…220, § 4 Tz 346; VwGH 29.1.1998, 96/15/0171). Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung ist niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083, 2001/13/0216). Der Grund…
…Juni 2003 abweisende Berufungsvorentscheidungen für die Jahre 1998, 1999 und 2000 und führte zur Begründung derselben aus, dass bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes gem. § 20 Abs 1 2 e EStG 1988 eine private Veranlassung zu unterstellen sei und die Kosten für…
…47 Wochen. Das Finanzamt wies das Begehren mit der Begründung ab, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes privat veranlasst sei. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Berufungswerber sinngemäß vor, dass er die letzten drei Jahre jedes Wochenende von Graz nach Zagreb gefahren sei. Seine Familie…
…zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden. "Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083). Unbestritten ist, dass dem Bf. angesichts der großen Distanz zwischen dem beruflichen Wohnsitz und dem Familienwohnsitz in Polen eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann…
…können Familienheimfahrten von der Wohnung am Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz sowie die Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Aufgabe des bisherigen Familienwohnsitzes unzumutbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit…
…aus, Kosten für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung als steuerlich anzuerkennende Werbungskosten zu qualifizieren. Wenn der Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 30. Mai 2005 weiters ausführt, ein wichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Ungarn, sei in dem Umstand zu sehen, dass der Bw…
…datierte Vereinbarung erst nachträglich erstellt wurde, nämlich nach der BVE vom 13. Jänner 2004 und im Hinblick auf die darin enthaltenen Ausführungen zur Beibehaltung des Familienwohnsitzes bei vorübergehender Berufstätigkeit im Ausland. Dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht aufgehoben wurde, bestätigt letztlich auch die steuerliche Vertreterin…
…des Familienwohnsites in unüblicher Entfernung sei auf private Überlegungen zurückzuführen und nicht mehr berufsbedingt. Da diese Kosten seit mindestens 1996 anerkannt worden seien, seien sie im vierten Jahr nicht mehr abzugsfähig. Dagegen wurde Berufung erhoben. Die Begründung eines eigenen Haushaltes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung…
…dazu am 2.3.2016 dahingehend geäußert, dass es mit dem im Vorhalt des Bundesfinanzgerichts enthaltenen (begründeten) Entscheidungsvorschlag einverstanden sei. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde Nachstehendes erwogen: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz…
…Die Bw. übermittelte die Literaturstellen, aus denen sie in der Berufungsschrift zitierte: Aus dem Internet, Steuer-Forum, über Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern…
…keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Tschechien, weil sie lediglich in Österreich steuerpflichtig sei. Ihre Verpflichtungen als Alleinerzieherin seien dem Sohn gegenüber jedoch dadurch nicht gemindert. Zur Beibehaltung des Familienwohnsitzes führt die Bw aus, dass es nur schwer zumutbar sei, die Sorgepflichten für das unterhaltsberechtigte Kind…
…über den Ablauf der Probezeit hinaus fortgesetzt, erstreckt es sich auf unbestimmte Zeit." Für eine befristete Versetzung (Entsendung) von der Ukraine nach Österreich liegt kein Nachweis vor. Steuerliche Würdigung: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem…
…dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus…
…und ist seinen persönlichen Vaterpflichten so gut wie beruflich möglich nachgekommen. Dass das Lernen und Betreuen seines minderjährigen Sohnes im Jahr 2012 somit ein gewichtiger objektiver Grund ist, der für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes spricht, liegt auf der Hand. Soweit das Finanzamt vermeint, der Bf…
…Beschäftigung bei Beibehaltung des Familienwohnsitzes zu beurteilen waren (vgl. in jüngerer Zeit das hg. Erkenntnis vom 30. März 2011, 2005/13/0150).“ In seinem Erkenntnis vom 14. September 1993, 92/15/0054, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen…
…die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind die Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 (vgl. VwGH 9.9.2004, 2002/15/0119; VwGH 22.12.2011, 2008/15/0157). Die Beibehaltung der bisherigen…
…besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Bei Subsumierung der durchaus glaubhaften Angaben des Bf´s unter die oa Normen ist festzuhalten, dass ab 10/2017 eine doppelte Haushaltsführung besteht, und zwar mit Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort und Beibehaltung des Haushalts am Familienwohnsitz in Ungarn…
…der doppelten Haushaltsführung führt. Wird aber erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe)Partners gegründet und muss der andere (Ehe)Partner, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten, liegt ab diesem Zeitpunkt…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder b) die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder c) die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen…