…jedoch die landwirtschaftliche Nutzung nicht nachgewiesen ist (was - wie ja im Vorhalteverfahren ersucht wurde - durch Bestätigung der Größe, Erträge, Bewirtschaftungsart sowie zumindest durch Pauschalierungsbestätigung der zuständigen Abgabenbehörde möglich gewesen wäre). Bei Beachtung dieses Sachverhaltes (also des fehlenden Nachweises der Bewirtschaftung einer Landwirtschaft unter Abwerfen von…
…das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so lange anzunehmen ist, als die Art der Bewirtschaftung oder Tätigkeit nicht geändert wird. Damit soll verhindert werden, dass bei solchen Betätigungen Verluste (Werbungskostenüberschüsse) in Kauf genommen werden und die Ertragslage erst bzw. nur dann verbessert wird…
…Buchführung und ausgewiesenen Bilanzen nicht nachgewiesen werden können, dass mit dieser Art Tätigkeit und Bewirtschaftung ein Gesamtüberschuss oder ein Gesamtgewinn zu erzielen sei. Die Art der Tätigkeit und Bewirtschaftung sei in den Folgejahren aber nicht geändert worden. Damit sei an Hand objektiver Umstände auch nicht…
…hat daher nicht nachgewiesen, dass der Weinhandel mit Abhaltung von Weinseminaren als verkaufsfördernde Maßnahme keine Betätigung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 LVO II idgF ist. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend ist festzustellen: 1. Nach der Art der Bewirtschaftung ist als erwiesen anzusehen…
…der LVO, der Judikatur und der herrschenden Lehre (Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 2 Rz 75; Mayr (in Doralt/Ruppe/Mayr, Steuerrecht, Band I 10, Rz 962). Unsere Mandantschaft ist daher der Ansicht, dass bei der Bewirtschaftung eines größeren Immobilienportfolios nicht auf einzelne Gebäude abzustellen ist;…
…Aufforderung nicht nachgewiesen und verblieben auf der bloßen Behauptungsebene. Die Kosten für das Hörgerät wurden vom FA in der vom Bf beantragten Höhe als agB anerkannt, blieben aber unter dem bei agB anzusetzenden Selbstbehalt. Darüber hinaus datiert die vorgelegte Rechnung aus dem Jahr 2013 und…
…der Bewirtschaftung nicht einzubeziehen. In der Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid vom 19. März 2010 (in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 19. März 2010 wird auf die Begründung des Aufhebungsbescheides verwiesen) hat das Finanzamt im Wesentlichen dargelegt, dass unter Einbeziehung der bisher erzielten Ergebnisse und…
…belangten Behörde 9.800 Euro: Der Bodenschätzer habe die Abschläge für wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände neu (ausgehend vom Musterbetrieb xxx anstelle des Musterbetriebes xxxx) in Höhe von -37,50% berechnet. Im Übrigen habe der Bf. die Unrichtigkeit der gesetzlichen Parameter laut Bewertungsgesetz nicht nachgewiesen…
…Zusätzlich wurde das Flugzeug in den Monaten Juli und Oktober bis Dezember 2014 in ***Drittland*** stationiert, um den dortigen Markt zu erschließen. Damit zusammenhängende Werbeschaltungen konnten entgegen der Aussage der Bf. jedoch nicht nachgewiesen werden. Sonstige strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage wurden nicht gesetzt…
…sollten, wurden nicht nachgewiesen. Insbesondere wurden auch keine Unterlagen über zusätzliche Werbeeinschaltungen vorgelegt, sondern nur die Verweise auf die Buchungsplattform ***A1*** und ein Screenshot von ***A2*** beigebracht. Wann die Bewerbung des Flugzeuges auf diesen Plattformen geschalten wurde, kann aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkannt werden…
…atypische Jahre. Die Ansicht des Finanzamtes - es sei nach Art der Bewirtschaftung, dem Zustand des Mietobjektes und der möglichen Ertragslage völlig unmöglich, aus der gegenständlichen Tätigkeit jemals einen Gesamtüberschuss zu erzielen - sei nicht richtig. Der Verwaltungsgerichtshof gehe bei gesetzlichen Zwangsvorschriften nicht von Liebhaberei aus, weil…
…auch nicht nachgewiesen, mit welchen Mitteln sie allfällige Sondertilgungen konkret vornehmen wollte. Die 2017 eingetretene Verringerung des Zinssatzes von 2,75 % p.a. auf 1,5 % p.a. und eine eventuell in Zukunft geplante Sondertilgung könnten - weil als nachträgliche Änderungen der Bewirtschaftung anzusehen - nicht auf…
…auf die Preisgestaltung, | 6. | Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen). Abs. 2 (Anm.: die Gewährung eines Anlaufzeitraumes) gilt gemäß § 2 Abs. 3 LVO nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden…
…der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO liegt gemäß § 2 Abs. 4 LVO Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren…
…Ende des Abstattungskredites ergeben würde) und deshalb nicht näher zu behandeln ist: Es ist vielmehr bei Beachtung sämtlicher Umstände davon auszugehen, dass ein Nichtvorliegen eines Werbungskostenüberschusses nach Beendigung eines 35-jährigen Beobachtungszeitraums von der Berufungswerberin M nicht nachgewiesen wurde und von einem 2017 vorliegenden Werbungskostenüberschuss…
…der Ertragslage nach einer anderen Beschäftigung umsehen müsse, da ihre Beschäftigung zu teuer komme und nicht wirtschaftlich sei. Dass mit Ende des Jahres 2011 bezüglich des Versandhandels noch eine andere, bessere Entwicklung (als bis dahin eingetreten) erwartet worden wäre, wurde seitens des Bf. nicht nachgewiesen…
… 30 Rz 37). Im gegenständlichen Fall hat der Bw. nicht nachgewiesen, dass hier ein "Hausbau" vorgelegen ist. Trotz Aufforderung hiezu hat er keine Bauansuchen samt Baubeschreibung, Baupläne und -bewilligungen oder sonstigen Unterlagen vorgelegt, die den Senat einen "erstmaligen Hausbau" als erwiesen hätten annehmen lassen. Bezüglich…
…geänderte Bewirtschaftung ab Sondertilgung); Arbeitszimmer versus Vertreterpauschale; Behinderung der Kinder; eigene Hörbehinderung (Pauschale, wenn Behinderungsgrad vom Bundessozialamt bestätigt und Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für die Kinder nachgewiesen); Begräbniskosten (2005 und 2006: Deckelung mit € 3.000). Zur Beibringung erbetener Unterlagen (Kredittilgung 2009; Grundwasserschaden nicht versichert…
… Ließ sich dieser Plan verwirklichen? Wenn nein, warum nicht? Haben Sie - und wenn ja, wann und welche - Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage unternommen? Weisen Sie nach, dass die Vermietung bereits zu Beginn zumindest bis zur Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses geplant war. Warum haben Sie die Liegenschaft…
…Hinblick auf die künftige Preisgestaltung wurde somit nicht nachgewiesen; - Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch Struktur verbessernde Maßnahmen: Solche sind, abgesehen von der behördlich erzwungenen Baufortführung auf den Grundstücken W2 bzw. W1 und der inzwischen leicht gesunkenen Zinsenbelastung, nicht zu erkennen…