…Am 31. 12. 2000 hat der Bw. infolge seiner Betriebsaufgabe sein Handelsgewerbe beendet. Ohne Handelsgewerbe des Bw. konnte sich kraft Gesetzes kein stiller Gesellschafter an seinem Vermögen beteiligen (§ 178 Abs 1 HGB). Die Betriebsaufgabe führte daher zum Erlöschen der stillen Gesellschaft per 31. 12. 2000…
…23. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betrieb mit Gesellschafter als atypischen stillen Gesellschafter bis zur Betriebsaufgabe zum 30. Juni 2003 den Beherbergungsbetrieb in Ortschaft (Gesellschaftsvertrag vom 27…
…a EStG 1972 | -21.851.465,00 | zu versteuernder Gewinn (ohne V) | 2.270.028,13 Die rechtliche Qualifikation der Beteiligung der "KapitalV " könnte als solche in Form eines typischen stillen Gesellschafters vorgenommen werden, der allerdings üblicherweise eine Verzinsung zumindest erhalten solle…
…Bei einer Aufgabe hört der Betrieb zu bestehen auf (Erlöschen des bisherigen Betriebes). Die Aufgabe muss zu einer zusammengeballten Erfassung der stillen Reserven führen. Es muss ein durchgängiges planmäßiges Betreiben der Betriebsaufgabe vorliegen. Der Aufgabezeitpunkt beginnt mit dem Setzen der Aufgabehandlungen (Vorgänge die objektiv erkennbar…
…die ***10*** GmbH über. Die ***4*** ist dadurch ohne Liquidation erloschen. Rechtliche Würdigung: Bei der Zuführung von Vermögenswerten durch den Gesellschafter einer GmbH an die Gesellschaft handelt es sich um eine Einlage gem. § 6 Z 14 lit b EStG. Diese gilt als Tausch gem. …
…Zweifel darüber bestanden, dass es sich dabei um Verbindlichkeiten der Kanzleigemeinschaft gehandelt habe. Die damit in Verbindung stehenden Kreditzinsen seien auch steuerlich als Betriebsausgaben der Kanzleigemeinschaft anerkannt worden. Die beiden ehemaligen Kanzleipartner seien sich anlässlich der Kündigung und Aufteilung der Gesellschaft einig gewesen, dass die…
…beziehen, da das Betriebsgebäude der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen ist und eine einbringungsbedingte Gegenleistung gemäß § 19 UmgrStG vorliegt. Die steuerliche Anerkennung des Bauzinses als Betriebsausgabe richtet sich nach den Fremdvergleichsgrundsätzen. Am Ende des Baurechtszeitraumes gebührt der bauberechtigten übernehmenden Körperschaft auf Grund des Heimfalls eine Entschädigung. Für…
…zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt, was folglich zu entsprechenden Verlustzuweisungen an die stillen Gesellschafter der VNI und Mitg. führte. Das Finanzamt akzeptierte den Feststellungen einer Betriebsprüfung folgend zwar die Anschaffungskosten des Genussrechtes als betrieblich veranlasst, aktivierte jedoch die Anschaffungskosten, wobei es im Sinne der vereinbarten…
…Vermögen des Unternehmers die stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Da über die Geschäftsherrin, M-GmbH, am Datum1 das Konkursverfahren eröffnet worden sei, erlösche mit diesem Zeitpunkt die atypisch stille Gesellschaft und habe zu diesem Zeitpunkt eine Versteuerung der negativen Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter zu erfolgen.…
…How verrechnet und als Aufwand erfasst, die tatsächlich aber nie erbracht wurden bzw. keinen oder keinen entsprechend nachvollziehbaren Gegenwert darstellten. Dieses Vorgehen diente einerseits dazu, den einzelnen Anlegern die versprochenen Verluste zuweisen zu können, andererseits um zum Nachteil der einzelnen atypisch stillen Gesellschafter Beteiligungskapital im…
…des Finanzamtes A im Rahmen der Beschwerdebearbeitung in den Feststellungsakt des Finanzamtes BEO Einsicht genommen. Hieraus ergeben sich folgende verfahrenswesentliche Punkte: Am Unternehmen P (FN 000*) waren bis 2006 31 natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Die atypisch stille Gesellschaft trat unter dem Namen…
…führe daher zum zivilrechtlichen Erlöschen der Forderung und somit zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung. Umso weniger könne eine falsche Verbuchung von "Bankabhebungen" am Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Ausschüttung gewertet werde. Erwähnt sei auch noch, dass stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen sei und…
…in das Firmenbuch zivilrechtlich wirksam geworden und die übertragende Körperschaft damit erloschen, ist sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Träger abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten. Abgaben- oder sonstige Bescheide, die die übertragende Körperschaft betreffen, sind sodann an den zivilrechtlichen Nachfolgerechtsträger als Rechtsnachfolger der übertragenden Gesellschaft iSd …
…den Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung wie ein Gesamtrechtsnachfolger zu behandeln. Im Falle einer Aufwertungseinbringung sind idR die beim Einbringenden nach § 6 Z 14 EStG 1988 angesetzten Werte für die übernehmende Körperschaft maßgeblich. Im Sonderfall der Einbringung durch eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer…
…immer, an die Gesellschafter verteilt, gibt es kein Abwicklungs-Endvermögen bzw beträgt es in diesen Fällen null und kann keinesfalls negativ werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist dies aus Sicht der Literatur insofern sachgerecht, als die Körperschaft durch die Liquidation und nachfolgende Löschung wirtschaftlich bereichert wird…
…für die Gesellschafterstellung des Bw. vorteilhaft gewesen, noch wirtschaftlich von keiner Vertragsseite gewollt worden wäre. Dies deshalb, da im vorliegenden Fall die Gewährung von Kapital in Form einer verdeckten Einlage durch den Bw. in seiner Funktion als Gesellschafter lediglich zu einer Werterhöhung der Beteiligung des…
…Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen mit Wirksamkeit vom 30.6.2015 erloschen ist. Der Beschwerdeführer war zu diesem Zeitpunkt bereits älter als 60 Jahre (geb. 1974). Per 30. Juni 2015 wurde ein Übergangs- sowie Aufgabegewinn ermittelt. Sowohl die Betriebsaufgaben als auch die Berechnung des Übergangs- und Aufgabegewinnes…
…der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und darauf verwiesen, dass aufgrund der Liquidation die Körperschaft ohne Rechtsnachfolger erloschen sei. Mangels Vorliegen einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge könnten noch nicht verrechnete Mikö Beträge daher nicht auf die ehemaligen Gesellschafter…
…Gesetz als auch die vertragliche Schadensübernahme bereits eindeutig vorgezeichnet habe. In seiner Berufungsvorentscheidung führt das Finanzamt ergänzend aus, die Bw. hätte die Produktion von Gusserzeugnissen auf dem angemieteten Gelände vor etlichen Jahren eingestellt und den Betriebsgegenstand auf den Handel mit Stahlerzeugnissen beschränkt. Der Gesellschaftergeschäftsführer habe…
…als auch durch den persönlich haftenden Gesellschafter auf einen Betrag in Höhe von ATS 1,650.000,00 erfolgte, also auf 150% des vom "Financier" aufgewendeten Betrages in Höhe von ATS 1,100.000,00, denn - die Bw. war im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe vermögenslos und…