…4. Auflage 2017, RZ 3136). Der Wortlaut des Schreibens vom 19.05.2022 ließ der Finanzstrafbehörde keine Zweifel offen, dass es sich hierbei um eine Beschwerdeanmeldung (!) und nicht bereits um eine Beschwerde iSd § 150 ff FinStrG handelt. "Bezugnehmend auf die Verhandlung (...) teile ich mit, dass…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen 1) A.E., 2) G.N., beide vertreten durch RA Mag. Carl Constantin Eschlböck, RA, 1010 Wien, Biberstr. 22, und 3) S.T., vertreten durch RA MMag. Dr. Michael Rohregger, 1010 Wien, Rotenturmstraße 17 wegen…
…2020 erging die mündliche Verkündung des Erkenntnisses in der Strafsache des Beschuldigten zu oben genannter Aktenzahl. Am 12.10.2020 wurde vom Beschuldigten Beschwerde gegen das Straferkenntnis eingebracht, welches jedoch, wegen fehlender Beschwerdeanmeldung innerhalb der Frist gemäß § 150 Abs. 4 FinStrG, von der Finanzstrafbehörde gemäß …
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist im vorliegenden Fall zulässig, weil zur Frage, ob eine Beschwerdeanmeldung (§ 150 Abs. 4 FinStrG) erst nach Verkündung des Erkenntnisses (…
…BFG 6.4.2015, RV/3300007/2013). Die Finanzstrafbehörde sah die protokollierte Äußerung des Beschwerdeführers, "nicht auf ein Rechtsmittel verzichten zu wollen" nicht als Erklärung einer Beschwerdeanmeldung an. Das Bundesfinanzgericht kann nicht feststellen, dass der Finanzstrafbehörde bei einer derartigen Interpretation dieser Parteierklärung im Einzelfall eine…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen S.G., (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die als Einspruch bezeichnete, mittels Mail eingebrachte, Beschwerde des Beschuldigten vom 9. September 2014 gegen das Erkenntnis…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen SX, XY, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 12. März 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen GX, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Adelsberger, 1040 Wien, Brucknerstraße 4, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. November 2005 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Y., vertreten durch Franz J. Salzer, Rechtsanwalt KG, 1010 Wien, Stock im Eisen Platz 3/26, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels…
…entscheiden, wobei die Beschwerdeanmeldung per Mail keine Rechtswirkung erzielen konnte. Dieser Umstand blieb jedoch dank der Beschwerdeanmeldung der Kanzlei LeitnerLeitner für alle drei Beschwerdeführer ohne Folgen. Wie bereits oben in der Rechtslage dargestellt ist im Fall eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens nach Erlassung von Strafverfügungen gemäß …
…unerwartet und unvorhergesehen Nierenkoliken verbunden mit äußerst starken Schmerzen auf der linken Seite (es werde auf den beiliegenden Befund verwiesen), sodass dieser Krankheitsbedingt am 25.2.2020 nicht im Büro war und die schon vorbereitete Beschwerdeanmeldung nicht per Fax bzw. per Post einbringen habe können…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen IW, XY, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11. November 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…ersucht, die Entscheidungsausfertigung auch an *L* GmbH zuzustellen. Beschwerdeanmeldung von RA **V1** per Mail vom 20.2.2023 In umseitiger Finanzstrafsache hat am 14.2.2023 eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat stattgefunden und wurden die beiden umseitigen Personen (***Bf2*** und ***Bf1***) zu Geldstrafen verurteilt…
…angemeldet. Mit Beschwerdeanmeldung für alle drei Beschwerdeführer hat auch die Kanzlei *L* eine Spezialvollmacht gelegt. Die Spezialvollmacht der Kanzlei *L* führt im Betreff eine Vertretungsberechtigung für den Beschuldigten und die beiden Verbände an. Eine Beschwerde der Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Die Beschwerdeanmeldung der Kanzlei RA…
…EUR 500 verurteilt wurde, sowohl hinsichtlich des Ausspruches über die Schuld als auch hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe angefochten, wie dies auch bereits in der Beschwerdeanmeldung erklärt worden ist. 3. Beschwerdegründe Es werden geltend gemacht die Beschwerdegründe der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung…
… 150 Abs. 1 FinStrG), das Vorliegen eines wirksamen und gültigen Rechtsmittelverzichtes (§ 154 FinStrG) und das Fehlen einer rechtzeitigen Beschwerdeanmeldung (§ 150 Abs. 4 FinStrG). Wenn die belangte Behörde in der Begründung des Zurückweisungsbescheides ausführt, dass der Säumniszuschlag eine "Sanktion" für die Nichtentrichtung zum Fälligkeitstag darstelle und…
…Brandl, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz zuzustellen. Beschwerdeanmeldung von RA Dr. **V2** per Mail vom 20.2.2023 In umseitiger Finanzstrafsache hat am 14.2.2023 eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat stattgefunden und wurden die beiden umseitigen Personen (***Bf3*** und ***Bf1***) zu Geldstrafen verurteilt…
…So geht bspw. die Erhebung von Rechtsmitteln im Zuge der Spruchsenatsverhandlung aus der Niederschrift vom 10.3.2022, die Zurücknahme der Beschwerdeanmeldung aus dem Schreiben der Amtsbeauftragten vom 29.3.2022, die Verbuchung und Fälligkeit der Geldstrafe aus dem Abgabenkonto bzw. der Buchungsmitteilung und die…
…150 Abs. 4 FinStrG verschuldensunabhängig ausschließlich darauf ab, ob eine Beschwerde angemeldet wurde oder nicht. Die Gründe für eine unterbliebene rechtzeitige Beschwerdeanmeldung, die zwingend zur Zurückweisung einer später eingebrachten Beschwerde gegen das Erkenntnis führt, sind in diesem Zusammenhang nicht relevant. Sämtliche Ausführungen des Bf. dahingehend…