…keine vertragliche Verpflichtung ausgelöst hätten. Zudem würden die Feststellungen zur Umsatzsteuer und der daraus resultierende Mehraufwand eine neue Tatsache darstellen. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde von 30.11.2015 wird zur Nichtanerkennung der Rückstellung eingewendet, dass es sich bei den streitgegenständlichen Buy-Back-Verpflichtungen um…
…von 30.11.2015 wird zur Nichtanerkennung der Rückstellung eingewendet, dass es sich bei den streitgegenständlichen Buy-Back-Verpflichtungen um branchenübliche Verträge zwischen Kraftfahrzeughandelsunternehmen und ihren Kundenunternehmen - in der Regel Leasinggesellschaften und andere Großabnehmer - handle. Die Rückstellungsbildung aus diesem Titel sei in der gesamten Automobilindustrie…
…zur Buy-Back Rückstellung, dass nach Ansicht der Ap. kein schwebendes Beschaffungsgeschäft sondern nur die Zusage eines Rückkaufes vorliege wobei sie es unterlassen habe, den damit von ihr angenommenen sachlichen Unterschied zu erläutern. Die von der Bf. eingegangene vertragliche Verpflichtung sei schriftlich konkretisiert und rechtswirksam…
…IAS/IFRS im Einzelabschluss ist nicht einheitlich geregelt, weil es den Mitgliedstaaten der EU freigestellt ist, die Anwendung der internationalen Standards verpflichtend oder optional für die Erstellung von Einzelabschlüssen vorzusehen. Ähnliches gilt für andere Jurisdiktionen außerhalb der EU. Die internationalen Standards des IASB sind primär…
…keine Einlagenrückzahlung bzw. actus contrarius keinen Einlagevorgang erkennen könnten, sondern "herkömmliche" Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge: Reiner, Aktienrückerwerb als Einlagenrückzahlung?, RdW 1999, 619; Toifl in Betten (Hrsg), Share Buy-Backs (Austrian Chapter), 51 ff; Staringer, Liquidation, Kapitalrückzahlung und Aktienrückkauf, in FS Loukota, 495 ff; Bauer, Aktienrückerwerb einer…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
…gänzlich vom Anwendungsbereich des Glücksspielgesetzes ausgenommen sei, dies schließe auch die Bestimmungen der §§ 57 ff GSpG mit ein. Durch die Verpflichtung zur Leistung der Glücksspielabgaben würde die Bf. wirtschaftlich vernichtet, weswegen die Übergangsbestimmung verfassungskonform auszulegen sei. - Die Bf. sei kein glücksspielrechtlicher Unternehmer iSd § 2 Abs…
…BAO berichtigt werden könne. Im ggst. Fall würden Poker-Cashgames, -turniere und das Spiel Surrender, das nach der vorgelegten gutachterlichen Stellungnahme und nach den Spielregeln eine Variante von „Vingt-et-un“, somit eine Variante von Black Jack, sei, gespielt, die nach § 1 GSpG Glücksspiele seien. …
…Pokersalon betrieben, in denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wurde. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf die an die Beschwerdeführerin bzw. an…
…Pokersalon betrieben, in denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wurde. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf die an die Beschwerdeführerin bzw. an…
…denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wird. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf das an die Beschwerdeführerin ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. (2) Glücksspiele im Sinne dieses Bundesgesetzes sind insbesondere die Spiele Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer…
…denen nach Wahrnehmung der Finanzbehörde interessierten Personen die Möglichkeit zur Teilnahme an Kartenspielen, und zwar von Poker-Cashgame, Pokerturnieren und Surrender, eine Black Jack-Variante, angeboten wird. Um Wiederholungen zum Sachverhalt zu vermeiden, wird auch auf das an die Beschwerdeführerin ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen seines Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Im Zusammenwirken mit…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
… 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG (BGBl 965/1993) sei im Rahmen ihres Betriebes nicht vollziehbar und gab zu erkennen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 28 Abs. 3 GebG (BGBl 965/1993) zur unmittelbaren Entrichtung der Gebühr nicht nachkommen werde. Die Abgabenbehörde führte…
…ohne Zahlung von Eintrittsgeld), was die Gesellschaft als "FPP-Ticket-Teilnahme" bezeichnet. Die FPP-Ticket-Teilnahme wird in dem Glücksspielsysthem der Gesellschaft wie jeder andere Buy-In eines Spielers behandelt, so dass der Preispool die volle Anzahl an Teilnehmern wiederspiegelt. Die Gesellschaft verzeichnet daher einen…
…GSpG 1989, 2009, zu § 2, RZ 9). Beim Kartenpokerspiel besteht die Verpflichtung jedes Spielers, den Einsatz zu leisten, bzw. den Einsatz in die Mitte des Pokertisches zu legen, dagegen besteht der "Anspruch" eines jeden Spielers in der Hoffnung auf die Chance zu gewinnen, die Erwartung…