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UFSL RV/0007-L/03Erwerberhaftung - Offenlegungspflicht des Erwerbers bei Zweifeln an den Berufungsausführungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…und der in diesem Zusammenhang geäußerten Zweifel an seinen Berufungsausführungen keine näheren Angaben gemacht. Nach § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen (vgl. dazu auch § 77 Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern…

UFSW RV/3234-W/09Fremdhonorare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2009

…zu § 4). Wenn der/die Steuerpflichtige die Absetzung von Schulden, anderen Lasten oder Aufwendungen geltend macht, kann die Abgabenbehörde gemäß § 138 Abs. 1 BAO verlangen, dass er/sie zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner/ihrer Anliegen erläutert und ergänzt sowie dessen Richtigkeit beweist. Gemäß…

EStR 2000 Rz 1119–11265.3.6 Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…12.2009, 922006/13/0136/13/0140). Rz 1120: Der Abgabepflichtige ist gemäß § 138 BAO verpflichtet, in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie deren Richtigkeit unter Beweis zu stellen bzw. glaubhaft zu machen. Handelt…

VB-08009.2. Klärung von Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

…der beförderten Ware mit der im Bescheid angeführten Ware keinerlei Zweifel bestehen. Da die Auslegung des Abfallbegriffs durch verschiedene Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes eine grundlegende Änderung erfahren hat, sind Feststellungsbescheide, die vor dem 1. März 1993 erlassen worden sind, keine geeignete Grundlage zur Beseitigung von Zweifeln…

BFG RV/7101693/2024Nachweis von außerordentlichen Belastungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2025

…von bestimmten Hilfsmitteln bereits im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung für 2020 nachgewiesen worden sei und daher die Anforderung von Nachweisen für 2022 gesetzlich nicht gedeckt und schikanös sei. Gem § 138 BAO hat auf Verlangen der Abgabenbehörde die Abgabenpflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln…

BFG RV/7105633/2017Nachweis von Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2024

…der Abgabepflichtige aufklären kann. Gemäß § 138 BAO habe der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung seiner Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Könne der Behörde ein Beweis nach den…

BFG RV/2101391/2016Nachweispflicht von Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2018

…erwogen: Nach § 138 der Bundesabgabenordnung haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Da der BF diesem (mehrfach an ihn gerichteten Begehren) nicht entsprochen hat, konnten die vom BF…

BFG RV/2100143/2013Nachweis von Aufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2016

…Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung.…

BFG RV/3100536/2013Nachweis von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2015

…Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

UFSW RV/0835-W/10Nichtberücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltsleistungen an den Sohn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2010

…diesen im § 140 gleichgestellten Personen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die…

UFSW RV/0380-W/09Nachweis von Sonderausgaben, Pflichtveranlagung bei Ausstellung eines Freibetragsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2009

… 138 Abs. 1 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes gemäß § 115 Abs. 1 BAO findet dort ihre Grenze…

UFSW RV/1514-W/04Nichtanerkennung von Aufwendungen und Vorsteuern mangels Beantwortung eines Ergänzungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2005

…138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

UFSI RV/0490-I/02Nichtvorlage von Belegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…Die Nachweispflicht ergibt sich aus den allgemeinen Verfahrensvorschriften. Demnach haben Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht…

BFG RV/7103126/2020Keine Berücksichtigung von geschätzten Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2020

… Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 138 Abs 1 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. § 138 Abs 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung…

BFG RV/7102885/2015Keine Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988, wenn keine Hinweise vorliegen, dass der Beschwerdeführer andere als nichtselbständige Einkünfte erzielt hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…Es sei anzumerken, dass Abgabenpflichtige in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen und deren Richtigkeit zu beweisen hätten. Der Beschwerdeführer verwies im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag darauf, dass er in seiner Beschwerde seine Gründe und seine…

BFG RV/2101323/2017Keine Berücksichtigung von Werbungskosten mangels Nachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

…erwogen: Nach § 138 der Bundesabgabenordnung haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Da der BF der an ihn gerichteten Aufforderung nicht entsprochen hat, konnten die vom BF…

BFG RV/7100797/2016Kein Nachweis von Werbungskosten und Sonderausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2016

…Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

BFG RV/7105292/2014Keine Anerkennung von Ausgaben, wenn Beweismittel fehlen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2015

…die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen…

UFSW RV/0342-W/09Keine Anerkennung von Betriebsausgaben bei Nichtvorlage von Belegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009

…Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

UFSS RV/0628-S/07Keine Absetzbarkeit von Pflegeaufwendungen, wenn diese vom Pflegegeld abgedeckt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zu Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann Ihnen ein Beweis nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Der Abzug von Belastungen bei Ermittlung des Einkommens setzt gemäß…