Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Z., R.Gasse, vom 13. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 Bezirk, vertreten durch ADir. Mold, vom 14. April 2008 betreffend die Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis…
…und hat keine Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet bezogen Der Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe war daher für diesen Zeitraum abzuweisen. ad 2) Das Erfordernis einer drei Monate übersteigenden Beschäftigungsdauer ist nur dann erfüllt…
15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau H in XY, vertreten durch Mag. Wilfrid Janas, Stmk. Blinden und Sehbehindertenverband, 8051 Graz, Augasse 132, vom 23. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. August 2007 betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab…
…vorliegenden Fall liegt nach einer telefonischen Auskunft von der A GmbH, Frau P, bei einer Beschäftigungsdauer von 15 Stunden pro Woche eine Vollversicherung in der Kranken- Unfall- und Arbeitslosenversicherung vor. Die Berufung war daher, wie im Spruch angeführt, vollinhaltlich abzuweisen. Graz, am 12. März 2009
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Martin Erlbacher, gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Abweisung über die Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…nicht länger als fünf Jahre dauern und der Beschäftigte muss im Hinblick auf die nur vorübergehende Beschäftigung seinen bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten. Ist von vornherein eine längere Beschäftigungsdauer vorgesehen, liegt keine vorübergehende Beschäftigung in diesem Sinne vor. Eine längere Beschäftigungsdauer ist auch dann anzunehmen…
…zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 wurde am 1. Juni 2005 eingereicht, worin Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit iHv 80.766,36 öS geltend gemacht wurden. Das Finanzamt berücksichtigte diese Werbungskosten und folgenden Lohnzettel (Beschäftigungsdauer 11. September bis 31. Dezember) in dem mit 14…
…| Libyen | soweit die Beschäftigung in einer Verwaltungsbehörde erfolgt | Marokko | sofern die Aufenthaltsdauer nicht länger als drei Monate beträgt | Polen | soweit die Beschäftigung in staatlichen Unternehmen erfolgt | Schweden | soweit die Beschäftigungsdauer 100 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt Art…
…Maßnahmen, die sich auf Personen einer bestimmten Altersgruppe beziehen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass der Arbeitgeber die Aufwendungen allein oder zusätzlich für Arbeitnehmer auf Grund der Beschäftigungsdauer im Betrieb abhängig machen kann. Der Umstand, dass einer Anzahl von Personen eine Belohnung zugesprochen wird, führt…
… Anknüpfung an den Zeitpunkt der Auszahlung (zB an alle Mitarbeiter, die zum 31.12.25 im Unternehmen sind) oder an gewisse Beschäftigungsdauer im Jahr (zB mind. 6 Monate im Unternehmen). Sonstige Differenzierung: Anknüpfung an wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebsteils (zB Auszahlung an Mitarbeiter in profitablen Geschäftsbereichen…
…da keine Aufzeichnungen vorhanden waren. Deshalb erfolgte eine Aufteilung der festgestellten Schwarzlöhne an die Dienstnehmer im Schätzungsweg prozentuell nach der jeweiligen Beschäftigungsdauer sowie dem Umfang der Beschäftigung (Voll-, Teilzeit). Mit Bescheid vom 27.03.2019 wurde das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2016 des Beschwerdeführers auf…
…Beachten Sie dabei, dass ein Pendlerpauschale/Pendlereuro nur für die Beschäftigungsdauer zusteht! Sie waren 2022 nur 7 Monate beschäftigt. Insoweit die Nachweise nicht beigebracht werden ist eine Berücksichtigung nicht möglich und kann auch ein bereits berücksichtigtes Pendlerpauschale für 2022 nicht mehr berücksichtigt werden. Wie können…
…vorausgegangenen Dienstverhältnissen beim selben Arbeitgeber resultierten, Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern seien nicht zu berücksichtigen. Daraus ergebe sich die für die Ermittlung der Höhe der gesetzlichen Abfertigung relevante Beschäftigungsdauer beim Beschwerdeführer von 18 Jahren und 29 Tagen. Da diese 15 Dienstjahre, jedoch nicht 20 Dienstjahre übersteige…
…im Inland tätig gewesenen Leiharbeitskräfte übermittelt. Darin hat die Bf. die Beschäftigungsdauer der Leiharbeitskräfte im Inland, ihre dafür bezogenen Lohneinkünfte und die ermittelte fiktive Steuer dieser Arbeitnehmer nach den allgemeinen Grundsätzen entsprechend einer Jahresveranlagung wie folgt dargelegt: [...] Die Angaben der Bf. über die gestellten Mitarbeiter…
…wurden, teilte das Finanzamt die Zahlungen im Schätzungswege gemäß § 184 Abs 1 BAO auf die Dienstnehmer prozentuell nach der Beschäftigungsdauer sowie dem Umfang der Beschäftigung (Voll-,Teilzeit) auf. Auf den Bf. entfiel dabei im Jahr 2015 ein errechneter prozentueller Anteil von gerundet 1,85%, ergibt…
…Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt mehr als 60 KM. Aufgrund des frühen Dienstbeginns war dem Beschwerdeführer die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zumutbar. Konkret fuhr der Beschwerdeführer im März 2014 während seiner Beschäftigungsdauer vom 24.3. bis zum 31.3…
…er sei als Helfer für einen Monatslohn von 1.900 Euro bei 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche beschäftigt, die Beschäftigungsdauer sei mit 6 Monaten festgelegt worden, der Standort seines Gewerbes befinde sich in der Slowakei. Werkzeug und Arbeitsmaterial würden durch den Beschwerdeführer zur Verfügung…
…1.) In den Streitjahren flossen dem Bf. Arbeitslosenunterstützung sowie laut den von der fa-mm ausgestellten Lohnzettel Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit wie nachfolgend dargestellt zu: | Zeitraum | Brutto (KZ 210) | netto (KZ 245) | Beschäftigungsdauer: | 29.03. -12.10.2006 | 10…
… 99 EStG" ausgeführt, dass die Schätzung der Arbeitnehmerbezüge mangels Datenbekanntgabe von Seite des Unternehmens nur auf Grund der der Betriebsprüfung vorliegenden äußerst spärlichen Informationen, insbesondere über Beschäftigungsdauer, Beschäftigungsausmaß und Gehaltshöhe erfolgen hätte können. Zudem wurden die Schätzungsbeträge für die Bruttobezüge sowie die Spesen zahlenmäßig für…