…wieder aufleben bzw. zu tilgen sind (zB bei Anfallen von Gewinnen beim Schuldner). Besserungsverpflichtungen sind nach wirtschaftlichen Kriterien zu bewerten. Ist mit der vollen Inanspruchnahme nicht mehr ernsthaft zu rechnen, ist die Besserungsverpflichtung entsprechend aufzulösen. Kommt ihnen die Eigenschaft eines negativen Wirtschaftsgutes zu, so sind…
…Eintreibungsschritten, in jedem Fall den Forderungsausfall als zur Gänze durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen (VwGH 26.5.1998, 94/14/0042). Rz 760: Hinsichtlich des Forderungsverzichtes eines Anteilsinhabers unter einer Besserungsklausel siehe das Stichwort "Besserungsverpflichtungen", Rz 705. Liegt ein bedingter Forderungsverzicht des Anteilsinhabers vor, darf…
…Ausschüttung (VwGH 27.3.1985, 83/13/0068, 83/13/0074). Siehe dazu EStR 2000 Rz 7250 ff. Sanierungszuschüsse Rz 904: Siehe das Stichwort "Besserungsverpflichtungen", Rz 705. Die vorzeitige Rückzahlung von Sanierungszuschüssen aufgrund von Direktzahlungen dritter verbundener Unternehmen kann, wenn beim zahlungswilligen dritten Unternehmen keine…
…seinen Anspruch. Die Gesellschaften führen keine Evidenzkonten. 1.1.2 Lösung Gemäß EStR 2000 Rz 2452 handelt es sich bei Besserungsverpflichtungen um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten von "besserungsbedürftigen" Unternehmungen, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (nämlich Besserung des Unternehmens) wieder aufleben bzw. zu…
… 15 Abs. 4 EStG 1988 geregelt. Siehe zur Abgrenzung von Einlagenrückzahlungen und verdeckten Ausschüttungen den Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass des BMF vom 27.9.2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017. Weiteres dazu siehe Stichwort "Besserungsverpflichtungen", Rz 705. Eintrittsgelder, Nachtclubs Rz 746: Betreibt ein Zuhälter mehrere…
…die in den Besserungsvereinbarungen der Streitjahre zwar unterschiedlich, aber bei beiden Varianten unabhängig vom Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen wurde. Die gegenständlichen Besserungsverpflichtungen sind daher ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. Eine entsprechende Passivpost ist - da die Schuld dem…
…06 0252/1-IV/6/90 gälten bspw Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und echten stillen Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte als unkörperliche Wirtschaftsgüter. Mitunternehmeranteile fielen aus bilanzbündeltheoretischen Gründen jedoch nicht unter den Begriff "unkörperliche Wirtschaftsgüter" (BMF, RdW 1991, 30…
…06 0252/1-IV/6/90 gälten bspw Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und echten stillen Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte als unkörperliche Wirtschaftsgüter. Mitunternehmeranteile fielen aus bilanzbündeltheoretischen Gründen jedoch nicht unter den Begriff "unkörperliche Wirtschaftsgüter" (BMF, RdW 1991, 30…
…ungerechtfertigten Bereicherung eines Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Stichwort "Innenvorgang", Rz 812. Besserungsverpflichtungen Rz 704: Der Anteilsinhaber verzichtet auf Forderungen gegenüber der Not leidenden Körperschaft mit der Maßgabe der Rückzahlung bei Erholung der wirtschaftlichen Situation der Körperschaft. Die Besserung kann als Eintritt in die Gewinnzone oder als…
…LG La. und die LG Gr. eine sehr schwache Besserungsverpflichtung beinhaltet haben. Zivil- und steuerrechtlich stellt die Besserungsabrede eine aufschiebende Bedingung dar und daher sind die Grundsätze für die Bilanzierung aufschiebender Bedingungen anzuwenden. Bei Zuschüssen mit aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung entsteht die Rückzahlungsverpflichtung mit Bedingungseintritt; droht…
…Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbsthergestellte Rechte (insbesondere Filmrechte) gelten. Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter "ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern" (VO BGBl. Nr…
…inländischer Steuerrechtslage gehören zu den unkörperlichen Werten jedenfalls (Doralt, EStG Komm. I, § 4 Rz 92, mwN) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und echten stillen Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf Basis von Besserungsverpflichtungen; selbsthergestellte Rechte (zB Filmrechte), Rezepte, Urheber- und Leistungsschutzrechte; Verlags-, Vertreter- und Verwendungsrechte; Nutzungsrechte, Options- und Vorkaufsrechte…
…Es sollen somit „Verlustzuweisungsgesellschaften“ verhindert werden, die (stille) Beteiligungen, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbsthergestellte Rechte (insbesondere Filmrechte) verwalten (Beiser /Farmer, RdW 1997, Seite 100). Das Bundesfinanzgericht kann in der nachhaltigen Erfindertätigkeit des Bf, wie sie sich in den zu beurteilenden Streitjahren…
…dem wirtschaftlichen Erfolg der Bf. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht von vornherein eine Verbindlichkeit in Form einer Besserungsverpflichtung eingegangen worden war. Bei Besserungsverpflichtungen handelt es sich um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (anteilig) wieder aufleben bzw…
…Schuld dem Grunde nach schon vor Eintritt der ausbedungenen Besserungskriterien bestanden habe. Diese Besserungsverpflichtungen (in jenem Fall war auch deren Verzinslichkeit vorgesehen) seien nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. Eine entsprechende Passivpost sei - da die Schuld dem Grunde…
…pflegt Da die Hingabe des Besserungskapitals im Berufungsfall beim Kapitalgeber eine zu aktivierende Forderung begründete, sei auch der Empfänger spiegelbildlich mit der korrespondierenden Verbindlichkeit belastet. Die Besserungsverpflichtung stelle daher ein negatives Wirtschaftsgut dar, welches dementsprechend als Verbindlichkeit zu passivieren und gemäß § 6 Z 2 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACADEMIA Immobilientreuhand Gesellschaft m.b.H., Witthauergasse 38 Tür 1, 1180 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Bf, AdresseBf, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 28a, 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten…
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinn des § 6a KommStG annehmen darf. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die Abgabenentrichtung aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. März 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…