…wenn mit dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, eine diesbezügliche Vereinbarung besteht. Auf eine allfällige Befreiung von der Konzessionspflicht kommt es dabei nicht an. Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Rechtsgrundlage im Gemeinschaftsrecht findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 vom…
…wenn mit dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, eine diesbezügliche Vereinbarung besteht. Auf eine allfällige Befreiung von der Konzessionspflicht kommt es dabei nicht an. Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Rechtsgrundlage im Gemeinschaftsrecht findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 vom…
…bereits länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden besteht und eine Befreiung von den Kapitalverkehrssteuern und Gebühren gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG zum Tragen kommt. (4) Die Einbringung gemäß wird gemäß Artikel III UmgrStG unter Fortführung der steuerlichen Buchwerte in die aufnehmende Gesellschaft durchgeführt…
…dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, eine diesbezügliche Vereinbarung besteht. Auf eine allfällige Befreiung von der Konzessionspflicht kommt es dabei nicht an. Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Rechtsgrundlage im Gemeinschaftsrecht findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 vom 26. März…
…wenn mit dem Staat, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, eine diesbezügliche Vereinbarung besteht. Auf eine allfällige Befreiung von der Konzessionspflicht kommt es dabei nicht an. Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Rechtsgrundlage im Gemeinschaftsrecht findet sich in der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 vom…
…1973), BGBl Nr 50/1974, lautete: "Gastgewerbe § 189. (1) Der Konzessionspflicht unterliegen 1. die Beherbergung von Gästen; ..." § 111 Abs 1 Z 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194/1994, in der Fassung BGBl I Nr 111/2002, lautet: "Gastgewerbe § 111. (1) Einer Gewerbeberechtigung für…
…31.12.2012 sah. Im Zusammenhalt mit der Einführung der Konzessionspflicht für Pokersalons in § 22 GSpG hätte die Befristung unverhältnismäßige Nachteilte für die Betreiber von Pokersalons bedeutet, die ihren Betrieb "von heute auf morgen" schließen hätten müssen. Die Auffassung der belangten Behörde, wonach die Übergangsbestimmung…
…31.12.2012 sah. Im Zusammenhalt mit der Einführung der Konzessionspflicht für Pokersalons in § 22 GSpG hätte die Befristung unverhältnismäßige Nachteilte für die Betreiber von Pokersalons bedeutet, die ihren Betrieb "von heute auf morgen" schließen hätten müssen. Die Auffassung der belangten Behörde, wonach die Übergangsbestimmung…
…sein Thema der "Konzessionspflicht" der Bw. gar nicht mehr wesentlich gewesen sei. Davon abgesehen, sei inzwischen durch weitere Rechtsgutachten von anderer Seite sowie insbesondere nach rechtskräftiger Entscheidung des UVS längst geprüft und geklärt worden, dass die Bw. keine Kundengelder halte. Was nun den Aspekt der …
…der VfGH jedoch auch in seinen (verbundenen) Erkenntnissen vom 27.06.2013 zu G26/2013 und G90/2012 eine Unsachlichkeit der Neuregelung der Konzessionspflicht für Pokersalons im Hinblick auf die Beschränkung der zu vergebenden Konzessionen auf eine einzige wegen der besonderen Nachteile für Veranstalter von…
…von Organen der Finanzpolizei für das Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, 5020 Salzburg, Aigner Straße 10, aufgenommenen Niederschrift gemäß § 50 Abs. 4 GSpG lässt sich entnehmen (Text aus OZ 1, gleich OZ 16): Seite 3: Grund der Befragung Am heutigen Tag führten die Organe der…
…Betreibung eines Bebauungsplanes, Aufstellung von Entwürfen ***Bf1*** beauftragte die Erstellung von Planungsentwürfen und führte persönlich Gespräche mit Architekten und Baumeistern. 3. Schaffung wesentlicher Voraussetzung für die Erschießung und künftige Bebauung ***Bf1*** legte ebenfalls persönlich und aus eigenem Antrieb alle Unterlagen der zuständigen Baubehörde vor und…
…1) Der Konzessionspflicht unterliegen 1. Die Beherbergung von Gästen; …“ Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat wiederholt ausgesprochen, dass zum abgabenrechtlichen Begriff „Beherbergungsbetrieb“ im Sinne des § 11 WTFG die Judikatur zum gewerberechtlichen Begriff der „Beherbergung von Gästen“ heranzuziehen ist. Insoweit sind daher die zit Bestimmungen der GewO…
…von Organen der Finanzpolizei für das Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, 5020 Salzburg, Aigner Straße 10, aufgenommenen Niederschrift gemäß § 50 Abs. 4 GSpG lässt sich entnehmen (Text aus OZ 1, gleich OZ 16): Seite 3: Grund der Befragung Am heutigen Tag führten die Organe der…
…der VfGH jedoch auch in seinen (verbundenen) Erkenntnissen vom 27.06.2013 zu G26/2013 und G90/2012 eine Unsachlichkeit der Neuregelung der Konzessionspflicht für Pokersalons im Hinblick auf die Beschränkung der zu vergebenden Konzessionen auf eine einzige wegen der besonderen Nachteile für Veranstalter von…
…in der dort befindlichen "X-Bar" ausdrücklich "Poker" als "Cash Game" angeboten. Bei einer vom Finanzamt am 10.3.2016 im Hotel "Y" in YY durchgeführten Nachschau wurde in Räumlichkeiten dieses Hotels ein Spielbetrieb in Form von Poker (Cashgames) wahrgenommen. Auf Befragung wurde von der…
…Anwendungsbereiches des GSpG 1989 bzw der GSpG-Novellen 2008 und 2010 (siehe dazu unten). In dem Lokal der Beschwerdeführerin treffen Spieler einander zum Kartenspielen. Die Tätigkeit der Beschwerdeführerin beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung von Spieltischen und unselbständigen Hilfsdiensten mit gastronomischer Betreuung der Kartenspieler nach Wunsch…
…müsste er die „Ausnahmen vom Monopol“ nicht ausdrücklich von der Glücksspielabgabe befreien. Es ist anzunehmen, dass in einem solchen Fall als Gesetztext gewählt worden wäre: „Ausspielungen iSd § 2 GSpG iVm § 1 GSpG“, dann wären wahrscheinlich die Ausnahmen vom Monopol „automatisch“ von der Glücksspielabgabe befreit gewesen…
…aufgetragen. C ist am 26.3.2013 persönlich beim Finanzamt erschienen und hat auf Befragung - lt. diesbezüglichem Aktenvermerk - angegeben, "dass der durchschnittliche Drop pro Runde ca. 5 % des Einsatzes ausmacht". An Aufzeichnungen wurden von C folgende "Tabellen" betreffend der Einnahmen im Spielbetrieb in zwei Hotels…
…worin das "eigene wirtschaftliche Gewicht" einer etwaigen Beratungsleistung liegen solle, deren Gewicht die von der Bw. erbrachte Vermittlungsleistung verdränge, so dass die Vermittlungsleistung in den Hintergrund trete. Die von der Bw. vorgenommene Betreuung der Klienten sei aus zivilrechtlichen Gründen zwangsläufig mit jeder derartigen Vermittlungsleistung verknüpft…