…betreibt eine Tabak-Trafik und brachte die Erklärungen für 2005 und 2007 elektronisch beim Finanzamt ein. Die Bw. beantragte gemäß § 11a EStG 1988 (Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne), den Anstieg des Eigenkapitals der Jahre 2005 und 2007 mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Abs…
…maßgebliche Eigenkapitalanstieg errechnet sich aus dem Gewinn abzüglich der Entnahmen eines Wirtschaftsjahres. Dabei dürfen nur betriebsnotwendige Einnahmen gegen die Entnahmen aufgerechnet werden (vgl. VwGH 16.11.1993, Zl. 89/14/0163). Das Konzept der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne entstammt der Forderung nach Rechtsformneutralität und…
…nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Höhe von € 34.000,-- beantragt wurde. Im Zuge der Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer 2005 wich das Finanzamt mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht…
…Besteuerung nicht entnommener Gewinne stattgefunden hat (siehe dazu unter Punkt 3.2.). Der am 30.6.2011 über FinanzOnline eingebrachten Einkommensteuererklärung 2010 (samt der Beilage E1a) des Bf ist nicht zu entnehmen, ob und in welcher Höhe in den vorangegangenen sieben Wirtschaftsjahren eine begünstigte Besteuerung…
… 11a Abs 3 EStG 1988 ist nicht, wie der steuerliche Vertreter des Bf vermeint, der unternehmensrechtliche Gewinn des Streitjahres in Höhe von 94.009,88 Euro, sondern der laufende steuerpflichtige Gewinn des Streitjahres in Höhe von 88.637,01 Euro (vgl etwa Kanduth-Kristen in…
…begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG zusteht. Im Jahr 2006 ist darüberhinaus strittig, ob die Einzelwertberichtigungen von Forderungen iHv insgesamt € 8.698,28 vom Beschwerdeführer zu Recht vorgenommenen wurden. Rechtlich folgt daraus: § 11a Abs 1 EStG lautete: "Natürliche Personen, die den Gewinn…
…besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern sind, € 21,20. An Substanzgewinnen aus ausländischen Investmentfonds ohne KESt-Abzug (KZ 409) werden € 616,00 erklärt. Bei den Tarifbegünstigungen werden gemäß § 11 a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne mit € 90.000,00…
…begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne sollten nun die Einkünfte aus selbständiger Arbeit eine andere Behandlung als die beiden anderen Einkunftsarten erfahren. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die von Lehre und Rechtsprechung herausgearbeiteten Unterscheidungskriterien für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb rechtfertigten nicht die…
…den Privatbereich entfallenden Reinigungskosten im Schätzungswege mit € 4.000,-- per anno und kürzte den laufenden Lohnaufwand jährlich um diesen Betrag ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten Besteuerung für nichtentnommene Gewinne gemäß …
…seinem Erkenntnis vom 6. Dezember 2006, G 151/06, die Beschränkung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne auf Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben sowie Land- und Fortwirtschaft als verfassungswidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Aufhebung damit, dass diese Beschränkung unsachlich war. Die Grenzen zwischen den…
…ermittelt werden - sei sachlich nicht gerechtfertigt und damit verfassungswidrig. Das Finanzamt erließ eine abweisliche Berufungsvorentscheidung. Der Bw. stellte einen Vorlageantrag und wiederholte sein Berufungsvorbringen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Anwendung der begünstigten Besteuerung auf nicht entnommene Gewinne aus selbständiger Arbeit iHv 23…
…Der Bescheid wurde in Bezug auf die "Besteuerung nicht entnommener Gewinne - Inanspruchnahme und Nachversteuerung" wie folgt begründet: "Beantragt wurde die vorgezogene Nachversteuerung mit 10 %, in diesem Fall sind sämtliche bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 begünstigt versteuerte Beträge, die noch nicht nachversteuert worden sind…
…sei. Dies gehe aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien hervor. Auch § 11 EStG 1988 begünstige durch die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses die Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen, weil der Eigenkapitalzuwachs naturgemäß höher sei je weniger Entnahmen vorliegen würden. Aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien gehe hervor…
…Der Bw., der eine Pension von X bezieht, betreibt seit 2004 das Gewerbe der Elektroinstallation; die Gewinnermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich. Im Jahr 2004 machte er hinsichtlich eines Betrages von 419,57 € die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a iVm § 37 Abs. 1 EStG…
… 6 hinsichtlich der Bewertungsbestimmungen verwiesen. Weiters findet sich auch eine tarifgestaltende Bestimmung in § 11a EStG, wonach ein Teil des Gewinnes einer besonderen Besteuerung unterzogen werden kann (begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne). In § 4 Abs. 4 Z 4, 4a sowie 4b findet sich ein Forschungs"freibetrag…
…00 als gemäß § 11 a EStG 1988 mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernder nicht entnommener Gewinn erklärt (OZ 9/2004). Das Finanzamt erstellte am 26. Mai 2006 den Erstbescheid (OZ 38 ff./2004), wobei die beantragte begünstigte Besteuerung nicht gewährt worden ist. Dies mit der Begründung…
…maßgebliche Eigenkapitalanstieg errechnet sich aus dem Gewinn abzüglich der Entnahmen eines Wirtschaftsjahres. Dabei dürfen nur betriebsnotwendige Einnahmen gegen die Entnahmen aufgerechnet werden (vgl. VwGH 16.11.1993, Zl. 89/14/0163). Das Konzept der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne entstammt der Forderung nach Rechtsformneutralität und…
…Aufl. 2016, § 11a ,Rz 26-31,Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne verwiesen (dieselbe in SWK 15, 108, Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne gem § 11a Abs. 3 EStG: Klarstellung durch das 2. AbgÄG 2014 und Berücksichtigung von Verlusten). Zur Berechnung von Nachversteuerungsbeträgen innerhalb des siebenjährigen Beobachtungszeitraumes…
…Einzelunternehmen ***1*** eU, **FN*** rückwirkend mit 1.1.2009 gem Art III UmgrStG in die ***2*** ein. In den Jahren 2006 bis 2008 hat der Bf für das eingebrachte Einzelunternehmen von der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem § 11a EStG 1988 im Gesamtausmaß von €…
…einem Eigenkaptalabfall in dem von der Prüferin errechneten Ausmaß, weshalb eine Nachversteuerung gem. § 11a Abs 3 EStG der im Jahr 2004 begünstigt besteuerten Beträge zu erfolgen hat und eine begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne im Jahr 2005 nicht zulässig ist. Wien, am 29. Jänner 2010