…Nachweis gelinge, dass die Bewirtung der Werbung gedient habe und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiege. Der Bw. legte seinem Schreiben eine Auflistung der Bewirtungsspesen bei, welche den konkreten Anlass, den Ort und den Zweck der Bewirtung indizierte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §…
…als Bewirtungszweck werden Kontaktaufbau bzw. Kontaktintensivierung angeführt. Diese Angaben stellen keinen Nachweis dafür dar, dass die Bewirtung der Werbung diente und dass die berufliche Veranlassung weitaus überwog. Damit wurde nicht einmal die berufliche Veranlassung glaubhaft gemacht. Auch die Weihnachtskarten stellen nach Ansicht des UFS lediglich…
…30. November 2020: Aufwendungen für Arbeitsmittel iHv EUR 483,26 sowie sonstige WK iHv EUR 1.171,25: Hinsichtlich der beantragten Werbungskosten lt. Erklärung sei anzuführen, dass hier Büromaterial, Porto, Telefon inkl. Internet, Bewirtung, Parken und Werbung bei einem Fußballverein bezahlt worden sei (s. Anhang…
…und des Umfangs der betrieblichen Nutzung ermöglichen. Mangels entsprechendem Nachweis können die geltend gemachten Kfz-Ausgaben sowie die unter dem Titeln Versicherung und Parkgebühr geltend gemachten Ausgaben zur Gänze nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. 3.3 Bewirtung I Werbung Da die Kosten für Bewirtung und…
…2015. Dabei wurden für das Jahr 2013 Ausgaben für Inserate und Werbung iHv. 13.355,44 Euro anerkannt, womit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit -61.726,42 Euro (nach AP: -49.370,98 Euro) festgestellt und für das Jahr 2014 Ausgaben für Inserate iHv. 3…
…der vorgeschriebenen Prämien bestätigen. 4) Kosten für Werbung [412,90 €] und Bewirtung [92,33 €] Mit dem Erkenntnis vom 2. August 2000, 94/13/0259, hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass unter dem Begriff „Werbung“ ganz allgemein im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation…
…2015. Dabei wurden für das Jahr 2013 Ausgaben für Inserate und Werbung iHv. 13.355,44 Euro anerkannt, womit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit -61.726,42 Euro (nach AP: -49.370,98 Euro) festgestellt und für das Jahr 2014 Ausgaben für Inserate iHv. 3…
…Betriebsprüfer mit seiner Bewertung an diesem Verkaufspreis orientiert. In der Stellungnahme des HR Gutachter4 auf Seite 12 sei das Loft 5.8. durch den Betriebsprüfer als luxuriös dargestellt worden. Unter Berücksichtigung der gegebenen Mängel (Dach, Widmung, kein Wohnungseigentum) am Objekt Werksgeländeobjekte insgesamt und im Loft…
…sowie Bewirtung und Repräsentation Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und…
…Aufstellung über die geltend gemachten sonstigen Werbungskosten und dazu gehörige Belege vor: "Aufstellung der Ausgaben 2012 | Büromaterial | 421,98 € | 100% | Handy | 288,68 € | 40% | Internet | 318,95 € | 40% | Bewirtung | 420,06…
…wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt. Tagesdiäten unter 25 km konnten daher nicht berücksichtigt werden. - Die Bewirtung und Vergabe von Geschenken an Fraktionsmitglieder, Parteifreunde und Gemeinderäte, Gemeindebedienstete stellen keine Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 dar…
…nicht den Ausnahmetatbestand des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG. Darüber hinaus ist das Vorliegen der Voraussetzungen (dass die Bewirtung der Werbung diente und die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung weitaus überwog) vom Steuerpflichtigen für jede einzelne Aufwendung nachzuweisen (VwGH 16.3.1993, 92/14/0228)…
…Veranlassung, ihre Zwangsläufigkeit und ein gegebenes betriebliches (berufliches) Interesse (VwGH 22.1.1985, 84/14/0035; zit in Doralt, Einkommensteuer Kommentar, WUV-Universitätsverlag, 4. Aufl., Stand 1.7.1999, Tz 21 zu § 20), soweit das Gesetz nicht selbst eine Ausnahme normiert (Bewirtung zur Werbung). Die…
…gesetzlich im § 20 Abs. 1 Z 3 zweiter Satz EStG 1988 normierten Ausnahmetatbestandes vom Abzugsverbot bedarf es zum einen eines (weitaus überwiegenden) betrieblichen Veranlassungsgrundes und zum anderen eines Dienens der Bewirtung zur Werbung im Sinne einer Produkt- oder Leistungsinformation. Dabei ist es erforderlich, das Zutreffen…
…2011 wurde hierauf wie folgt geantwortet: 1.1 Bewirtung und Geschenke Mitarbeiter Wie schon im Erörterungsgespräch angeführt, sei die vom Finanzamt differenzierte Betrachtung zwischen selbständigen (Werbungskosten als Betriebsausgabe sehr wohl möglich) und unselbständigen Erwerbstätigen (Werbungskosten für untergebene und weisungsgebundene Mitarbeiter) eine Diskriminierung gegenüber der Steuergleichbehandlung…
…deren Inhaberin seiner Partei wohlgesonnen ist. Diese Kosten von 12 € waren eine Abgeltung für die Mithilfe im Wahlkampf des Bf und daher als Werbungskosten abzugsfähig. Diese Bewirtung durch den Bf wäre nicht erfolgt, wenn es diese Mitwirkung des Bewirteten im Wahlkampf des Bf nicht…
…Folge kurz: Bf.) neben der Anerkennung von Sonderausgaben auch Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Für das streitgegenständliche Jahr machte sie Aufwendungen in Höhe von € 1.391,04 für Fahrtkosten, € 237,60 für Bewirtung und € 1.081,35 für Kinderbetreuung geltend. Mit Vorhalt der…
…dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden…
…Regisseur, Kostümbildnerin hinsichtlich geplanten Aufführung der selbst komponierten Oper. All die angeführten Gründe für Arbeitsessen und Bewirtung rechtfertigen nicht den Abzug, auch nicht zur Hälfte als Werbungskosten sondern stellen nichtabzugsfähige Repräsentationskosten dar. | | | selbst. Tätigkeit | nichtselbst.Tätigkeit | 2003 | € |…
…noch als Werbungskosten abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 3 sind Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben (z.B. für Bewirtung) nicht…