…formell im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Fa. S-KEG zu den verfahrensgegenständlichen Fälligkeitstagen überhaupt die faktische Möglichkeit gehabt hat, Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben zu entrichten. Keinesfalls lassen die oben dargestellten widersprechenden Beweisergebnisse den eindeutigen Schluss zu, dass die Bw. vorsätzlich die verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungs-abgaben nicht spätestens…
…ein Beweisergebnis im Akt. Die Erstbehörde, die somit selbst davon ausgegangen sei, diese Erhebungen zur Abklärung des Sachverhaltes seien notwendig, habe in der Folge den Bescheid erlassen, ohne über die von ihr selbst als dringend erforderlich bezeichneten Informationen zu verfügen. Mangels entsprechender Beweisergebnisse seien die…
…R" würden nicht reichen. Aus diesen Eintragungen, wobei keine der Eintragungen von ihm stamme, könne eine Tatbeteiligung schlüssig nicht hergeleitet werden. Beweisergebnisse, die diesen Tatbestand belegen würden, würden weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht vorliegen. Es sei nicht erhoben worden, wer die Vermerke aus…
…YoN und JoN geführt, sodass Bewesergebnisse fehlen, welche der Personen gemeint sei. Das Zollamt habe die Vornahme detaillierter Erhebungsschritte als erforderlich angesehen. Hinsichtlich keiner dieser von der Erstbehörde als dringend erforderlich angesehenen Erhebungen befinde sich ein Ergebnis bzw. ein Beweisergebnis im Akt. Aufklärungsbedürftig sei die…
…welchen Handlungen?), sei unerfindlich und ergebe sich aus den Bescheiden und aus dem Zollakt nicht. Auch sonstige Beweise in diese Richtung würden nicht vorliegen. Desgleichen würden keinerlei Beweisergebnisse dazu vorliegen, dass er "wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass er vorschriftswidrig handelt". Daraus, dass sein…
…so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß…
…so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß…
…so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß…
…so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß…
…kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß, wäre für ein Verwaltungsorgan aber…
…welchen Handlungen?), sei unerfindlich und ergebe sich aus den Bescheiden und aus dem Zollakt nicht. Auch sonstige Beweise in diese Richtung würden nicht vorliegen. Desgleichen würden keinerlei Beweisergebnisse dazu vorliegen, das er "wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass er vorschriftswidrig handelt". Daraus, dass die…
…so kann sich ein Abgabenverfahren kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß…
…kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß, wäre für ein Verwaltungsorgan aber…
…kraft normativer Wirkung des § 4 ARHG auf die Rechtshilfeergebnisse nicht stützen. Vom Beweisverwertungsverbot sind aber nicht nur die übermittelten Urkunden alleine umfasst, es ist auch die indirekte Verwertung von Beweisergebnissen aus diesen Unterlagen untersagt. Ein "Nichtwissensollen" dessen, was man weiß, wäre für ein Verwaltungsorgan aber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse/Bw., vom 15. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 1. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
jeweiligen Kirchenbeitragsordnung geleistet werden. Andere Zahlungen wie bspw. Spenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar. Der in den Auftragsbestätigungen angeführte Verwendungszweck der Zahlungen lautet "Zehnten ... Fastopfer ... Missionarsfond ... andere Fonds ... Spende!". Festzustellen ist, dass die Verwendung des Wortes "Spende" iZm "Zehnten", "Fastopfer", "Missionarsfond" und "andere Fonds" die…
…wie in der Berufungsvorentscheidung unrichtig festgestellt- im Zuge des Rechtsmittelverfahrens von der Bf beigebracht worden. Außerdem seien die angeblichen Beweisergebnisse von Untersuchungen auf europäischer Ebene der Bf nicht zur Gänze zur Kenntnis gebracht worden, sodass sie sich gegen diese nicht habe zur Wehr setzen können…
…15.8.2002 bzw. 11.3.2003 zu stützen. Zum übrigen Vorbringen der Bf in deren Beschwerden vom 30.11.2003 und ihren ergänzenden Stellungnahmen wird Nachstehendes festgestellt. Es kann -in Ansehung des oben dargestellten Beweisergebnisses- für das gegenständliche Rechtsbehelfsverfahren dahingestellt bleiben, ob die (von…
…der Abfall mit dem Auszug der Kinder begründet liege, nicht zu folgen sei, wird seitens des Finanzamtes auf die weiteren einliegenden Beweisergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht eingegangen. Unstrittig ist laut Abfrageergebnis aus dem zentralen Melderegister, dass die Bf. ihren Hauptwohnsitz an der Wohnung in Adr-HWS…
…Gunsten als auch zu Lasten der Bw) abzuändern. Der angefochtene Bescheid muss für die Referentin daher dahingehend überprüfbar sein, auf Basis welcher Beweisergebnisse das Finanzamt zur Begründung gelangt ist, eine konkrete Ausgabe sei anzuerkennen oder nicht. Selbst wenn das Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat die ihm…