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711 Treffer1594 msnur geltende Fassungen
UFSZ1W ZRV/0169-Z1W/02Unterschrift bzw. Beglaubigung als Voraussetzung für den Bescheidcharakter einer Mitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2003

…208, Rz. 1). Abgesehen von den in § 96 BAO genannten Fällen, in den eine Erledigung keine Unterschrift (Beglaubigung) aufweisen muß, führt das Fehlen der Unterschrift auf einer Erledigung dazu, dass kein Bescheid vorliegt (VwGH 10. Oktober 1991, 91/17/0096). Mit Berufung anfechtbar sind nur…

BFG RV/7104546/2016Wurde ein automatisationsunterstützt erstellter Bescheid händisch adaptiert, bedarf er einer Unterschrift oder eines Beglaubigungsvermerkes.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.10.2016

…dass die Bescheide, deren Zustelladressen handschriftlich eingefügt wurden, mit Unterschrift oder Beglaubigung versehen wurden. Rechtliche Würdigung: Nachdem das Finanzamt keinen Papierakt vorlegen und somit nicht verifiziert werden konnte, welcher Bescheid tatsächlich der Beschwerde beigelegt wurde, ist entsprechend dem Parteivorbringen vom 19.9.2016 davon auszugehen…

UFSL RV/1361-L/11Zurückweisung von Berufungen betreffend abgabenbehördliche Erledigungen ohne Bescheidqualität (Nichtbescheide) gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO (hier: händisch adaptierte Erledigungsausfertigung ist weder mit einer Unterschrift, noch einem Beglaubigungsvermerk versehen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

…15. November 2010", die der Bw. vorliegen, nicht unterschrieben auch nicht mit Beglaubigungsvermerken versehen sind. Über die Berufungen wurde erwogen Mit den gegenständlichen Berufungen vom 27. Dezember 2010 bekämpft die Bw. die ihr aktenkundig Mitte November 2010 postalisch übermittelten "Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005, 2006…

BMF-010221/0367-IV/4/2013Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen; Änderung des Erlasses
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0367-IV/4/201328.06.2013

…zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragsstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie zB die Russische Föderation), wäre die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Zentralkanzlei, Johannesgasse 5…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

…zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie zB die Russische Föderation), wäre die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Zentralkanzlei, Hintere Zollamtstraße…

UFSG RV/0230-G/08Bescheidqualität von Ablichtungen von mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…Beglaubigung) versehen sein. Dies gilt nur nicht für Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden. Im o.a. Sinne mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt sind jedoch nur maschinelle Ausdrucke, nicht auch Ablichtungen solcher Ausdrucke. Derartigen Ablichtungen fehlt somit die Bescheidqualität, wenn sie weder Unterschrift noch Beglaubigung…

UFSI RV/0089-I/05Unzulässigkeit einer Berufung gegen Nichtbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.06.2005

…sie weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung aufweisen, als durch den Leiter der auf der Ausfertigung bezeichneten Abgabenbehörde genehmigt. "Mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt" sind maschinelle Ausdrucke, nicht jedoch Ablichtungen solcher Ausdrucke. Derartigen Ablichtungen fehlt somit die Bescheidqualität, wenn sie weder Unterschrift noch Beglaubigung aufweisen (Ritz…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also grundsätzlich das Verständnis zugrunde, dass ein wirksamer Bescheid…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…zugegangenen neuen Ausfertigungen von den Einkommensteuerbescheiden für 2005, 2006 und 2007 vom 31. August 2010 jeweils weder mit einer Unterschrift noch einem Beglaubigungsvermerk versehen sind. Mit Schriftsätzen vom 27. September 2010 (Postaufgabe 28.09.2010) legte die Bw. Berufungen erklärungsgemäß gegen "den Bescheid über die…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…164/2005) der im Beglaubigungsarchiv der Justiz gespeicherte Dateninhalt bis zum Nachweis des Gegenteils als Original der gespeicherten Urkunde. Der Hinweis auf die Einstellung in das Beglaubigungsarchiv der Justiz verbunden mit einer Übersendung einer mit elektronischer Signatur der Justiz versehenen verkehrsfähigen Version der elektronischen Urkunde…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…

UFSI RV/0685-I/09Örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…die Erledigung genehmigt hat. An die Stelle der Unterschrift kann (von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen) die Beglaubigung treten. Lediglich Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung. Mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt sind maschinelle Ausdrucke, nicht jedoch Ablichtungen solcher…

UFSW RV/1617-W/05Berufung gegen Nichtbescheid infolge fehlender Unterschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2005

…Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. § 96 BAO normiert für alle schriftlichen Erledigungen der Abgabenbehörden zwingend drei Bestandteile: Bezeichnung der Behörde, Datum und Unterschrift bzw. Beglaubigung (Ausnahmen siehe § 96 letzter Satz BAO), wobei diese Erfordernisse auch für schriftliche Bescheide gelten (vgl. Ritz, BAO3, …

BFG RV/7103981/2009Nachweis Vermietungsabsicht, Maklerauftrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2014Teil 1/2

    IM NAMEN DER REPUBLIK!   Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007…

BFG RV/4300002/20171. Aufhebung und Zurückverweisung des Erkenntnisses eines Spruchsenates infolge fehlender Verfahrenseinbindung gegen weitere als Beitragstäter oder Bestimmungstäter verdächtige Personen; 2. Ausmaß der Verschwiegenheitspflicht eines berufsmäßigen Parteienvertreters; 3. Erfordernisse der Protokollierung einer Niederschrift über eine mündliche Verhandlung; 4. Zurückweisung von Beschwerden mangels Legitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2018Teil 1/2

…aus der Sicht des Senatsvorsitzenden die handschriftliche Protokollierung als die Textversion vorgesehen war, welche - da bereits approbiert - textlich völlig unverändert in Reinschrift zu übertragen gewesen wäre; die textlich nicht vollständig übereinstimmende Reinschrift trägt lediglich einen Beglaubigungsvermerk und die Unterschrift der Schriftführerin (Finanzstrafakt A, Bl. 93…

BFG RV/7106417/2016Sachbezüge bei Privatnutzung von mehreren PKWs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2025Teil 2/2

…somit aus den Bescheiden für die Bf erkennbar, dass es sich um mit automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Ausfertigungen handelt. Diese bedurften daher weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung. Der Prüfbericht ist Teil der Begründung und bedarf keiner Unterschrift. Auch eine fehlende Begründung würde nicht den Eintritt…

GebR 2025 Rz 610–61710.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…als auch für ausländische Behörden oder Gerichte. Vgl. zur gebührenfreien Mitteilung Rz 635 ff. Rz 613: Die auf einer Vertragsurkunde angebrachten Beglaubigungsvermerke können selbst dann, wenn die Urkunde mit einer Adressierung an eine Behörde oder ein Gericht versehen wäre, schon rein begrifflich nicht als Mitteilung…

04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragsstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie zB die Russische Föderation), wäre die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Kanzlei Sektion I, Himmelpfortgasse…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

… 24a VwGG. Eine Gebühr nach dem GebG ist hierfür nicht mehr vorgesehen. | Eingaben an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in Justizverwaltungsangelegenheiten und unterliegen daher keiner Gebühr. | Keiner Gebühr unterliegen Eingaben bzw. Protokolle an Gerichte…