Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Interrevisions WP & Stb GmbH, Steuerberatungskanzlei, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 65, vom 11. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 12. August 2008 betreffend Einkommensteuer…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Graz 1, Dr. Andrea Ornig, in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch die Baumgartner & Grienschgl GmbH, wegen Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Absatz 1 in Verbindung mit § 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
24.11 Beteiligungsveräußerungentfällt gemäß § 31 EStG 1988 und Rente Rz 7057: Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z…
…A GmbH jedoch in einer kritischen finanziellen Situation befunden habe, welche 1996 im Konkurs geendet habe, habe sein Beteiligungserlös nicht mehr ausbezahlt werden können. Die Abschichtung der Anteile sei wahlweise durch Übertragung von Ferienwohnrechten möglich gewesen. Der BW habe sich aber gezwungen gesehen auf diese…
…Jänner 2012, verwiesen, die insoweit integrierender Bestandteil dieser Begründung ist. Der Berufung war daher in diesem Punkt stattzugeben. 2.) Die Festsetzung des Beteiligungserlöses in Höhe von 234 € wurde vom Bw hingegen ausdrücklich anerkannt und außer Streit gestellt (vgl. Eingabe vom 22. März 2012). Die…
16.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen Rz 1163: Die Befreiung umfasst Gewinnanteile jeder Art, die aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten (dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF…
16.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn Rz 1195: Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 liegen vor, wenn sie auf die Lebensdauer der emittierenden Gesellschaft abgestellt sind. Dieser Grundsatz schließt allerdings eine Abschichtung vor der Liquidation der Körperschaft nicht…
16.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen 16.2.2.6.1 Allgemeines Rz 1214: Nach § 10 Abs. 3 erster Satz 1 KStG 1988 bleiben Gewinne, Veräußerungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung außer Ansatz, sofern keine Option…
…noch Veräußerungserlöse erklärt. Einer EAS Anfrage bzw. einer Offenlegung gegenüber dem Finanzamt kann entnommen werden, dass die Beteiligungserlöse im Jahr 2018 in Österreich nicht erklärt werden. Im Jahr 2018 wurden weder Veräußerungserlöse noch Dividenden in Ungarn erklärt. Siehe dazu die bestätigende Aussage des Bf vom…
…Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 verwendet wurde. Es war damit nicht erkennbar, dass und in welcher Höhe Beteiligungserlöse vorgelegen seien. Auch seien die Buchwerte von den Erträgen nicht abgezogen worden. Dies habe sich erst aus der Vorhaltsbeantwortung vom 20.12.2017 ergeben. Zudem sei das…
…zum Ausdruck kommenden Kosten zu tragen, vorzulegen und alle in diesem Zusammenhang geschlossenen Vereinbarungen darzustellen; -bekanntzugeben, welche konkreten Beteiligungserlöse die Bf im Zusammenhang mit jenen Vereinbarungen, die in der Rechnung angedeutet worden seien, erhalten habe. Die Bf wurde darauf hingewiesen, dass die vage angedeuteten „Vereinbarungen…
…worden. Eine Rückzahlung sollte erst nach positivem Ausgang der Causen erfolgen, äquivalent zum ursprünglichen Gedanken rund um die Beteiligungserlöse. Da der Ausgang der Klagen trotz einer gewissen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens immer noch ungewiss gewesen und in zwei Fällen immer noch sei, sei vereinbart worden, dass…
…der Rechtskraft nicht behindern können. Das gilt für amtswegige Wiederaufnahmen und für vom Steuerpflichtigen beantragte Wiederaufnahmen. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich der Auffassung des Finanzamtes vom Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes an: Die Beteiligungserlöse wurden irrtümlich als zu versteuernde und nicht als steuerfreie Erlöse angesehen. Die Bw…
…vom Hälfteanteil der Autoren 62,5% an AB und 37,5% an CD ausgeschüttet werden. Die Abrechnung der an die Autoren gegebenenfalls zu zahlenden Beteiligungserlöse erfolgt unter Berücksichtigung etwaiger Gegenforderungen und öffentlicher Abgaben jeweils jährlich innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Ende des Kalenderjahres…