…1*** am 12. Juni 2025 um 15:54 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien_A, abgestellt habe, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Dadurch habe die beschwerdeführende Partei die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl…
Der belangten Behörde ist zuzugestehen, dass die Abgabepflicht innerhalb einer Minute zu jener Sekunde beginnt, in welcher das mehrspurige Kraftfahrzeug abgestellt ist. Jedoch differenzieren die Parkometerabgabeverordnung und die Kontrolleinrichtungenverordnung hinsichtlich der Abgabenhöhe nicht zwischen den Sekunden innerhalb einer Minute, weil sie auf die Minute als…
…der Abgabenverkürzung nach § 4 Wiener Parkometergesetz (vgl. VwGH 26.1.1989, 96/17/0354). Da der Parkschein erst nach Beanstandung aktiviert wurde und Sie die Bestätigung der Abstellanmeldung durch das elektronische System offensichtlich nicht abgewartet haben, wurde der in § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung normierten Verpflichtung…
…Abgabenverkürzung nach § 4 Wiener Parkometergesetz (vgl. VwGH 26.1.1989 [Anm.: 1998], 96/17/0354). Da der Parkschein erst nach Beanstandung aktiviert wurde und Sie die Bestätigung der Abstellanmeldung durch das elektronische System offensichtlich nicht abgewartet haben, wurde der in § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung normierten…
…um 11:57 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1200 Wien, Wallensteinstraße 37, abgestellt habe ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe sie die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Auf Grund der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs…
…der Lenker vom Fahrzeug entfernt habe oder Parkscheine kaufen gegangen sei. Die Abgabe sei zum Beanstandungszeitpunkt entrichtet worden und damit notwendigerweise die Rückmeldung des elektronischen Systems durch SMS abgewartet worden. Die Behörde habe verkannt, dass die Entrichtung der Abgabe und nicht die rechtzeitige Erlangung der…
…Oktober 2025 um 09:14 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1100 Wien, Kudlichgasse 5 und 7 zum Beanstandungszeitpunkt ohne gültigen Parkschein abgestellt war. Da die mit Organstrafverfügung vom 22. Oktober 2025 verhängte Geldstrafe in Höhe von € 36,00 sowie die anschließend mit Anonymverfügung…
…Vienna am 25. April 2022 in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1190 Wien, Görgengasse 26, ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt 18:30 Uhr gültigen Parkschein abgestellt und demnach die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabe-verordnung iVm § 4…
…6, abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe der Beschwerdeführer die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Es wurde daher eine Geldstrafe in Höhe von EUR 48,00 verhängt. Mit Strafverfügung vom 30.8.2018, GZ…
(5) Das Verwaltungsgericht kann von der Durchführung (Fortsetzung) einer Verhandlung absehen, wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten. Ein solcher Verzicht kann bis zum Beginn der (fortgesetzten) Verhandlung erklärt werden. (6) Die Parteien sind so rechtzeitig zur Verhandlung zu laden, dass ihnen von der Zustellung der…
…ständigen Kontrolle unterliegen, keine Bedenken bestehen, der Fall. Dass die Parkscheinaktivierung in derselben Minute wie die Beanstandung erfolgt ist, ändert daher nach den vorliegenden Verhältnissen an der nicht zeitgerechten Aktivierung nichts. Da die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges (also unverzüglich, bevor sich der…
…Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 3, Landstraßer Hauptstraße 116, abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Auf Grund der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit …
…Bf. vorgeworfen, am in der Anzeige genannten Tatzeitpunkt am genannten Tatort das in Rede stehende Kraftfahrzeug abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Der Bf. habe demnach die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen dieser Verwaltungsübertretung des …
…A) am 16. Mai 2025 um 15:27 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1100 Wien, Dampfgasse 10 abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe der Bf. die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen Verletzung des § 5…
…von 09:15 Uhr bis 22:00 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1090 Wien, ***2***, abgestellt habe, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Dadurch habe die beschwerdeführende Partei die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl…
…14:20 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1050 Wien, Jahngasse 17 und 19, abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe der Bf. die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs…
…mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna am 22. März 2022 in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in ***WienXY***, ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt 13:27 Uhr gültigen Parkschein abgestellt und demnach die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabe-verordnung iVm …
…ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben." b) Uhrzeit: An die Stelle von "12:17 Uhr" tritt "12:14 Uhr". c) Höhe der Strafe: Die Geldstrafe wird auf EUR 36,00 herabgesetzt und für den Fall deren Uneinbringlichkeit…
…Verhalten vor: Der Lenker muss die Kurzparkzone verlassen. Diese Möglichkeit hat die Meldungslegerin dem Beschuldigten durch ihr Zuwarten auch eingeräumt. Der Beschuldigte wollte am Beanstandungsort jedoch mit einem neuen Parkschein von längerer Gültigkeit einen neuen Abstellvorgang beginnen. Um für ein Kontrollorgan diesen Willen nach außen…
…wurde dem Beschwerdeführer angelastet, ein näher bestimmtes Fahrzeug am 5.1.2017 um 15:55 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs…