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3 198 Treffer414 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) bzw. - für Veranlagungszeiträume vor 2015 - gemäß § 6 Abs. 4 LuF-PauschVO 2011, BGBl. II Nr. 471/2010, wird die Be- oder Verarbeitung von Urprodukten durch einen Land- und…

UFSK RV/0057-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…formellen und materiellen Mängel die Einnahmen von Most warm, Sodawasser, Mineralwasser, Säften und Schnapsverkauf nicht in richtiger Höhe erklärt worden seien. Die Einkünfte aus dem Buschenschank im Rahmen des Obstbaues sowie aus dem Ab-Hof-Verkauf (Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten) habe der Bw…

UFSG RV/0302-G/05Steuerliche Erfassung der Gewinne aus dem Verkauf von Komposterde (Humus).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2005

…LuF PauschVO), wird bemerkt: Die Anwendung dieser Bestimmung betrifft die Ermittlung des Gewinnes aus be- und/oder verarbeiteten Urprodukten. Eine Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten findet jedoch - so auch die Ausführungen in der Berufung - im Zusammenhang mit der Humuserzeugung nicht statt, weshalb allein deshalb…

BFG RV/4100286/2021Bretter, Tram- und Pfettenbloche sind keine luF Urprodukte (iS des § 1 Z 6 Urprodukteverordnung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2025

…unter den dort aufgezählten Kriterien (insbesondere bei Überschreitung der Einnahmengrenze von € 33.000,00) mangels wirtschaftlicher Unterordnung im Verhältnis zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden. Umsätze aus der Be- oder Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

…Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 (Überschreitung der Kleinunternehmergrenze unter Miteinbeziehung der (geschätzten) LuF-Umsätze). In UStR 2000 Rz 2894 ist vorgesehen, dass die den Umsätzen aus der Be- oder Verarbeitung zuzuordnenden Vorsteuern mit einem Durchschnittssteuersatz von 6% der steuerpflichtigen Gesamtumsätze (§ 17 Abs…

EStR 2000 Rz 4215–422011.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der Veräußerung von Urprodukten für Zwecke der Einkommensteuer nicht aufgezeichnet werden. Im Zweifel sind jedoch die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung an Hand geeigneter Unterlagen (Belegaufbewahrung) nachzuweisen (§ 125, § 126 BAO). Rz 4218: Solange sich die Be- und/oder Verarbeitung im Rahmen…

EStR 2000 Rz 4166–417011.3.3 Gewinnermittlung im Rahmen der Teilpauschalierung (§§ 9 bis 14 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Zusammenhang mit der Veredelungstätigkeit stehen Betriebseinnahmen, die einem Nebenbetrieb zuzurechnen sind. Keine Betriebseinnahmen aus der Veredelungstätigkeit sind daher Betriebseinnahmen aus der Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten aus der Veredelungstätigkeit (zB bearbeitetes Fleisch, Wurst und Käse, der kein Urprodukt gemäß der Urprodukteverordnung, BGBl. II Nr…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…der Umsatzgrenze von 24.200 Euro eine Nebentätigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dar. Der Gewinn aus dieser Nebentätigkeit ist durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Übersteigen die Umsätze aus der Nebentätigkeit (einschließlich Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten) die Umsatzgrenze von 24.200…

UFSK RV/0136-K/03Kraftfahrzeugsteuer- und Straßenbenützungsabgabepflicht für einen Traktor samt Anhänger bei landwirtschaftlicher Urproduktion und gewerblicher Direktvermarktung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2006

…ihre Urprodukte auf anderen Wegen einer Verwertung zuführen. Wenn der Bw. eine Be- und/oder Verarbeitung der von ihm urproduzierten Produkte durchführt, so bewerkstelligt er dies unstrittig in einer steuerlich als Gewerbebetrieb zu beurteilenden Form. An der Tatsache, dass der Bw. einen abgrenzbaren Urproduktionsbereich wie…

BFG RV/5101912/2016Produktion und Vermarktung von Holzbriketts aus nicht betriebseigenen Rohstoffen bewirken Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2021Teil 3/3

…Eine Verarbeitung von hofeigener Urproduktion kann daher nicht vorgelegen sein. Diese Feststellung ergibt auch daraus, dass die Brikettpressen bei diesen Industrieunternehmen stationiert waren. Es handelte sich daher dabei nicht um eine etwaige Bearbeitung oder Veredelung von aus dem Betrieb des Bf. stammenden Urprodukten wie zB…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…471/2010 idgF, nicht mehr oder wiederum als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Nebenerwerb zu beurteilen sind (zB Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten iSd Rz 2893 f. bei Über- oder Unterschreitung der Einnahmengrenze von 55.000 [ab 2025; 2023 - 2024: 45.000…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…UStR 2000) Vorsteuerabzug eines Landwirtes im Zusammenhang mit der nicht pauschalierten Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten (Direktvermarktung) Ein Direktvermarkter (Umsatz ca. 150.000 €) mit pauschalierter Land- und Forstwirtschaft hat bisher immer von der 6 %igen Vorsteuerpauschalierung nach Rz 2894 Gebrauch gemacht…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…also auch jene, die im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung (zB von Heu oder Stroh) angefallen sind, berücksichtigt wurden. Gleiches gilt bei Inanspruchnahme des 6-prozentigen Pauschalsatzes für Vorsteuern iZm der "gewerblichen" Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten (vgl. Rz 2894). Rz…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Abgrenzungskriterien zwischen Urproduktion und Be- und/oder Verarbeitung sind den Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4215 ff zu entnehmen. 5.6.2. Bäuerliche Nachbarschaftshilfe Die bäuerliche Nachbarschaftshilfe (§ 7 Abs. 4 LuF-PauschVO 2015) unterliegt nicht der Vollpauschalierung nach § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für…

UFSF RV/0391-F/10Steuerliche Behandlung von aus Nebentätigkeiten erzielten Einnahmen bzw. Umsätzen eines Landwirtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012Teil 1/2

…Unterordnung stünden. Gem. § 6 Abs. 3 dieser Verordnung gehörten Be- und Verarbeitungsbetriebe von Urprodukten zum land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wenn die Be- und/oder Verarbeitung nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehe. Gem. § 6 Abs. 4 dieser…

UFSW RV/1407-W/07Ermittlung der Einkünfte aus einer gewerblichen Schneeräumungstätigkeit durch einen Landwirt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009Teil 2/3

…forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb als gegeben anzusehen. 5.4 Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft Freilich wird nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb…

UFSW RV/0545-W/06Begriff der "Pachtzinse" nach § 13 LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.10.2008Teil 1/2

…LuF PauschVO 2001 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Teilweise wird das von der Bw. erzeugte Obst als Urprodukt verkauft, teilweise von der Bw. weiterverarbeitet. Während das Finanzamt die Ansicht vertritt, die ÖPUL-Förderungen für den Obstbau wären bei den Einkünften aus Be- oder Verarbeitung anzusetzen…

UFSW RV/0215-W/08Einkünfte aus der entgeltlichen Übernahme von Bioabfall zur Kompostierung sind land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2012Teil 1/2

…auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. ... § 6. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie…

UFSW RV/1407-W/07Ermittlung der Einkünfte aus einer gewerblichen Schneeräumungstätigkeit durch einen Landwirt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009Teil 1/3

…von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind." § 6 der LuF PauschVO 2001 lautet: "Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder Verarbeitung…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…einer Be- und/oder Verarbeitung überwiegend selbst erzeugter landwirtschaftlicher Urprodukte betrieben und übersteigen die Einnahmen beider Betätigungen 45.00055.000 Euro (20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro), so liegt hinsichtlich beider Tätigkeiten ein Gewerbebetrieb vor. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von…