…aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung standen, hiezu nicht ausreichten, es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung…
…dass diese Nebengebühren für jene Abgabenschuldigkeiten festzusetzen gewesen seien, für die auf Grund eines Aussetzungsantrages bzw. einer Aussetzungsbewilligung Zahlungsaufschub eingetreten wäre. Aus dem diesem Bescheid angeschlossen gewesenen Zinsenberechnungsblatt ergibt sich, dass im gesamten Bemessungszeitraum als Zinsenbemessungsgrundlage der vom Aussetzungsantrag und Aussetzungsbewilligungsbescheid umfasst gewesene ESt-Nachforderungsbetrag…
…Betrages der Abgabenschuld Rz 1414: Der Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, entspricht der Rückstandsaufgliederung, wie sie sich aus der Gebarung auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen nach den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO ergibt. Beispiel: Die Rückstandsaufgliederung weist für die Einkommensteuer eines Jahres mehrere Beträge auf…
…wonach große Beträge von Lieferanten durch Wechselzahlungen entrichtet worden seien. Da somit lediglich die öffentliche Hand (Finanzamt, Gebietskrankenkasse) nicht voll befriedigt worden sei, seien andere Gläubiger bevorzugt worden. 1.7. Im Vorlageantrag vom 25.4.2007 wurden die in der Berufung vorgebrachten Argumente im Wesentlichen…
…9 BAO, dass Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen der für die Aussetzung in Betracht kommende, im Antrag darzustellende Abgabenbetrag bzw. die im Aussetzungsbescheid angeführte Abgabenschuldigkeit ist. Mit dem Bescheid über die Aussetzung der Einhebung wird der Betrag der ausgesetzten Abgabenschuldigkeit mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Abgesehen von dem im…
…Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird' Unter gesetzeskonformer Anwendung des § 212a Abs 1 BAO ergibt sich im streitgegenständlichen Fall ein herabzusetzender Betrag in der Höhe von EUR 190.760…
…die im Aussetzungsbescheid angeführte Abgabenschuldigkeit ist. Mit dem Bescheid über die Aussetzung der Einhebung wird der Betrag der ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten mit Rechtskraftwirkung festgesetzt. Abgesehen von dem im zweiten Satz des § 212a Abs. 9 BAO ausdrücklich vorgesehenen Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld stellt daher die…
…Stoll 78 f; VwGH ). Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag (abgenommenen Geldbetrag) bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (Amtshandlungsgebühr). Eine spätere Herabsetzung der Abgabenschuld ist auf die Pfändungsgebühr ohne Einfluss (zB BFG 3.7.2020, RV/6100644/2019…
…gemäß § 59 Abs. 2 GSpG als Veranstalterin im Sinne des § 2 GSpG jedenfalls Abgabenschuldnerin der Glücksspielabgabe gewesen ist, unabhängig davon, ob sie eine Gewerbeberechtigung zum "Halten erlaubter Kartenspiele" besessen hat oder nicht. Das Finanzamt ist daher in seinen Bescheiden zu Recht davon ausgegangen, dass die…
…Miteigentümer eine unbillige Härte, diesen hohen Betrag zusätzlich zu den Bau- und Planungskosten aufzubringen. Eine persönliche Unbilligkeit liege vor, da die Einhebung der Abgabe mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre. Die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit wäre trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich, was in diesem…
…fällig aus. Davon entfallen ein Betrag in Höhe von Euro 69.442,67 auf die persönlichen Abgabenschulden betreffend Rückstandsausweis vom 12.02.2009 (insg. waren es Euro 170.673,31) und Euro 27.942,24 auf die laufenden Abgabenforderungen seit der Lohnpfändung vom 29. Juli…
…dieser Abgabenschulden. Die Beschwerdeführerin ist Pensionistin und bezieht eine Pension in der Höhe von € 1.550,85 (14 x jährlich). Aufgrund einer zur Abdeckung dieses Abgabenrückstandes durchgeführten Forderungspfändung durch die belangte Behörde verbleibt der Beschwerdeführerin von diesem Betrag der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum") in der…
…und an der Existenzgefährdung nichts ändern würde. Im vorliegenden Fall wurde im Ansuchen ein Schuldenstand von insgesamt € 522.256,91 angegeben, darin enthalten ein Betrag an Abgabenschulden zum Zeitpunkt des Ansuchens in Höhe von € 25.035,72. Dies entspricht einem Anteil der Steuerrückstände…
…November 2011 wurde der Beschwerdeführer N.N. (im Folgenden Bf. genannt) als Haftungspflichtiger gemäß § 9 i.V.m. §§ 80 ff Bundesabgabenordnung (BAO) für aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Fa. B-GmbH, Firmenbuchnummer 213851m, in Höhe von € 23.195,18 in Anspruch genommen. Dieser Betrag setzt sich…
…November 2011 wurde der Beschwerdeführer N.N. (im folgenden Bf. genannt) als Haftungspflichtiger gemäß § 9 i.V.m. §§ 80 ff Bundesabgabenordnung (BAO) für aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Fa. A-GmbH, Firmenbuchnummer XY, in Höhe von € 23.195,18 in Anspruch genommen. Dieser Betrag setzt sich…
…November 2011 wurde der Beschwerdeführer N.N. (im folgenden Bf. genannt) als Haftungspflichtiger gemäß § 9 i.V.m. §§ 80 ff Bundesabgabenordnung (BAO) für aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Fa. B-GmbH, Firmenbuchnummer XY, in Höhe von € 23.195,18 in Anspruch genommen. Dieser Betrag setzt sich…
…für den gesamten Betrag von nunmehr € 379.313,20 in Anspruch genommen werden, sondern nur mehr die Differenz zu dem bereits von der Verpächterin in Höhe von € 328.379,98 entrichteten Betrag, da die Abgabenschuld bei ihrer Entrichtung durch einen der Gesamtschuldner erlischt…
…wurde der gegenständlichen Berufung teilweise stattgegeben und die Abgabenschuldigkeit lt. einer Beilage mit 85.683,72 € festgesetzt. Zur Begründung wurde angeführt, dass die im Schreiben vom 1. Oktober 2004 angeführten Doppelbelastungen den Haftungsbetrag auf 85.683,72 € vermindern würden und dieser Betrag der…
…Darüberhinaus sind die geforderten Beträge unrichtig." Über die Berufung wurde erwogen: Die in den §§ 80 ff. bezeichneten Vertreter haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden…
…Finanzamt die ausgesetzte Einbringung der Umsatzsteuer 1995 im Betrag von 1.356.086,52 S und der Umsatzsteuer 1996 im Teilbetrag von 158.210,30 S gemäß § 231 Abs. 2 BAO wieder auf. Mit Lastschriftbuchungen vom gleichen Tag wurden diese Abgabenschuldigkeiten wieder in die laufende…