…Essenseinnahme wird lediglich vom Privathaushalt in den Betrieb verlegt. Eine nicht private Veranlassung kann darin keinesfalls erblickt werden. Der in der Gegenäußerung zur Berufung vom 11.11.2008 dargestellte Arbeitsablauf zu Arbeitsbeginn im Schlachthof wurde somit falsch dargestellt! Möglicherweise notwendige Hygienevorschriften fallen bei der ersten…
…die Befriedigung des privaten Bedarfs gerichtet ist, ist offensichtlich. Schließlich ist in Bezug auf das Erkenntnis des VwGH vom 04.06.2003, 98/13/0178, noch darauf hinzuweisen, dass der Eigenverbrauchstatbestand nicht Gegenstand des Verfahrens war, sondern die belangte Behörde vielmehr vom Vorliegen eines tauschähnlichen…
…grundsätzlich auf die Befriedigung eines privaten Bedarfs und hängt von der persönlichen Entscheidung der Arbeitnehmer ab, in die der Arbeitgeber nicht eingreift. Daraus folgt, dass die Dienstleistungen, die in der unentgeltlichen Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer bestehen, unter normalen Umständen den privaten Bedarf der Arbeitnehmer…
…Arbeitnehmern zielt daher grundsätzlich auf die Befriedigung eines privaten Bedarfs und hängt von der persönlichen Entscheidung der Arbeitnehmer ab, in die der Arbeitgeber nicht eingreift. Daraus folgt, dass die unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer unter normalen Umständen den privaten Bedarf der Arbeitnehmer befriedigt. Nur…
…dafür, dass die Beförderung Zwecken diene, die nicht unternehmensfremd seien. Eine Leistung iSd § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 liege nur dann vor, wenn Leistungen des Arbeitgebers zwar aus betrieblichem Anlass erfolgen, die Leistung jedoch den privaten Bedarf der Arbeitnehmer befriedige. Anders sei es…
…in dessen Nähe der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Arbeitnehmer und damit deren privaten Bedarf an einer Unterkunft für die Dauer ihrer Beschäftigung im Unternehmen. Der Umstand, dass die kostenlose Unterbringung der Schilehrer/Schilehrerinnen am Dienstort bzw. in dessen Nähe eine notwendige Voraussetzung für das Erscheinen…
…Arbeitsstatte den Standort seiner Wohnung zu wählen. Die Zurverfügungstellung einer Unterkunft dient daher unter normalen Umständen dem privaten Bedarf des Arbeitnehmers. Lediglich unter besonderen Umständen ist die Überlassung einer Unterkunft als im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegend anzusehen. Das Vorliegen solcher Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof…
…Auch die Personen, die im Rahmen von Mitgliederleistungen die Reinigung des Hauses besorgt hätten, wären zu verköstigen gewesen. Einen privaten Verpflegungsaufwand gebe es nicht. Auf die Bw könnten nur Metrorechnungen lauten, da der Verein hiefür keine Einkaufskarte gehabt habe. Ein Vorhaltsverfahren hinsichtlich der Belege habe…
…des Steuerpflichtigen erfolgen. Strittig ist, ob die Aufwendungen im Hinblick auf die Sauna und das Hallenbad im Zubau eines sowohl betrieblich, als auch privat genutzten Gebäudes, abzugsfähig sind. Die betriebliche Veranlassung eines Aufwandes bedarf insbesondere dann einer sorgfältigen Prüfung, wenn Aufwendungen vergleichbarer Art häufig auch…
…Generalsekretär, und Herr E.F., Kassier). "Hinsichtlich der Imame bei den Vereinen ergeht nicht (immer) eine Bedarfsmeldung, sondern gibt der Verein bereits eine Person bekannt. Die Kultusgemeinde prüft dann quasi nur die Qualifikation der Person. In diesem Sinn ist auch die Bezeichnung "Ernennung" des Imams…
…in Salzburg verschiedene Patronen gekauft wurden. Aus diesen Gründen waren auch diese Kosten von vornherein auszuscheiden. Frau AW arbeitet im Bundesdienst und ist Lehrerin an einem Privat-gymnasium - das ein nicht unbeträchtliches Schulgeld einhebt - und wird vom Bund gezahlt. Wenn auch im Bundesdienst nicht unbegrenzte…
…2006/112/EG, werden Dienstleistungen gegen Entgelt folgende Umsätze gleichgestellt: a) die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer bzw…
…Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt; bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung sind diese in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Internet, Telefon ……
…installiert. So spiegelten leider auch die Zeitdatenaufzeichnungen der Firma (soweit überhaupt noch vorhanden) die tatsächlichen Verhältnisse des zeitlichen Aufwandes nicht vollständig wider. Der Arbeitsraum sei berufstypisch eingerichtet und eine private Nutzung faktisch ausgeschlossen gewesen. Der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit habe sich in diesem Arbeitsraum befunden…
…de um Künstlerfarbstifte, auch hier greift wieder die o.a. Defintion für Arbeitsmittel ("Aufwendungen, die ihrer Natur nach in der Regel der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung zu behandeln. Entscheidend ist nicht die konkrete tatsächliche, sondern die typischerweise zu…
…tatsächliche Rechtsverhältnisse. Warum eine Villa in einer guten Wohngegend eindeutig für eine ausschließliche private Nutzung zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses spreche, sei nicht nachvollziehbar und entspreche auch nicht den derzeitigen Denkgesetzen. Die willkürliche Aussage, wonach eine Villa für eine betriebliche Verwendung nicht geeignet sei, entspreche auch…
…Aus den Akten ist nicht zu entnehmen, dass diese Wohnung nicht objektiv zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse des Bf geeignet war. Das BFG erachtet daher die Auflösung des Wohnsitzes in Ungarn innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten als zumutbar, weshalb die mit der Beibehaltung dieses Wohnsitzes…
…Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt insbesondere für Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen. Eine Aufspaltung in einen beruflichen und einen privaten Teil ist auch im Schätzungswege nicht zulässig. Ein Werbungskostenabzug kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn feststeht…
…Veranlassung erweist (vgl. Jakom, EStG, § 16, Rz. 2). Wirtschaftsgüter, die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind bei gemischter beruflicher und privater Nutzung in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil, erforderlichenfalls im Schätzungswege aufzuspalten (vgl. Jakom, EStG, § 4 Rz. 275). Anderes gilt nur…
…Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Dies gilt insbesondere für Aufwendungen und Ausgaben im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen. Eine Aufspaltung in einen beruflichen und einen privaten Teil ist auch im Schätzungswege nicht zulässig. Ein Werbungskostenabzug kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn feststeht…