…Hinsichtlich jener Haftungsabgaben, die Gegenstand des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gegen den Berufungswerber gewesen, vom Schuldspruch umfasst und noch rückständig wären (Lohnsteuer 1997, Dienstgeberbeitrag 1997), müsse aufgrund rechtskräftiger Verurteilung des Berufungswerbers nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG (Hinterziehung von Lohnsteuer 1997 und Dienstgeberbeiträgen 1997 infolge getätigter…
…S und an Dienstgeberbeitrag iHv. 464.834,00 S bewirkt zu haben, indem Löhne, Einmalprämien, Diäten, Trennungs- und Kilometergelder "schwarz" abgerechnet wurden, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine rechtskräftige Verurteilung im Haftungsverfahren…
…auch die für Oktober und November 1998 selbst erklärten Umsatzsteuern gegenüber der Gesellschaft bescheidmäßig festgesetzt. Da die Berufungsbehörde im Haftungsverfahren des Vertreters an diese für die Primärschuldnerin bescheidmäßig festgestellte Umsatzsteuerschuld gebunden, und vom Rechtsmittelwerber innerhalb der Haftungsberufungsfrist nicht auch gegen Jahresumsatzsteuerbescheid 1999 berufen worden ist…
…B. § 11 BAO - gefordert ist eine rechtskräftige Verurteilung) ergibt sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) zu unterscheiden sind aber auch noch die Fälle der Bindung an Strafurteile…
…zitierte Rechtsprechung ausschließlich um Einwendungen, die sich gegen den Schuldspruch im zugrunde liegenden gerichtlichen Finanzstrafverfahren richten und die in diesem einzuwenden gewesen wären. Im gegenständlichen Haftungsverfahren besteht sehr wohl eine Bindung an die rechtskräftige Verurteilung des Bw. wegen des Versatzdeliktes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
… die Abgabenbehörden sind an den im Spruch des den Beschwerdeführer schuldig sprechenden Strafurteils genannten Abgabenbetrag gebunden. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht bzw. der Finanzstrafbehörde festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen. Die Bindung an eine rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren bestünde selbst dann…
…Tatsachen entsprechen. Die Bindung an dieses Erkenntnis besteht unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung. An dieser Bindungswirkung ändert auch der Umstand nichts, dass die rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erst nach Ergehen der beschwerdegegenständlichen Bescheide erfolgt ist. Die nunmehr angefochtenen Bescheide wurden am 22.05.2018 erlassen. …
…durch das Bundesfinanzgericht bindend (§ 116 Abs 2 BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht…
…von dieser großen Zigarettenmenge im LKW nichts gewusst zu haben. Schließlich zeigt auch die rechtskräftige Verurteilung der Bf. vom zz - an die die Abgabenbehörde wie schon ausgeführt gebunden ist -, dass das Zollamt mit der bescheidmäßigen Vorschreibung der Eingangsabgaben am 18.10.2004 keine verfehlten Schlüsse…
…0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996…
…den § 116 BAO und führte dazu aus, dass gem. § 116 Abs 2 BAO insofern eine Bindung an das Strafurteil des Landesgerichtes Salzburg bestehe, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem Entscheidungen ergangen sind, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen sei. Das sei…
…0043; Ritz/Koran, BAO8 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996…
…ist. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide verneinenden – Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. Juni 1977, B 102/75 die Finanzstrafbehörde unter Beachtung…
…die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat (§ 11 BAO), ohne dass es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit einer rechtskräftigen Berufungsentscheidung…
…abfindet. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide verneinenden - Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. Juni 1977, B 102/75 die Finanzstrafbehörde unter Beachtung…
…abfindet. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide verneinenden - Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. Juni 1977, B 102/75 die Finanzstrafbehörde unter Beachtung…
…über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine rechtliche Wirksamkeit nur in dem Umfang, dass die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung der Berufungsentscheidung von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Bestraften auszugehen hat, ohne dass es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit einer rechtskräftigen Entscheidung zu…
…sind. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide verneinenden – Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30. Juni 1977, B 102/75 die Finanzstrafbehörde unter Beachtung…
…0043; Ritz/Koran, BAO8 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996…
…im Abgabenverfahren ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eindeutig geklärt. Hat ein Landesgericht über denselben Sachverhalt entschieden und eine rechtskräftige Verurteilung wegen Abgabenbetruges ausgesprochen, so entfaltet dieses Urteil Bindungswirkung für das Abgabenverfahren. Diese Bindung bezieht sich auf die Tatsachenfeststellungen, die für den Schuldspruch maßgeblich waren…