…September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten vom 19. August 2003 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2000 und 2001 nach der am 25. November 2004 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden des Finanzamtes…
…rechtswidrig. Bei Änderungen des Stammabgabenbescheides - etwa auf Grund einer Berufung gegen diesen Bescheid - hat von Amts wegen ein weiterer, diesen Änderungen Rechnung tragender Zinsenbescheid zu ergehen (sh. Ritz, a.a.O, § 205 Tz 3 - 35). Die Berufung war somit auch in diesem Punkt abzuweisen. Linz…
…dass in der Vergangenheit verwirklichte Sachverhalte der Besteuerung unterzogen werden. Jeder Einkommensteuerbescheid erfasst einen bereits abgelaufenen Besteuerungszeitraum ohne dadurch gegen das Rückwirkungsverbot zu verstoßen. Naturgemäß liegt auch bei einem Anspruchszinsenbescheid der zinsrelevante Zeitraum in der Vergangenheit. Von der behaupten Verletzung des Rückwirkungsverbotes kann daher im…
…Gutschriftszinsenbescheide aus, die bei Gesamtbetrachtung das in der Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen gewünschte Ergebnis bringen könnte. Eine Änderung in der bewilligten Aussetzung der Einhebung tritt infolge der mittelbaren Abhängigkeit nicht ein. Zu dem in der nachgereichten Berufungsbegründung vom 29. August…
…nicht vorgesehen. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 blieb der Erfolg somit versagt. c) Anspruchszinsenbescheide Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Grundlagenbescheides…
…über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 in Höhe von 299,14. Am 18. Jänner 2006 brachte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 Berufung ein. In der Berufungsbegründung verwies er auf eine neue, wiederum berichtigte Einkommensteuererklärung für 2003 (samt berichtigter Beilagen) und beantragte…
…Bei der Berechnung des Schätzungsergebnisses der Betriebsprüfung, über die im Berufungsverfahren abgesprochen werde, sei aber die Rückstellung zweifelsfrei eingebaut worden. Dem stimmte der rechtliche Vertreter laut Verhandlungsniederschrift (Seite 42 der Berufungsentscheidung vom 8. Mai 2001) zu. Die Berufungsbehörde wies die Berufungen gegen den Körperschaftsteuer- und…
…und § 284 Abs. 1 Z 1 BAO verspätet eingebracht und deshalb als verspätet zurückzuweisen. Die gegenständliche Entscheidung konnte daher ohne Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung durch den Referenten ergehen. b) Berufung gegen die Anspruchzinsenbescheide: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die…
…wäre nach überwiegender Literatur bei gleicher gesetzlicher Normierung der Teilwert als Sachsubstanzwert zu verstehen. Gegen die Abweisung der Berufung erhob der Bw am 14.5.2011 erneuert Berufung und begehrte deren Vorlage an den Unabhängigen Finanzsenat. Gleichzeitig wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem…
…im Herbst 2005, als deutlich vor dem in der Berufung ventilierten Betriebsaufgabedatum (31.12.2005), eingestellt worden sein. Prinzipiell stellt die Sistierung bzw. der Abbruch von Vertragsverhandlungen ein neutrales Kriterium dar, welches nur bei gleichzeitigem Hinzutreten weiterer außenwirksamer eine Betriebsaufgabe indizierender Umstände geeignet ist, eine …
…Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Aus den genannten Gründen war der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid die Anerkennung zu versagen. Klagenfurt am Wörthersee, am 26. April 2010 Beilage: 1…
…Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2008 war sohin unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens betreffend die Einkommensteuerbescheide für diese Jahre als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz…
…Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 bis 2007 war sohin unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens betreffend den Einkommensteuerbescheide für diese Jahre als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz…
…der Berufungsbegründung gegen den Anspruchszinsenbescheid 2004 vom 22. Februar 2010: Es wird ersucht, im Rahmen der Neufestsetzung der Einkommensteuer 2004 den Differenzbetrag in die Neuberechnung der Anspruchszinsen miteinzubeziehen. Rechtslage Mit Berufungsvorlage vom 25. Juli 2011 legte die Abgabenbehörde sowohl die Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid 2004…
…nicht ausgleichsfähig. Seit Beginn Ihrer Tätigkeit wurden nur Verluste geltend gemacht." Mit Schreiben vom 22. April 2008 erhob der Abgabepflichtige gegen die endgültigen Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2007 Berufung, die er folgendermaßen begründete: "a) Bei Einkommensermittlung durch Einnahmen-Ausgabenrechnung bleibt ein eventuell vorhandener Lagerbestand unberücksichtigt. Für…
…bzw. begründete und ein ergänzendes Vorbringen zur Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2001, 2002, 2004, 2008 und Anspruchszinsenbescheide 2001 und 2002 erstattete. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1) Einkommensteuerbescheide 2001, 2002, 2004 und 2008: Das FA Salzburg-Land stützt sich bei den zu St.Nr. y…
…kommt der Normalsteuersatz zur Anwendung. 3) Anspruchszinsen Die Berufung betreffend Anspruchszinsen ist jedenfalls abzuweisen, da Zinsenbescheide nicht die materielle, sondern nur die formelle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraussetzen. Es sind daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig wäre. Aus der Konzeption des …
…Folge des Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen den Bescheid betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen für das Jahr 2005 war sohin - unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens betreffend den Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr - als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz…
…5 BAO sind Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des…
…"Buchhaltung", "Büro, Weihnachtsgeld" geben nur unzureichend Aufschluss über den Zweck der Fahrten. Da die Ausgaben für "Geschäftsfahrten" geltend gemacht wurden, bei denen zwischen 730 km bis über 1.900 km zurückgelegt worden sein sollen, hätte es genauerer Angaben bedurft, um die berufliche Veranlassung nachzuweisen und…