…€ entrichtet worden. Damit liege die tatsächliche Abgabenquote (37,85 %) deutlich über der Gleichbehandlungsquote (12,88 %). Eine Benachteiligung der Abgabenbehörde sei somit ausgeschlossen; vielmehr sei die Abgabenbehörde gegenüber anderen Gesellschaftsgläubigern bevorzugt worden. Bestehe - mangels ausreichender Mittel - nur eine Pflicht zur anteiligen Entrichtung, könne eine Pflichtverletzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FZ, Adr, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. September 2007 betreffend Erbschaftssteuer nach der am 3. März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MT, Adr, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. September 2007 betreffend Erbschaftssteuer nach der am 3. März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ERZ, Adr, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. September 2007 betreffend Erbschaftssteuer nach der am 3. März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. HZ, Adr, vertreten durch Dr. Herbert Pochieser, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. September 2007 betreffend Erbschaftssteuer im Beisein der Schriftführerin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. JWZ, Adr, vertreten durch Dr. Helmut Pochieser, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4, vom 29. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. September 2007 betreffend Erbschaftssteuer im Beisein der Schriftführerin…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Beschwerdeführers, vertreten durch Dr. Michael Tröthandl und Mag. Christina Juritsch, Rechtsanwälte in 2500 Baden, Hauptplatz 9-12, vom 17.08.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg…
Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist gemäß Art. 133 B-VG die Revision (nur) zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende…
…die Fa. Z-GmbH geleistet worden seien, getreten sein. Es komme daher begrifflich eine Benachteiligung des Finanzamtes in Ansehung der "Ausgleichsforderungen" gar nicht in Frage. Betrachte man den Steuerzeitraum von April 1999 bis August 1999, so würden dem Bw. insbesondere die Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Fa. Z…
…Nebengebühren der Zeiträume ab April 1999 zu befriedigen gewesen. Aus der schlüssigen Begründung des angefochtenen Haftungsbescheides und der wiedergegebenen Berufungsvorentscheidung ergibt im gegenständlichen Fall eine eindeutige Benachteiligung der Republik Österreich gegenüber den anderen (im Erstbescheid genannten) Gläubigern, welche im gegenständlichen Berufungsverfahren auch nicht widerlegt werden…
…bedient (vgl. Feststellungen des KSV), jedoch die abgabenrechtlichen Zahlungs- und Offenlegungspflichten verletzt, dann weist dies auf eine massive Benachteiligung des Abgabengläubigers hin. Im Unterschied zu anderen Gläubigern ist der Fiskus - ähnlich wie die Sozialversicherungsträger - ein Zwangsgläubiger. Solange die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird, fallen Abgaben an…
…dass er einzelne Gläubiger bevorzugt, somit den Gleichbehandlungsgrundsatz schuldhaft verletzt hat. Entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erstreckt sich jedoch im Falle der Benachteiligung des Abgabengläubigers die Haftung des Vertreters nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung der Verbindlichkeiten die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte…
…statt, im Gegenteil, es würde bei der Verrechnung des Pflegegeldes für das ganze Jahr beim einem nicht einmal einmonatigen Aufenthalt in einem Pflegeheim eine grobe Benachteiligung vorliegen. Als außergewöhnliche Belastung sind jedoch Aufwendungen nicht abzugsfähig, die dem Beschwerdeführer auch ohne den Pflegeheimaufenthalt entstanden wären. Ausgaben…
…im konkreten Fall auf die Gallenkrankheit. Würde der Prozentsatz auf die - alle Leiden einbeziehende - Erwerbsminderung (70%) Bezug nehmen, würde dies eine Ungleichbehandlung von betroffenen Personen und damit eine steuerliche Benachteiligung von Personen bedeuten, die zwar der gleichen Diätverpflegung bedürfen, aufgrund des Fehlens zusätzlicher Behinderungen aber…
…sind im ordentlichen Verfahren dann auch die subjektiven Bemessungskriterien zu beurteilen und würde die in der Strafverfügung schon „vorweggenommene“ Höhe der verhängten Strafe, nicht mehr überschritten. Eine derartige Benachteiligung von mit überhöhten Strafen in Strafverfügungen Bestraften wäre unsachlich und liefe dem Gesetzeszweck des § 49 Abs…
…Schon dieser Umstand zeige, dass es nicht gerechtfertigt erscheine, diese Betriebe steuerfrei zu behandeln und andere abgabepflichtige Betriebe dadurch wesentlich zu benachteiligen. Andere Betriebe seien allein dadurch schlechter gestellt, dass die Umsätze eines entbehrlichen Hilfsbetriebes dem 10%igen Steuersatz unterliegen und jene eines abgabepflichtigen Betriebes…
…wollte. Im Gegenteil wird die Bedeutung der Vermögensverhältnisse vom Gesetz neben den Einkommensverhältnissen im Zusammenhang mit der Umschreibung der Außergewöhnlichkeit ausdrücklich hervorgehoben. Im übrigen führt der Ausschluss von Vermögensbelastungen auch zu einer Benachteiligung sozial schwächerer Steuerpflichtiger. Denn soweit diese kein ausreichendes laufendes Einkommen haben, müssen…
Ebenso geht das Vorbringen, den geleisteten Lohnzahlungen von € 5.740,00 entspreche eine Benachteiligung des Abgabengläubigers von € 1.148,00, ins Leere, da wie bereits dargestellt insgesamt wesentlich höhere Zahlungen von € 135.973,06 erfolgten bzw. liquide Mittel von € 135.660…
…deutschen Immobilienvermögen des Geschäftsführers erlittenen Verluste nicht berücksichtigt werden. Dies kann aber nicht mit dem Vorwurf eines potentiell EU-widrigen Regelungsinhaltes des Einkommensteuergesetzes belastet werden. Denn die als Benachteiligung beschränkt Steuerpflichtiger in Österreich empfundene Nichtberücksichtigung der deutschen Immobilienverluste würde auch dann eintreten, wenn z.B…