…Erlös angenommen hat", aus dem DBA keine Verpflichtung Österreichs resultiert, bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes im Jahr 2009 diesen auf den Wertzuwachs ab Zuzug einzuschränken. Allerdings ist mit zu bedenken, dass aus dem Abkommen sich ergebende Besteuerungsrechte nur insoweit ausgeübt werden können, als sie auch…
…stillen Reserven, die während der Ansässigkeit in der Schweiz entstanden sind, nach den Regelungen des österreichischen nationalen Rechts bei einer späteren Veräußerung der Steuerpflicht in Österreich. Das aus dem Ansatz mit den ursprünglichen Anschaffungskosten entstehende österreichische Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art. 13 Abs. 4 zweiter…
…Betrag heranzuziehen, den der Wegzugsstaat - bei Vornahme einer Wegzugsbesteuerung im Wegzugsjahr - als Erlös angenommen hat. Durch diese Verknüpfung sollte sichergestellt werden, dass der gesamte Wertzuwachs in den beiden Staaten anteilig besteuert werden kann: bis zum Wegzug im Wegzugsstaat und ab dem Zuzug im Zuzugsstaat. Diese…
…an der inländischen Grundstücksgesellschaft die deutschen Anteilsinhaber sind, werden solcherart die durch die Beteiligungsaufwertung erzeugten Einkünfte steuerlich in ihren Händen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Durch die zwingende steuerliche Immobilienaufwertung werden aber nicht Früchte des Immobilienvermögens generiert, sondern es erfolgt eine Gleichbehandlung mit einem…
…12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 richtet sich gegen Praktiken zur Steuervermeidung. Da das Abzugsverbot jedoch bereits bei niedrigem Steuerniveau anwendbar ist, ohne die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Begründung für die gewählte Konstellation zuzulassen, sind nicht nur rein künstliche Gestaltungen vom Abzugsverbot betroffen. Allein die…
…bestimmt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Haben die Anteile im Inland einen Börsenkurswert, dann wird dieser maßgebend sein. Der Umstand, dass Insiderwissen über einen bevorstehenden Firmenzusammenschluss bereits im Zuzugszeitpunkt eine begründete Hoffnung auf einen den Börsenkurswert künftig übersteigenden Marktwert entstehen lässt…
…die Gewinne von US-Betriebstätten bei Personen zu besteuern, die in den USA ansässig sind und dass dieses Verbot nicht nur die realisierten, sondern auch die nichtrealisierten Gewinne betrifft, sodass eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter aus Anlass des Zuzuges auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens geboten ist. Das…
…unterliegende Gebilde und vor dem 1.10.2011 entgeltlich erworbene sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate sind im Zuzugsfall bei späteren Realisierungsvorgängen stets steuerfrei (soweit sie nicht unter § 31 EStG 1988 fallen). Findet der entgeltliche Erwerb nach dem jeweiligen Stichtag statt, kommt im Zuzugsfall die Aufwertungsbestimmung des …
…und in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies bedeutet, dass aus Anlass des Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter der US-Betriebstätten auf die fremdüblichen Marktwerte erfolgen muss. Diese Aufwertungsmöglichkeit ergibt sich sonach nicht unmittelbar aus § 6 Z 6 EStG, sondern aus dem Abkommensrecht…
…wird bei Personen mit Auslandsbeteiligungen im Fall des Eintrittes in die österreichische Steuerpflicht nur die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert (im Zeitpunkt des Zuzuges) andererseits der Besteuerung zugeführt. Da sonach im inländischen Recht nur der in Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug eingetretene…
…12.2013 nicht mehr zu Fortführungswerten, sondern zu Liquidationswerten bewertet. Da es sich bei der Beteiligung an der ***11*** um eine nicht optierte, steuerneutrale Schachtelbeteiligung handelte, wurde die Beteiligungsabwertung in einer Mehr-Weniger-Rechnung hinzugerechnet. Mit Beschluss des Landesgerichtes ***4*** vom tt. Juni 2014, GZ…
3.4.2.3. Zwangsaufwertung aufgrund einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten Rz 862: Abweichend von dem in § 16 Abs. 1 erster Satz UmgrStG festgehaltenen Buchwerteinbringungsgrundsatz ist in § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG für bestimmte Einbringungsfälle mit Auslandsbezug eine verpflichtende Bewertung des…
…Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr…
Steht der in der Schweiz ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht…
…50% von 40% von 100.000 S7.300 €) und für C in Höhe von 10.000 S730 € (50% von 20% von 100.000 S7.300 €) in Betracht. 19.5.6.2 Progressionsermäßigung Rz 6012: Maßgeblich sind die Verhältnisse bei jedem einzelnen Gesellschafter…
…Einbringung in die Enkelgesellschaft Rz 1119: Auch bei Einbringungen von Vermögen von Großmuttergesellschaften in Enkelgesellschaften sind die Regelungen des § 20 Abs. 4 Z 1 Satz 1 UmgrStG anwendbar. In diesem Fall ist in der Großmuttergesellschaft der Einbringungswert dem Beteiligungswert an der Muttergesellschaft als Zwischengesellschaft zuzuschreiben…
…im Wege des § 48 BAO über Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland entrichteten Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer zuzulassen, die auf den im Ausland bereits besteuerten Wertzuwachs entfällt. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…191 schließt aber nicht aus, dass es Situationen geben kann, in denen abkommensrechtlich einem DBA-Partnerstaat gegenüber vertreten werden kann, dass auch gewillkürtes Betriebsvermögen abkommensrechtlich noch der österreichischen Betriebstätte zuzurechnen ist. Dies wäre dann der Fall, wenn dargetan werden kann, dass die Kapitalbeteiligung die Grundlage…
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…