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UFSW RV/1137-W/05Kreditforderungen für welche der dafür als Bürge und Zahler haftende Erblasser zu Lebzeiten vom Gläubiger nicht in Anspruch genommen wurde, gelten als aufschiebend bedingt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH,Erkenntnis vom 27. September 1995, 95/16/0138). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip,wonach die Erschaftssteuerschuld jeweils zu dem Zeitpunkt entsteht,zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. (VwGH, Erkenntnis vom 25. März 1985, Zl.83/15/0005)…

UFSW RV/1136-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…einem bestimmten Zeitpunkt ab (VwGH, Erkenntnis vom 27. September 1995, Zl: 95/16/0138). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erschaftssteuerschuld jeweils zu dem Zeitpunkt entsteht,zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist (VwGH, Erkenntnis vom 25. März 1985, Zl.83…

UFSW RV/1135-W/05Kreditforderungen, für welche der der dafür als Bürge und Zahler haftende Erblasser zu Lebzeiten vom Gläubiger nicht in Anspruch genommen wurde, gelten als aufschiebend bedingt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Erkenntnis vom 27. September 1995, 95/16/0138). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip,wonach die Erschaftssteuerschuld jeweils zu dem Zeitpunkt entsteht,zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist (VwGH, Erkenntnis vom 25. März 1985, Zl.83/15/0005). Änderungen in der Zusammensetzung…

UFSW RV/1134-W/05Kreditforderungen, für welche der Erblasser als Bürge und Zahler haftete, sind bei der Berechnung der Erbschaftssteuer als Schuldposten nicht zu berücksichtigen, wenn bis zum Stichtag keine Inanspruchnahme durch den Gläubiger aus dieser Haftung erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…ab (VwGH, Erkenntnis vom 27. September 1995, Zl: 95/16/0138). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip,wonach die Erschaftssteuerschuld jeweils zu dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist (VwGH, Erkenntnis vom 25. März 1985, Zl.83/15/0005). Änderungen…

UFSW RV/0531-W/06Übertragung von Unternehmensanteilen an die Tochter des Zuwendenden ist schenkungssteuerpflichtiger Vorgang.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…an einen (nahen) Angehörigen im Besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen,zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht.(VwGH vom 9 .November 2000/99/16/0482). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschafts- bzw. die Schenkungssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht…

UFSW RV/0530-W/06Übertragung von Unternehmensanteilen an die Ehefrau des Zuwendenden ist schenkungssteuerpflichtiger Vorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht. (VwGH vom 9 .November 2000/99/16/0482). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschafts- bzw. die Schenkungssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich…

UFSW RV/0529-W/06Übertragung von Unternehmensanteilen an den Sohn des Zuwendenden ist schenkungssteuerpflichtiger Vorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…an einen (nahen) Angehörigen im Besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen,zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht.(VwGH vom 9 .November 2000/99/16/0482). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschafts- bzw. die Schenkungssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht…

UFSW RV/0528-W/06Übertragung von Unternehmensanteilen an den Sohn des Zuwendenden ist schenkungssteuerpflichtiger Vorgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…an einen (nahen) Angehörigen im Besonderen gerechtfertigt, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen,zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein Anlass besteht.(VwGH vom 9 .November 2000/99/16/0482). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschafts- bzw. die Schenkungssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht…

UFSW RV/2077-W/08Keine Nachsicht gemäß § 236 BAO mangels Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…teilweise entsprochen wird, das Ermessen auszuüben. ( vgl. VwGH,9.7.1997, 95/13/0243). Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wird vom Bereicherungsprinzip beherrscht. In diesem Sinn wird in § 20 Abs.1 ErbStG bestimmt, dass als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber gilt. Die Nettobereicherung ergibt…

UFSS RV/0065-S/05Die Veräußerung einer Liegenschaft nach Erbanfall und vor Einantwortung ist für die Erbschaftsteuer irrelevant.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…91/16/0019; 19.12.1996, 96/16/0091). § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschaftssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, zu dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Nur diese soll der Besteuerung unterworfen werden, nicht dagegen schon die bloße Aussicht…

UFSW RV/0888-W/03Anerkennung der Entlohnung eines Kanzleiverwesers und der Kosten der Auflösung einer Anwaltskanzlei als Verlassenschaftspassivum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2004

… 20 Abs. 6 und § 20 Abs. 8 ErbStG ergibt, dass nach dem die Erbschaftssteuer beherrschenden Bereicherungsprinzip, nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Schulden und Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. In bürgerlich rechtlicher Sicht zählen zu den…

UFSW RV/0961-W/03Anerkennung der Entlohnung eines Kanzleiverwesers und der Kosten der Auflösung einer Anwaltskanzlei als Verlassenschaftspassivum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2004

… 20 Abs. 6 und § 20 Abs. 8 ErbStG ergibt, dass nach dem die Erbschaftssteuer beherrschenden Bereicherungsprinzip, nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Schulden und Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. In bürgerlich rechtlicher Sicht zählen zu den…

UFSI RV/0575-I/09Pflichtteilserwerb: Die Steuerschuld ist spätestens mit Protokollierung der beabsichtigten Geltendmachung entstanden; nach heftigem Streit ist der vergleichsweise akzeptierte Wert (niedrigere Barzahlung) als Bemessungsgrundlage anzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2011

…aber nach obiger Judikatur die Erbschaftssteuer lediglich vom tatsächlich erhaltenen Wert zu bemessen. Gleichfalls unter Bedachtnahme auf das dem Erbschaftssteuerrecht immanente Bereicherungsprinzip ist sohin im Gegenstandsfall von einem Pflichtteilserwerb in Höhe von € 35.000 auszugehen und die Erbschaftssteuer nach Abzug des Freibetrages € 2…

UFSL RV/0580-L/07Nach bestimmten Merkmalen abgeschlossener Personenkreis erfüllt nicht die Voraussetzung der Öffentlichkeit, im Geschäftsbereich fehlendes Bewusstsein der Freigebigkeit, Besuch der Hausmesse ist Gegenleistung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2008

…6 ErbStG nicht erfüllt, worauf das Finanzamt zutreffend hinweist. Allerdings wird die Schenkungssteuer vom Bereicherungsprinzip beherrscht. Darauf beziehen sich auch die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2004: Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn die Zuwendung unter Lebenden erfolgt, der Empfänger der Zuwendung objektiv bereichert ist…

UFSW RV/2593-W/07Unterliegt die Hinauszahlung an die Schwester auf Grund eines Übergabsvertrages zwischen Mutter und Bruder der Schenkungssteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2008

…aufgezählten, weiteren steuerpflichtigen Tatbestände haben den Rang von Ersatztatbeständen, mit denen einerseits das das Gesetz beherrschende Bereicherungsprinzip für bestimmte Gruppen von Schenkungen verdeutlicht und andererseits sonst mögliche Umgehungen der Haupttatbestände verhindert werden sollen. Die Tatbestände nach diesen Ziffern setzen zur Auslösung der Steuerschuld keine Freigebigkeit…

UFSW RV/2008-W/061) Entstehung der Erbschaftssteuerschuld infolge konkludenter Annahme eines Vermächtnisses 2) Berücksichtigung einer Auflage im Zusammenhang mit einem vermachten Liegenschaftsanteil bei der Bemessung der Erbschaftssteuer für den Vermächtnisnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…kann, so ist die Zuwendung gemäß § 20 Abs.8 ErbStG nur insoweit steuerpflichtig, als sie den Wert der Leistung des Beschwerten übersteigt. Durch diese Bestimmung wird das Bereicherungsprinzip des Erbschaftssteuerrechtes besonders hervorgekehrt, wonach der Erwerb nur mit seinem "Nettowert" zu besteuern ist. (vgl. Fellner, Gebühren…

UFSW RV/2855-W/06Erfüllung eines Vermächtnisses durch Hingabe von endbesteuerten Vermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…Damit wird im Erbschaftssteuerrecht das Bereicherungsprinzip festgemacht, wonach der Erwerb nur mit seinem "Nettowert" steuerpflichtig ist. Diesem Bereicherungsprinzip wurde- im Gegensatz zu den Ausführungen des Bw- seitens der Amtspartei hinsichtlich der Berücksichtigung des Vermächtnisses bei der Ermittlung des erbsteuerpflichtigen Erwerbes wie folgt Rechnung getragen: Vom…

UFSW RV/1976-W/04Erbenhaftung gem § 13 Abs 2 ErbStG mehrerer Miterben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…sodass bei einer sachlich gerechtfertigten Auswahl des Haftungspflichtigen auch auf das Verhältnis des Eigenschuldners zu allen Miterben bedacht zu nehmen ist. Weiters ist zu bedenken, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz vom Bereicherungsprinzip beherrscht wird. Gleichermaßen, wie sich aus der Rechtsnatur der Erbschaftssteuer als "Bereicherungssteuer" ergibt…

UFSI RV/0574-I/02Bewertungsmethode bei schenkungsweiser Übertragung von Miteigentumsanteilen sowie einem ideellen Hälfteanteil an einer Teilfläche aus einer bebauten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2003

…Art gleichzeitig in einem stattfinden, andernfalls eine teils zweifache Übergabe impliziert würde. Es gilt jedenfalls - insbesondere auch im Hinblick auf das bei einer Schenkung zu berücksichtigende Bereicherungsprinzip - darauf Bedacht zu nehmen, was der Bw umfangmäßig letztlich am Gesamtgrundstück erworben hat, wobei sich am oben dargelegten…

BFG RV/7102260/2012Versorgungsrente als gemischte Schenkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.04.2015Teil 2/2

Zum Wesen der Schenkung gehört deren Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit. Es gilt das Bereicherungsprinzip, wonach zu prüfen ist, ob neben einer objektiv eingetretenen Bereicherung des Begünstigten auch ein subjektiver Bereicherungswille beim Zuwendenden bestanden hat. Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es genügt, dass…