…€ 2.200,00, fest. Ihre dagegen fristgerecht erhobene Berufung begründete die Bw. zunächst damit, es läge keine Bereicherung und auch kein Bewusstsein einer solchen vor, da die Mutter aus einer sittlichen und moralischen Pflicht heraus verzichtet habe. Sie hätte die Bw. während des Studiums…
…Umständen des Einzelfalles lässt sich aufgrund eines auffallenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, woraus sich die objektive Bereicherung ergibt, auch auf die Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit der beabsichtigten Vermögensverschiebung und somit den subjektiven Bereicherungswillen schließen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (siehe zB VwGH…
…unstrittig, dass eine gemischte Schenkung vorliegt. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass nur die objektive Bereicherung die Grundlage für die Besteuerung sein kann, sodass die grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung vom steuerlich maßgeblichen Wert abzuziehen ist. Daraus ergibt sich folgende Berechnung der Schenkungssteuer: | Wert der Grundstücke lt…
…unstrittig, dass eine gemischte Schenkung vorliegt. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass nur die objektive Bereicherung die Grundlage für die Besteuerung sein kann, sodass die grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung vom steuerlich maßgeblichen Wert abzuziehen ist. Daraus ergibt sich folgende Berechnung der Schenkungssteuer: | Wert der Grundstücke lt…
… 16 Abs. 1 UStG 1994 bedeute aber auch, dass der Leistungsempfänger die Vorsteuern zu korrigieren hätte und die Rechtsfolgen ex-nunc eintreten. Zum Einwand gerechtfertigter Bereicherung verwies die belangte Behörde unter Anführung entsprechender Kommentarstellen die Bf. auf den Zivilrechtsweg sowie darauf, die systematische Verknüpfung zwischen…
…für die Zeit nach seinem Ableben zu sorgen, dann schließt die Erfüllung dieser, wenn auch nur moralischen, Verpflichtung den Bereicherungswillen beim Zuwendenden aus. Hierbei ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des (Versicherungs)Vertrages abzustellen. Es muss festgestellt werden, ob der Erblasser damals die Vorstellung hatte…
…Zuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG dar, weil die (gemischte) Schenkung weiters auch den Bereicherungswillen bei beiden Vertragsteile bzw. beim Zuwendenden (freigebige Zuwendung) voraussetzt. Die Vertragspartner müssen sich somit des doppelten Charakters der Leistung bewusst gewesen sein, beide die teilweise Unentgeltlichkeit…
…dass die GmbH-Anteile im Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechtes eine Wertsteigerung erfahren können und mit der Ausübung des Optionsrechtes daher eine Bereichung eintritt. Auch die Tätigkeit in der A.GmbH war vom 04.09.2000 bis zum 15.02.2008 für die Beteiligten die…
…in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten. Der Bereicherungswille könne aus dem Vertrag ausdrücklich entnommen werden. In der Berufung werde nur behauptet, dass sich der Zweck für die Schenkung geändert habe. Bei der Schenkungssteuer gelte jedoch der Grundsatz, dass die einmal…
…würden, vorhanden sind. Dass seitens des Gesellschafters Ing. F.E. keineswegs ein Bereicherungswille betreffend die Mitgesellschafterin Stiftung vorliegt, sondern die Ausschüttungspolitik lediglich gewählt wurde, um aus dem operativen Bereich abfließende Beträge ausschließlich in Bereiche zu verlagern über die ein dreiköpfiges lebenserfahrenes Gremium zu entscheiden hat…
…mit deren tatsächlichen Eintritt bewertbar werden. Entgegen den Berufungsvorbringen, dass für die Vermutung, im geschäftlichen Verkehr sei kein Bereicherungswille anzunehmen, weil im Wirtschaftsleben im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen werden, bleibt kein Raum, weil es sich bei dieser Art…
…mit deren tatsächlichen Eintritt bewertbar werden. Entgegen den Berufungsvorbringen, dass für die Vermutung, im geschäftlichen Verkehr sei kein Bereicherungswille anzunehmen, weil im Wirtschaftsleben im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen werden, bleibt kein Raum, weil es sich bei dieser Art…
…mit deren tatsächlichen Eintritt bewertbar werden. Entgegen den Berufungsvorbringen, dass für die Vermutung, im geschäftlichen Verkehr sei kein Bereicherungswille anzunehmen, weil im Wirtschaftsleben im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen werden, bleibt kein Raum, weil es sich bei dieser Art…
…seien nicht interessiert gewesen. Die Verkäuferin habe sich daher in einer Zwangslage befunden, eine Bereicherung der Bw sei jedoch keineswegs gewollt gewesen. Überdies befinde sich die Wohnung in einem baufälligen, nahezu abbruchreifen Altbau und sei ebenerdig an einer vielbefahrenen Straße gelegen. Kein Dritter würde somit…
…dass die Berufungswerberin als geschiedene Ehegattin nicht erbberechtigt war, habe der die Unfallversicherung abgeschlossen, um so für seine Lebensgefährtin vorzusorgen. Ein Bereicherungswille sei beim Erblasser nicht vorgelegen, sondern die Absicht, der Berufungswerberin den gebührenden Unterhalt zu sichern. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab…
…Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG zu prüfen, ob der Bereicherungswille des Erblassers durch seine Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung dem Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, ausgeschlossen wurde (VwGH 29.1.1996, 94/16/0064 u. 30.8.1995, 94/16/0034…
…Darin führte er ergänzend an, der Verzicht auf 50 % der Gegenleistung sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aus einem Bereicherungswillen entstanden. Der Übernehmer sei auf Grund der wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage gewesen die Gegenleistung von 50.000 S ab Beginn der Übernahme…
…Darin führte er ergänzend an, der Verzicht auf 50 % der Gegenleistung sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aus einem Bereicherungswillen entstanden. Der Übernehmer sei auf Grund der wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage gewesen die Gegenleistung von 50.000 S ab Beginn der Übernahme…
…Höhe von 99.800,-- S vorgeschrieben. Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung vom 30. September 1997, weil weder eine Unentgeltlichkeit noch ein Bereicherungswille bestanden hätten. Der Bw habe Kontakte zu HA geknüpft, welcher sich in Deutschland in erheblichem Umfang mit dem Handel mit Kunstgegenständen befasse…
…des Abschlusses des Vertrages dem jeweils anderen etwas zuwenden wollte. Es fehle daher im konkreten Fall das notwendige Tatbestandsmerkmal der Bereicherungsabsicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich nach Darlegung der Rechtslage auszugsweise auf folgende, die Entscheidung tragende Begründung: " Im Gegenstandsfall…