…konkret zu erwartenden Einnahmen handeln würde sondern lediglich vage Vermutungen angestellt würden. Vor der endgültigen Entscheidung, ob die Aufwendungen für den Berufspilotenschein steuerlich anerkannt werden könnten, sei der Nachweis oder die Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Aufwendungen auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen würden…
…November 2005 begonnenen Hubschrauberausbildung einberufen worden. Er habe im Jahr 1999 den Privatpilotenschein und im Jahr 2003 den Berufspilotenschein mit Instrumentenflugberechtigung erworben. Im Zuge seiner Tätigkeit als Gendarm habe er als Sicherheitsbeauftragter auf internationalen Flügen und als Flugbeobachter bei Fahndungs- und Navigationsflügen von seinen fliegerischen…
…| S 536 | Fachliteratur (antragsgemäß) | S 2.620 Hingegen wurden die auch geltend gemachten Aufwendungen einer Kursgebühr für Berufspilotenkurs und Instrumentenflugberechtigung iHv S 13.000, Aufwendungen für das Erreichen der Mindestflugstundenanzahl zum Erwerb des Berufspilotenscheines (Sportfliegergruppe Y..., 200 h) iHv S 71.736…
…im Jahr 2000 begonnen und beabsichtigt, in diesem Tätigkeitsfeld Einnahmen zu erzielen. Dies sei auch daraus ersichtlich, dass dieser im Dezember 2003 einen Berufspilotenschein mit Gewerbeberechtigung erlangt habe. Die Aufgliederung der Kosten 2003, die mit der elektronischen Steuererklärung nicht übermittelt worden seien, würden beigelegt werden…
…Trainer und Pilot eindeutig gegeben sei, werde die Berufung in diesem Punkt im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens abgewiesen. 2006 und 2010 Die im Jahr 2006 geltend gemachten Kosten in Höhe von € 3.565,98 für Fluglehrerkurs, Theoriekurs Berufspilotenschein, theoretische Berufspilotenprüfung mit Instrumentalflugberechtigung, Praktische Prüfung CPL…
…dafür, dass sich der Bw. der Mühe, die mit der Erlangung des Berufspilotenscheins verbunden war, unterzog. In einem telefonischen Vorhalt wurde der Bw. ersucht, Nachweise hinsichtlich der Abgabe einer Mobilitätsgarantie für die Umsetzung von Gutachten gegenüber seinen Auftraggebern und der Kostengünstigkeit durch vom Bw. durchgeführte…
…und Fachliteratur zum Abzug zugelassen werden können. Darüber hinaus beantragt der als IT-Techniker tätige Bf. ein Jahr vor seinem Pensionsantritt den Abzug von Aufwendungen zur Erlangung eines Berufspilotenscheines. 1. eingereichte Abgabenerklärung: Bei der Einreichung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 machte der Bf. u.a…
In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass die aus medizinischen Untersuchungen resultierenden Arzt- und Ordinationskosten iZm der Feststellung der Flugtauglichkeit keine Krankheitskosten darstellen. 4. weitere nicht anerkannte Aufwendungen für sonstige Werbungkosten: Unter der Kennzahl [724] sonstige Werbungskosten wurden im vorliegenden Fall weiters Aufwendungen aus…
…2.000 kg für nicht gewerbsmäßige Zwecke. Der Bw. habe die Prüfung zur Erlangung der PPL im Juli 1998 abgelegt und habe damit den ersten Teil seiner Pilotenausbildung beendet. Die zweite Ausbildungsphase diene dem Erwerb des Berufspilotenscheines (CPL; Commercial Pilot Licence), also jener luftfahrtbehördlichen Berechtigung…
…einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist die konkrete Einkunftsquelle (zB das konkrete Dienstverhältnis, die konkrete betriebliche Tätigkeit). Konkret zu Aufwendungen für den Erwerb des Berufspilotenscheines hat die Judikatur bislang stets nicht abzugsfähige Ausbildungskosten angenommen (VwGH 17.12.1980, 979/80), wenn der ausgeübte Beruf…
…ist ersichtlich, dass die angefallenen Kosten mit der Erlangung des Privatpilotenscheines PPL (vom 14. April 1997 bis 14. Juli 1998), des Berufspilotenscheines CPL (vom 6. Juli 1998 bis 6. Juli 2000) und des Linienpilotenscheines ATPL (vom 6. Oktober 1999 bis Dezember 2000) zusammenhängen. Gleichzeitig wurde…
…Verkehr und Elektrizitätswirtschaft, betreffend das zivile Luftfahrtpersonal und die Zivilfluglehrer (kurz: ZLPV), BGBl. 1958/219, Voraussetzung für den Erwerb eines Berufspilotenscheines war. Soweit die belangte Behörde hingegen vermeint, dass die Aufwendungen für einen Privatpilotenschein nur im Falle einer sogenannten "integrierten Ausbildung", wie sie z. B…
…die Berufungen als unbegründet abgewiesen. Durch die Umrechnung in Euro kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Entscheidungsgründe Der im strittigen Zeitraum beim österreichischen Bundesheer als Draken-Pilot berufstätige Berufungswerber beantragte in seiner Erklärung für das Jahr 1999 die nunmehr strittigen Aufwendungen für die Verlängerung des Berufspilotenscheines…
…Ausbildungskosten (und damit nicht abzugsfähig) einzustufen sind. Sein beruflicher Werdegang läßt sich wie folgt zusammenfassen: | Berufliche Entwicklung | Maschinenmechaniker | Ausgeübter Beruf | Militär- Bordtechniker auf Hubschrauber beim OÖ. Bundesheer | Zeitraum 2002 (Berufungszeitraum) | Besuch diverser Flugschulen und Flugseminare zwecks Erlangung des Berufspilotenscheines…
"Wurde die Erlangung des Berufspilotenscheines praktisch verwertet und wenn ja in welcher Form?" Antwort: Eine praktische Verwertung erfolgte nur durch einen verstärkten persönlichen Einsatz für die Firma H. GmbH. d) Frage: "In der Berufungsschrift wird angeführt, es hätte im Jahre 2000 von der Firma eine…
…2009, eine Rechnung über konsumierte Schulungsflüge, und Kopien des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses, des Privatpilotenscheines und des Berufspilotenscheines vor. Mit dem nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid vom 12. Mai 2009 berücksichtigte das Finanzamt Aufwendungen für Arbeitsmittel in der Höhe von € 200,- als Werbungskosten. In der Begründung wurde ausgeführt…
…Verfahren, Flugleistung und –planung 21.09.2006: Erfolgreiche Ablegung der Prüfung und Aushändigung des Pilotenscheines Für den Erwerb des Privatpilotenscheines habe der Bf keine steuerliche Begünstigung beansprucht. 2006: Start zum Hubschrauber Berufspilotenschein Voraussetzungen: gültiger Privatpilotenschein und gültiges Sprechfunkzeugnis (AFZ), 300 h Theoriekurs in Luftrecht, allg…
…Wie schon mehrmals vorgebracht, sei der Erwerb des Privatpilotenscheins zwingend zur Erlangung des Berufspilotenscheins erforderlich. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vor dem UFS brachten der Berufungswerber und seine rechtliche Vertreterin Folgendes vor: "Der Privatpilotenschein wurde am 28. August 2007 von der Austro Control GmbH ausgestellt…
…354,20 Taggelder daher insgesamt € 18.739,81 (laut Berufung € 18.768,23, offenbar Rechenfehler) beantragt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung (BVE) führt das FA aus: "Die Aufwendungen zur Erlangung des Berufspilotenscheines stellen erst dann Werbungskosten dar, wenn aus diesem Titel Einkünfte erzielt werden…
…Berufes, insbesondere zu Demonstrations- und Dienstreisezwecken, verpflichtend benötigen." Weiters wies der Bw. unter jeweiliger Namensnennung auf einen Ausbildungsstand der Verkaufsgruppe hin: - Geschäftsführer, Berufspilotenschein, Instrumentenflug - Verkaufsleiter, Privatpilotenschein - Sales Manager, Privatpilotenschein Laut Bw. würden zwei Finanzämter diese Kosten berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…