…Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2) Die Beschwerde gegen die Verständigung über die Einleitung wird als unzulässig zurückgewiesen. 3) Die Anträge auf Entscheidung durch den Berufungssenat, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO im Umfang von € 9…
…entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines derartigen Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Da der Beschwerde kein Bescheid gegenübersteht, gegen den sie sich richtet, war spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese…
…eine entsprechende Verständigung der Finanzstrafbehörde von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens mangels normativer Wirkung daher auch nicht mit Rechtschutzeinrichtungen, wie sie in Rechtsmitteln vorgesehen sind, bekämpft werden kann. Da der Beschwerde kein Bescheid gegenübersteht, gegen den sie sich richtet, war spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese…
…Rechts ist die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens kein Bescheid, demnach steht auch kein Rechtsmittel zu. Die gegen die Verständigung über die Einleitung erhobene Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 3. Abs.1 Eurogesetz ist mit Wirkung 1. Jänner 2002 der Staatshaushalt sowie…
…Beschwerde gegen die Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens richtet, wird sie als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Februar 2003 hat das Finanzamt Waidhofen a.d. Thaya als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN XXX ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der…
…Einkommen zum Vergleich anfordere und somit ohnehin eine Korrektur der Einkommensnachweise erfolgen würde. Der Bf. ersuche, ein Strafverfahren zu verhindern, welches ihm unnötiger Weise Kosten verursachen würde. In der Beschwerde werden auch Argumente gegen die Verständigung von der Einleitung wegen des Verdachts der Finanzordnungswidrigkeit nach …
…über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens 2.) die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. April 2010, StrNr. 001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung…
…gleichzeitig die Festsetzung einer Zwangsstrafe von 300,00 € angedroht worden sei. Mit Schreiben vom 14. Jänner 2010 erhob der Bf. in der Annahme, dass es sich bei Einleitung des Strafverfahrens um die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt handle, Beschwerde gegen diese Verständigung. Die…
…Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es somit, wenn gegen die Bf genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie als Täterin eines Finanzvergehens in Frage kommt. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein…
…2018 von seiner Wohnadresse ortsabwesend gewesen zu sein und bei seiner Gattin in Wien gelebt zu haben, was durch deren Aussage eindeutig widerlegt ist, er weiters ins Treffen führt, weder von der Verständigung der Hinterlegung der Verfügung über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens noch von der…
…wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten über die Beschwerden des Beschuldigten 1. vom 14. April 2009 gegen a) den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und b) die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß…
…sei. Gleichzeitig erfolgte die Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für Lohnabgaben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 25. Juli 2007, in der ausgeführt wird, dass die Bf…
…wegen des Verdachts der vorsätzlichen Verletzung der Meldeverpflichtung gern. § 5 WiEReG eingeleitet. Die Verständigung von der Einleitung wurde dem Beschuldigten am 24.01.2024 zugestellt, es wurde jedoch keine Rechtfertigung abgegeben. In weiterer Folge wurde eine Strafverfügung wegen der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflicht erlassen und…
…jedoch erging die erste Verfolgungshandlung, mit der ein Verfahren anhängig gemacht wurde, die Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen den Beschuldigten vom 21.3.2022 erst nach Eintritt der fünfjährigen Verfolgungsverjährungsfrist des § 31 Abs. 2 FinStrG, daher war das Verfahren mit Beschluss der Vorsitzenden…
…zugestellt. Die überfällige Meldung erfolgte nicht und daher war jedenfalls das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die Verständigung von der Einleitung vom 09.09.2022 wurde erfolgreich dem Geschäftsführer am 09.09.2022 zugestellt. Am 03.10.2022 erhob der Beschuldigte Beschwerde gegen die Einleitung durch seine Vertretung…
…zugestellt. Die überfällige Meldung erfolgte nicht und daher war jedenfalls das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die Verständigung von der Einleitung vom 09.09.2022 wurde erfolgreich dem Geschäftsführer am 09.09.2022 zugestellt. Am 03.10.2022 erhob der Beschuldigte Beschwerde gegen die Einleitung durch seine Vertretung…
…Weise gegen irgendeine Bestimmung verstoßen, ordentlich in der Ladezone mit ihrem Lkw gehalten und war sie dazu auch berechtigt. Die Beschuldigte stellt den Antrag auf Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens." Mit Schreiben vom 27. November 2025 (Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme) wurde die Bf. von der Magistratsabteilung…
…Oktober 2009 gegen 1) den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und 2) die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens des Finanzamtes XY als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. September 2009, StrNr. 1, zu Recht erkannt: 1) Der Beschwerde wird Folge gegeben und der bekämpfte…
…gegen 1.) den Bescheid über die 2.) die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. April 2010, Strafnummer 001, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung…
…II) Die Beschwerde gegen die Verständigung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. April 2006 hat das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführerin (Bf.) zur SN 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht…