…sich der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur auf die (aliquote) Begleichung von Verbindlichkeiten bezieht. Vielmehr kann eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die Aufrechthaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist - bestehen. Zum Antrag auf Beischaffung des Konkursaktes wird festgestellt…
…der laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft verwendet habe. Der Bw. scheint den Standpunkt zu vertreten, er habe die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes gegenüber den Abgabenschuldigkeiten privilegiert behandeln dürfen. Für eine solche Privilegierung besteht jedoch kein rechtlicher Grund, selbst wenn die Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen zur…
…Der Bf. scheint den Standpunkt zu vertreten, er habe die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes gegenüber den Abgabenschuldigkeiten privilegiert behandeln dürfen. Für eine solche Privilegierung besteht jedoch kein rechtlicher Grund, selbst wenn die Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist (vgl. Ritz, BAO5 (2014…
…verwiesen, wonach sich der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur auf die (aliquote) Begleichung von Verbindlichkeiten bezieht. Vielmehr kann eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen – auch wenn dies für die Aufrechthaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist – bestehen. Gemäß der Bestimmung des § 7 Abs…
…zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Eine unzulässige Privilegierung einzelner Gläubiger besteht z.B. auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen selbst dann, wenn diese für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig sind. So verletzt der Geschäftsführer einer GmbH schuldhaft abgabenrechtliche…
…nicht erbracht. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.2.2002, 98/14/0189) könne die Privilegierung von Gläubigern auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen bestehen, auch wenn dies für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig wäre. Jedenfalls könne in diesem Fall von einer anteiligen…
…sodass von der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes ausgegangen werden kann. Zur Gleichbehandlung seiner Gläubiger hat der Bw. kein wie immer geartetes Vorbringen erstattet, wobei, wie bereits ausgeführt, eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die…
…verfügt hat, aber wegen der gebotenen Gleichbehandlung mit anderen Gläubigern die Abgaben nur zum Teil entrichtet und damit den Abgabengläubiger nicht in einem geringeren Ausmaß befriedigt hat als andere Gläubiger. Eine Privilegierung einzelner Gläubiger besteht beispielsweise in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen selbst dann, wenn dies…
…wobei abermals darauf hinzuweisen ist, dass eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist - besteht. Der Einwand des Bw, ihm seien in den Jahren 2004 und 2005 keine Mittel zur Begleichung der Abgaben…
…nachgewiesen, wobei darauf aufmerksam zu machen ist, dass eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist - besteht. Darüber hinaus behauptete der Bw weder das vollständige Fehlen verfügbarer Geldmittel zur Tilgung der fälligen Abgabenschulden…
…eine sichere Bewertbarkeit der Timesharingrechte nicht gegeben sei. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung beziehe sich nicht nur auf die aliquote Begleichung von Verbindlichkeiten. Vielmehr könne eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Barzahlung laufender Betriebsaufwendungen, auch wenn diese für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig seien, bestehen…
…2013 geltend gemachten Betriebsausgaben und der geschätzten Lohnkosten für nicht angemeldete Arbeiter waren die erklärten Betriebsausgaben für 2013 nicht anzuerkennen. Die Errechnung der anzuerkennenden Betriebsaufwendungen ist Tz 3 [Anm.: gemeint wohl Tz 1] des BP-Berichtes zu entnehmen. Der ungerechtfertigte Teil der geltend gemachten Betriebsausgaben…
…nachvollziehen, warum bei Entnahmen und Einlagen von rund € 1,155.000,00 im Jahr 2004, die mit Ausnahme von € 5.500,00 zur Gänze wieder zur Bezahlung von Betriebsaufwendungen verwendet worden seien, die Entnahmen zwar als schädlich im Zusammenhang mit der Bestimmungen des …
…Allerdings erhöhen die nicht abzugsfähigen Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen Anschaffungen die jeweilige Abschreibungsbasis, während Vorsteuern aus sofort abzugsfähigen laufenden Betriebsaufwendungen als zusätzliche Betriebsausgaben den Gewinn mindern. Die Auswirkung auf den Jahresgewinn aus selbständiger Tätigkeit wird im Erwägungsteil zu den Berufungen gegen Einkommensteuer 1997 und 1998 dargestellt…
…1995 zu entnehmen ist, dass das Unternehmen Erlöse erzielt hat (Wirtschaftsjahr 1993/94 rund 6,3 Mill ATS sowie im Wirtschaftsjahr 1994/95 ca. 4,4 Mill ATS) und Verbindlichkeiten berichtigt worden sind sowie laufende Betriebsaufwendungen bezahlt wurden, gab der Berufungswerber an, dass die Erlöse…
…dieser erheblichen Reduzierung des Kreditobligos bei der B. Bank im Ausmaß von rund 3,2 Mio S wurden über dieses Kontokorrentkredit-Konto im haftungsrelevanten Zeitraum Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und diverse laufende Betriebsaufwendungen finanziert. Aus den im Berufungsverfahren vorgelegten Buchhaltungsunterlagen sind beispielsweise folgende Zahlungen ersichtlich: 31. 3…
…gab hingegen bei seiner Einvernahme am 27. November 2003 an, dass damit Wareneinkäufe getätigt, Löhne ausbezahlt, Betriebskosten und sonstige laufende Betriebsaufwendungen finanziert sowie Kreditrückzahlungen getätigt worden seien. Der Berufungswerber widersprach dieser (mit dem Schreiben vom 28. November 2003 vorgehaltenen) Aussage nicht. Damit steht aber fest…
…seien auf Grund folgender Sachverhalte entstanden und wie folgt ermittelt worden: Die X-GmbH betreibe ein Baugewerbe. In diesem Zusammenhang seien Rechnungen von Subunternehmern als Betriebsaufwendungen geltend gemacht worden. Mangels Tätigwerden der Subunternehmer seien die Leistungen nicht von diesen erbracht worden. Es sei davon auszugehen…
…bezeichnend, dass der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft (laufend) zur Verfügung zu stellen, die Verpflichtung des Arbeitgebers gegenübersteht, dem Arbeitnehmer einen vom Erfolg unabhängigen Lohn zu bezahlen (VwGH 29.7.10, 2007/15/0223 mwN). Das Gesamtbild der Tätigkeit ist dahingehend zu beurteilen…
…werden, warum der in Rechnung gestellte Aufwand steuerlich nicht als Betriebsausgabe bei der Beschwerdeführerin anerkannt werden dürfe. In der Beilage erhalten Sie den Nachweis über die ordnungsgemäße, zeitnahe Bezahlung dieser Eingangsrechnung. Weiters wurde von unserer Mandantin die aufrechte Gültigkeit der UID-Nummer der ***11*** überprüft…