…Todes wegen und zieht demgemäss Erbschaftssteuer nach sich (im Verfahren vor der Abgabenbehörde 1. Instanz erfolgte übrigens keine explizite Zuordnung zu einem gesetzlichen Tatbestand nach § 2 oder § 3 ErbStG !). Gemäß herrschender Lehre und Rechtsprechung handelt es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer um ein- und…
…IBAN-Code); 7. den Betrag der Einmalzahlung und Berechnungsgrundlage einschließlich der übertragenen Wirtschaftsgüter. (4) Mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem Abgabenkonto des Kreditinstitutes gelten die Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer und die Ansprüche auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß § 8 Abs. 1 erster und dritter Fall…
…ob ein Rechtsgeschäft unter das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz fällt oder nicht, ist nach dessen Vorschriften und nicht nach dem GebG zu lösen (VwGH 31.5.1995, 94/16/0238). Nach § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 unterlagen der Erwerb von Todes wegen…
…8 Abs. 3 des Abkommens). Mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem bei der liechtensteinischen Zahlstelle dafür eingerichteten Abwicklungskonto gelten die österreichischen Erbschaftssteuer- und Schenkungssteueransprüche, die Ansprüche auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß Paragraph 8 Absatz 1 erster Satz erster und dritter Fall des österreichischen…
…LP für den Erwerb von Todes wegen nach Frau MS Erbschaftsteuer in Höhe von S 88.320,- (das entspricht € 6.418,46) fest. In weiterer Folge erließ das Finanzamt am 22. Oktober 2003 gegenüber der nunmehrigen Berufungswerberin einen Bescheid mit der Bezeichnung "Haftungsbescheid gem…
…einen Bescheid mit der Bezeichnung "Bescheid gem. § 13 (2) ErbStGes." Dieser Bescheid hat auszugsweise folgenden Inhalt: | Betrifft | Erwerb von Todes wegen nach RM verstorben am 17.9.1996 betr. Legat RA | für den oben angeführten Rechtsvorgang wird die ERBSCHAFTSSTEUER festgesetzt mit |…
…Z 2 GrEStG 1987 entfallende Grunderwerbsteuerpflicht zu schaffen. Dem entspricht die gängige Bezeichnung des Zuschlags als "Grunderwerbsteueräquivalent" (VfGH 24.9.2003, B 706/00). Sohin wird die Erbschaftssteuer wie folgt berechnet: Berechnung der Erbschaftssteuer | steuerpflichtiger Erwerb lt. Bescheid vom 23.1.2007 | 57…
…allgemeinen Regeln zwischen den erbl. Kindern aufzuteilen sei. Zum anderen brachte der Bf. vor, dass das FAGVG bei der Berechnung des Betriebsvermögens der Kommanditgesellschaft von Aktiva lt. Bilanz zum 31. Dezember 2005 in Höhe von € 2.267.019,84 ausginge, worin jedoch endbesteuerte Sparbücher…
…sonstigen Erwerbs von Todes wegen übergeht. In die Verlassenschaft hingegen fällt der Übernahmspreis, der als Geldforderung und nicht als Grundstück der Erbschaftssteuer unterliegt. Damit wurde der Mindestanteil des Verstorbenen von der Bw. nicht iS des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes erworben, und die Befreiung gemäß § 3 Abs…
…Rechtsanwalt, 1140 Wien, Baumgartenstraße 82, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom xyz betreffend Schenkungssteuer nach der am 29 .Mai 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der bekämpfte Bescheid wird gemäß § 289 Abs.2 und Abs.3…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien ein. Mit Bescheid vom 25. August 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. Erbschaftsteuer in Höhe von € 342,28 fest. Die Berechnung der festgesetzten Erbschaftssteuer erfolgte gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG mit 2% vom gemäß …
…74 | Summe der Passiva | S | 3,148.916,87 Der am 10. November 2000 an den Berufungswerber ergangene Erbschaftssteuerbescheid enthält nach der Berechnung der Erbschaftssteuer folgende Aufstellung, wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wurde: | Einheitswert der Grundstücke (steuerlich maßgeblicher Wert der Grundstücke) |…
…nach dem Wiener Verfahren zu berechnen oder der Wert der börsenotierten Aktien als gemeiner Wert anzusetzen? 2) Sind bei der Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren die Zinsen für die Fremdwährungskredite dazuzurechnen? 3) Wie sind die erzielten Kursgewinne bei den Fremdwährungskrediten zu behandeln…
…der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 17.12.2012, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…sondern eine Abgabenfestsetzung. Dass es sich bei dem angefochtenen Bescheid um eine Abgabenfestsetzung handelt, ergibt sich bereits aus dem Spruch: "... für den oben angeführten Rechtsvorgang wird die Erbschaftssteuer festgesetzt mit ... Berechnung der festgesetzten Erbschaftssteuer ... die festgesetzte Abgabe ..." (angefochtener Bescheid, Spruch). Der angefochtene Bescheid ist mir…
…wären Eigentümer der landwirtschaftlichen Liegenschaften gewesen. Durch den finanziellen Beitrag des Erblassers an allen landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern habe dieser faktisches Miteigentum erworben. Es sei somit bei der Berechnung der Erbschaftssteuer im Sinne des § 30 BewG vom Einheitswert des landwirtschaftlichen Vermögens auszugehen, da dieser nicht nur Grund…
…€ in das eidesstättige Vermögensbekenntnis aufgenommen. Die Berufungswerberin ist in M wohnhaft. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer vom erworbenen Vermögen nach Abzug der Kosten der Regelung des Nachlasses in Höhe von 1.745,16 € und des Freibetrages gemäß § 14 Abs…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien (in der Folge: FAG) mit Erbschaftssteuerbescheid vom 1. Oktober 2003 gegenüber dem Bw. die Erbschaftssteuer ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von € 113.379,37 gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse I) mit € 7.936,53 und gemäß …
…vorgemerkt. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG) in der im Berufungsfall maßgebenden Fassung vor der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof, BGBl. I 2007/9 ab 1. 8. 2008, unterlagen Schenkungen auf den Todesfall der Erbschaftssteuer. Gemäß § 8 Abs. 3 lit…
…und nicht der Todestag des Versicherungsnehmers anzusehen sei. Der gegebene Sachverhalt könne daher keinesfalls Erbschaftssteuer auslösen; allfällig entstandene Ansprüche aus dem Titel der Schenkungssteuer seien bereits verjährt. Auf diesbezügliche Anfrage des UFS wurde seitens der Versicherungsanstalt im Schreiben vom 4. Feber 2009 mitgeteilt: "Das Bezugsrecht…