…2)) geltend zu machen. Gemäß § 13 Abs. 2 AbgEO finden die Bestimmungen des § 12, Abs. (3) und (4), sinngemäß Anwendung. Kann die Behörde einem Antrag auf Berichtigung des Exekutionstitels nicht entsprechen, muss der Antrag als eine Einwendung nach § 13 AbgEO in Behandlung genommen und hierüber…
…Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Devolutionsantrag) der TS, vertreten durch UW, vom 1. August 2008 betreffend Berichtigung des Exekutionstitels gemäß § 15 AbgEO entschieden: Dem Devolutionsantrag wird stattgegeben. Der Antrag vom 26. November 2007 wird abgewiesen. Begründung Mit Eingabe vom 1. August 2008…
…im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners…
…15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners aufzuheben (§…
…Finanzamt geltend zu machen. Kann die Behörde einem Antrag auf Berichtigung des Exekutionstitels nicht entsprechen, muss der Antrag als eine Einwendung nach § 13 AbgEO in Behandlung genommen und hierüber mit Bescheid abgesprochen werden (vgl. VwGH 25.3.2004, 2002/16/0266). Durch die Bestimmung des …
…des Finanzamtes Salzburg-Land vom 4. Oktober 2006 betreffend Antrag gem. §15 AbgEO vom 25. September 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 25. September 2006 stellte der Masseverwalter den Antrag auf Berichtigung des Exekutionstitels…
…Mai 2009 betreffend Berichtigung des Exekutionstitels und Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gemäß § 15 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 06. April 1995 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Berufungswerbers zur Sicherung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FS, vertreten durch MF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. Februar 2007 betreffend Berichtigung des Exekutionstitels gemäß § 15 AbgEO und Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 AbgEO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
…1 Abgabenexekutionsordnung sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Abs.2 Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen aufzuheben…
…hemmende Wirkung aus und sei von Amts wegen die Exekution aufzuschieben, § 18 AbgEO. Da bisher der Verwaltungsgerichtshof aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt habe, sei die Einwendung abzuweisen. Eine Berichtigung des Exekutionstitels gemäß § 15 AbgEO habe nicht zu erfolgen, da der Rückstandsausweis zu Recht ausgestellt wurde. Gegen…
…10.12.1991, 91/14/0164). Im abgabenbehördlichen Exekutionsverfahren hingegen bietet die Möglichkeit des Antrages auf Aufschiebung der Vollstreckung gemäß § 18 AbgEO die Gewähr einer verfassungskonformen Effektivität des Rechtsschutzes. Über den diesbezüglichen Eventualantrag ist im Zusammenhang mit dem Antrag auf Berichtigung des Exekutionstitels nach § 15…
…wird, ist die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Vollstreckungsakte einzustellen. Berichtigung des Exekutionstitels § 15 Im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine Bestreitung der Vollstreckbarkeit ist gleichzeitig immer eine Bestreitung des Umstandes, dass…
…gegen den Anspruch nach § 12 AbgEO, Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung nach § 13 AbgEO oder Berichtigung des Exekutionstitels nach § 15 AbgEO in Frage kommen. Die vorhin erwähnten Rechtsbehelfe sind in Anlehnung an die Exekutionsordnung im gerichtlichen Verfahren zu sehen, wobei dem Beschwerderecht am ehesten…
…am 6. Juni 2011 kein Rückstandsausweis ausge-stellt wurde. Eine rückwirkende Berichtigung der zuvor ausgestellten und den Exekutionen zu Grunde liegenden Rückstandsausweise erfolge nicht. Die Abgabenbehörde habe das Abgabenkonto des Bf unter dem Namen geführt, der beim Ersuchen um Vergabe einer Steuernummer am 27. Jänner…
…Liegenschaftsverkäufer eine Vorleistungspflicht (bezüglich der Einverleibung des Eigentumsrechts der kaufenden Bw. am verkauften Miteigentumsteil) treffe, gar nicht enthält. Am Inhalt dieser vertraglichen Vereinbarung ändert weder das allenfalls unglücklich formulierte Klagebegehren des Verkäufers im Verfahren nNn, noch die Interpretation dieses Exekutionstitels im darauf folgenden Exekutionsverfahren etwas.…
…am 6. Juni 2011 kein Rückstandsausweis ausgestellt wurde. Eine rückwirkende Berichtigung der zuvor ausgestellten und den Exekutionen zu Grunde liegenden Rückstandsausweise erfolge nicht. Die Abgabenbehörde habe das Abgabenkonto des Bw unter dem Namen geführt, der beim Ersuchen um Vergabe einer Steuernummer am 27. Jänner 1979…
…einer Bejahung eines außergewöhnlichen Geschehensablaufes die Berichtigung der am 11. Jänner 1996 für den Voranmeldungszeitraum 11/1995 geltend gemachten Vorsteuer aus der Errichtung der zur Vermietung vorgesehenen Häuser in Höhe von ATS 2.117.424,00 auf Grund des vor dem Ablauf der neunjährigen Frist…
…Bereich. Dies allerdings erst mit Wirkung ab 1995, da für das Jahr 1994 die bereits eingetretene Verjährung einer Berichtigung der Veranlagungsbescheide entgegenstand. Nach dem Ende des Mietverhältnisses (MV) mit der insolventen GmbH im Sommer 1997 vermietete der Bw. die Wohnung ab Mitte September 1997 neuerlich…
…gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen. Dieser hätte Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden wäre (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis wäre Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Der Rückstandsausweis wäre eine…
…Das Bundesfinanzgericht stellte im Rechtsmittelverfahren die unwirksame Zustellung des berichtigten Einkommensteuerbescheides 2011 fest, gab der Beschwerde Recht und hob die angeführten Bescheide vom 04.06.2014 und 03.07.2014 mangels rechtswirksamen Exekutionstitels ersatzlos auf. In der Folge verbuchte das Finanzamt am 15.04.2015…