…Oktober 2023 ausgefertigten Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Kosten von € 80 und € 125 der Schmidt Handels GmbH und die Kosten für Fila-Schuhe von Deichmann stellten keine typische Berufskleidung dar. Da die zu berücksichtigenden Kosten von € 83,88 als Werbungskostenpauschale…
…beantwortet, dass sich die WK zusammensetzen aus: Leasingraten für ein Auto für die täglichen Fahrten zum und vom Arbeitsplatz in der XXX, aus Mobilfunk ***4*** für Telefonkonferenzen mit der Firma bzw. Hersteller und vorgeschriebene Berufsbekleidung der angebotenen Kollektionen, die getragen werden muss - Ausgaben von ca…
…7 EStG 1988 seien Werbungskosten auch Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug, Büromaterial und Berufskleidung). Der Bekleidungsaufwand könne aber nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Dafür kämen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel und Schtuzhelme in Betracht…
…Aufwendungen für Dekoration, Räucherwerk oder Öle auf eigene Kosten angeschafft worden. Die Kosten für die Reinigung der Berufskleidung aufgrund des ständigen Kontaktes mit Massageölen seien zur Gänze beruflich veranlasst. Die ständige Weiterbildung durch Kursbesuche und Fachliteratur sei dringend erforderlich und beruflich veranlasst. Es werde daher…
…Kürzung der Ausgaben für Fachliteratur, werbeähnlichen Aufwand, Berufskleidung und Konzertbesuche - 1997: insgesamt in Höhe von ATS 3.218,--, 1998: insgesamt in Höhe von ATS 7.320,22 und 1999: insgesamt in Höhe von ATS 13.515,32 - mit der Begründung, dass es sich bei diesen…
…ATS 9.411,89 (10 % von ATS 94.118,90) Für das Jahr 1999 ergibt sich gegenüber dem diesbezüglichen Einkommensteuerbescheid somit eine Erhöhung des Privatanteiles der KFZ-Kosten in Höhe von ATS 5.586,90. Fachliteratur, Berufskleidung, Konzertbesuche und werbeähnlicher Aufwand: Gemäß der Bestimmung des …
…Finanzamt zur Ansicht, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung in Höhe von 590,-- S für eine schwarze Krawatte keine Aufwendungen für typische Berufskleidung darstellen würden und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären. Gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 14. Mai 2002…
…Erfahrungen des täglichen Lebens und erscheine auch absolut lächerlich. Der Bw. ziehe diese seine Berufskleidung zu Beginn der Ordinationstätigkeit an und nach Beendigung derselben wieder aus, wobei die Lagerung und Reinigung ausschließlich im betrieblichen Bereich erfolgten. Aus medizinisch-hygienischen und berufsrechtlichen Gründen sei es einem…
…deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Die Winterausrüstung für Schibegehungen sei keine typische Berufsbekleidung. Die Kosten für eine Autobahnvignette sowie für einen Stadtführer seien keine Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und somit auch nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…die Berücksichtigung von Reisekosten iHv € 2.161,92 sowie Aufwendungen für Arbeitsmittel (Berufsbekleidung) iHv € 617,35. In weiterer Folge ersuchte die Abgabenbehörde den Bf mit Vorhalt vom 18.01.2022 die gesamten beantragten Werbungskosten samt Belegen nachzuweisen. Der Bf kam dem Ersuchen nach…
…20. Juni 2012. Der Beschwerdeführer brachte (zusammengefasst) vor, ein Teil der von ihm geltend gemachten Werbungskosten für Berufsbekleidung sei nicht berücksichtigt worden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember…
…M. € 17.355,76) Ausgaben: Tragetaschen rekonstruiert: € 29,50 Schwund: € 763,65 Berufsbekleidung, Winterausrüstung: € 45,10 Telefon: € 98.- Reinigung pauschal: € 10.- Steuerberatung: € 50.- Treibstoff: € 4.264.- Subhonorar A.: € 6.000.- Summe: € 11.260,28 2009…
…10.200,-- € Ausgaben von 9.940,73 € gegenüber. Die geltend gemachten Ausgaben setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: Ausgaben: | Tragetaschen | 41,50 | Schwund verkaufte Zeitungen 5% | 510,00 € | Berufsbekleidung, Winterausrüstung | 45,00 € | Telefon |…
…Sonderausgaben und darauf hingewiesen, dass es sich bei geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Anzüge, Schuhe etc.) nicht um solche für typische Berufsbekleidung handle und daher die Ausgaben nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Schreiben vom 12. Jänner 2007 Berufung…
…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte in ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 Aufwendungen für die Reinigung von Berufsbekleidung in Höhe von 5.405,00 S als Werbungskosten. In der dem Antrag beigefügten Begründung führte die Bw aus…
…KZ 724). Die nicht von ihm angeschafften Arbeitsmittel könnten nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen für Arbeitskleidung könnten nicht anerkannt werden, weil es sich dabei nicht um typische Berufsbekleidung handle. Kleidung gehöre zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, was selbst dann gelte, wenn sie nahezu…
…für 2020 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) neben dem Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung für seine drei Kinder Ausgaben für Arbeitsmittel (Berufskleidung und zwei Laptops für seine Kinder) als Werbungskosten in Höhe von insgesamt 2.209,62 €. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 machte die Beschwerdeführerin unter anderem sonstige Werbungskosten iHv EUR 155,61 für Berufskleidung sowie Reinigungskosten von 157 Waschladungen zu je 80 Cent (EUR 125,60) geltend. In der Vorhaltsbeantwortung vom 22…
…u.a. Ausgaben in Höhe von 291,88 € für Berufsbekleidung als Arbeitsmittel geltend gemacht. In dem in Beschwerde gezogenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 2013 wurde von der Abgabenbehörde abweichend von der Erklärung ein Pendlerpauschale in Höhe von insgesamt 1.832,60 € berücksichtigt, mit der…
…den Sonderausgaben - mit Ausnahme der für Arbeitsmittel - die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, der Bekleidungsaufwand könne nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufsbekleidung oder um bloße Arbeitsschutzbekleidung handle. Dafür kämen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme…