide gem. § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG, mit denen die Abgabenbehörde der Bf gewährte Ausfallsboni für die Zeiträume Jänner bis Mai 2021, außerdem Ausfallsboni III für die Zeiträume November und Dezember 2021, sowie Jänner und Februar 2022 rückforderte. Ebenfalls…

BFG RV/3100109/20261. Rückerstattung nach COFAG-NoAG (Fixkostenzuschuss) - keine verfassungsrechtlichen Bedenken 2. Verzinsung der Rückerstattung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken (VfGH 19.9.2025, E 1733/2025)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2026

…Verfahrensgang Das Finanzamt erließ am 9.12.2025 den Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG und setzte den Rückerstattungsanspruch mit EUR 904,39 fest. Es führte aus, dass mit dem Ausfallsbonus für den Zeitraum Jänner 2021 (ausbezahlt am 28.4.2021) auch der Vorschuss…