…dass er mit Notariatsakt vom 13. Dezember 2001 seine Geschäftsanteile an der Z-GmbH abgetreten hätte. Verbunden mit dem Wechsel des Geschäftsführers wäre dies im Firmenbuch Anfang 2002 eingetragen worden. Zu den im Ersuchen angeführten Zeiträumen wäre festzuhalten, dass seit 1999 das Gewerbe stillgelgt gewesen…
…8.2014, RV/5100601/2011 Mit diesem Erkenntnis anerkannte das Bundesfinanzgericht jenen Teil der geltend gemachten innergemeinschaftlichen Lieferungen, welche die Rücklieferungen der inländischen Zweigniederlassung an den Hauptsitz der Primärschuldnerin in P betrafen. Die geltend gemachte Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen nach Tschechien wurde dagegen versagt. Im…
…daher eine Bindung an die rechtskräftige Abgabenfestsetzung gegenüber der Primärschuldnerin. Diese Bindungswirkung bestünde selbst dann, wenn diese "Vorfragenentscheidung" durch das Bundesfinanzgericht unzutreffend gewesen wäre (vgl. Stoll, BAO, 1328), wovon im gegenständlichen Fall aber ohnedies nicht auszugehen ist. Die Bindungswirkung umfasst dabei jedenfalls den Inhalt des…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid…
…Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 03.07.2003, 2000/15/0043). Die Umsatzsteuern 01 bis 07/2019 wurden gegenüber der Gesellschaft mit den Abgabenbescheiden vom 17.05.2021, 07.06.2021…
…die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 20. 3. 2007 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2001 und 2002 richtet. Somit ist über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungen (nur) im Rechtsmittelverfahren betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch abzusprechen, während im Haftungsverfahren eine Bindung an diese Bescheide besteht…
…Linde-Verlag, RZ.2 zu § 115): Für den Unabhängigen Finanzsenat bestand hier also keinerlei Bindung an den vorliegenden (rechtskräftigen) Abgabenbescheid des Zollamtes Lnz (in dessen Funktion als erstinstanzliche Abgabenbehörde). Aus dieser Sachlage ergibt sich, dass im gegenständlichen Fall die Bf. bezüglich der in Rede stehenden…
…Entscheidung über den Aussetzungsantrag sowohl aufgrund des eindeutigen Wortlautes des die Frage der Verjährung betreffenden Artikels 221 Abs. 3 ZK, (ABIEG L 205/75),und des § 74 Abs. 2 ZollR-DG, (BGBl i 1998/13), als auch aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an im…
…Entscheidung über den Aussetzungsantrag sowohl aufgrund des eindeutigen Wortlautes des die Frage der Verjährung betreffenden Artikels 221 Abs. 3 ZK, (ABIEG L 205/75), und des § 74 Abs. 2 ZollR-DG, (BGBl i 1998/13), als auch aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an im…
…Dieser Ansicht wurde in oben genannter Entscheidung nicht gefolgt. Eine Bindung an den Steuerbescheid des ehemaligen (Ehe)Partners sei höchst bedenklich, da dem Berufungswerber in diesem Verfahren nicht einmal Parteienstellung zukomme. Im Gegenständlichen Fall hat die Gattin des Berufungswerbers Einkünfte unter der Besteuerungsgrenze bezogen (zumindest…
…anzusehen sind, sowie den tatsächlich nicht für die Bf. tätig gewordenen Dienstnehmern, ergeben sich insbesondere aus den Ausführungen im Prüfbericht vom 19.1.2016. Zumal die infolge der Prüfungsmaßnahmen durch die belangte Behörde vorgenommenen Änderungen an den Abgabenbescheiden der genannten Jahre von der Bf. unbekämpft…
…11.7.2000, 2000/16/0374, 0375 sowie VwGH 24.4.2002, 2001/16/0601) und besteht bei der Entscheidung über die Befreiung von Gerichtsgebühren eine Bindung an die Entscheidung des Gerichtes über den entsprechenden Verfahrenshilfeantrag (vgl. ua. VwGH 21.1.1998, 96/16/0153…
…2003, 2003/15/0061). Da dem angefochtenen Haftungsbescheid somit kein rechtswirksamer Haftungs- und Abgabenbescheid vorangegangen ist, bestand bei der Entscheidung über die Heranziehung des Bw. zur Haftung keine Bindung an einen bescheidmäßig festgestellten Abgabenanspruch. Das Finanzamt hat sich mit den vom Bw. erhobenen Einwendungen gegen…
…2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid vom 20. 3. 2007 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2000 richtet. Somit ist über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung (nur) im Rechtsmittelverfahren betreffend die Bescheide über den Abgabenanspruch abzusprechen, während im Haftungsverfahren eine Bindung an diese Bescheide…
…der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Bescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt (vgl. VwGH 3.7.2003, 2000/15/0043). Trotz dieser Bindung an die Höhe der Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2006…
…der Wiederverfüllung der Kiesgrube ist. Insoweit vermag das Bundesfinanzgericht auch keinen Widerspruch in den beiden Entscheidungen zu erkennen. Im Sinne der maßgeblichen Bindung an den Feststellungsbescheid im ALSAG-Verfahren, wie auch einer vom Landesverwaltungsgericht Kärnten im seinem Erkenntnis eindeutig festgestellten beitragspflichtigen Tätigkeit in Form der…
…Rahmen ihrer Rechtsrüge in den Beschwerden vom 10.11.2009 ist hierzu Nachstehendes auszuführen: 2.1. Nach stRsp des VwGH spricht das Verrichten von Arbeiten für eine Mehrzahl von Arbeitgebern jedenfalls gegen ein Dienstverhältnis. Ein Dienstverhältnis bringt eine enge Bindung an den Willen des Arbeitgebers…
…deren Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden kann, ist nach der Haftungsvorschrift zu beurteilen; eine Bindung an den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht nicht, weil der Feststellungsbescheid im Verhältnis zum Haftungsbescheid kein Grundlagenbescheid ist (VwGH 17.6.1982, 81/15/0097…
…deren Abgabenschulden zur Haftung herangezogen werden kann, ist nach der Haftungsvorschrift zu beurteilen; eine Bindung an den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht nicht, weil der Feststellungsbescheid im Verhältnis zum Haftungsbescheid kein Grundlagenbescheid ist (VwGH 17.6.1982, 81/15/0097…
…den Feststellungsbescheid Berufung erhoben hat. Sollte dieses Berufungsverfahren zu einer anderen Gewinnverteilung führen, wäre der Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 BAO entsprechend abzuändern. 4.) Gemäß § 205 Abs. 1 BAO idF des BGBl. I Nr. 84/2002 sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden…