…über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF-PauschVO 2015) bzw. - für Veranlagungszeiträume vor 2015 - gemäß § 6 Abs. 4 LuF-PauschVO 2011, BGBl. II Nr. 471/2010, wird die Be- oder Verarbeitung von Urprodukten durch einen Land- und…
…formellen und materiellen Mängel die Einnahmen von Most warm, Sodawasser, Mineralwasser, Säften und Schnapsverkauf nicht in richtiger Höhe erklärt worden seien. Die Einkünfte aus dem Buschenschank im Rahmen des Obstbaues sowie aus dem Ab-Hof-Verkauf (Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten) habe der Bw…
…LuF PauschVO), wird bemerkt: Die Anwendung dieser Bestimmung betrifft die Ermittlung des Gewinnes aus be- und/oder verarbeiteten Urprodukten. Eine Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten findet jedoch - so auch die Ausführungen in der Berufung - im Zusammenhang mit der Humuserzeugung nicht statt, weshalb allein deshalb…
…unter den dort aufgezählten Kriterien (insbesondere bei Überschreitung der Einnahmengrenze von € 33.000,00) mangels wirtschaftlicher Unterordnung im Verhältnis zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb nicht den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden. Umsätze aus der Be- oder Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Urprodukten…
…Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG 1994 (Überschreitung der Kleinunternehmergrenze unter Miteinbeziehung der (geschätzten) LuF-Umsätze). In UStR 2000 Rz 2894 ist vorgesehen, dass die den Umsätzen aus der Be- oder Verarbeitung zuzuordnenden Vorsteuern mit einem Durchschnittssteuersatz von 6% der steuerpflichtigen Gesamtumsätze (§ 17 Abs…
…der Veräußerung von Urprodukten für Zwecke der Einkommensteuer nicht aufgezeichnet werden. Im Zweifel sind jedoch die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung an Hand geeigneter Unterlagen (Belegaufbewahrung) nachzuweisen (§ 125, § 126 BAO). Rz 4218: Solange sich die Be- und/oder Verarbeitung im Rahmen…
…Zusammenhang mit der Veredelungstätigkeit stehen Betriebseinnahmen, die einem Nebenbetrieb zuzurechnen sind. Keine Betriebseinnahmen aus der Veredelungstätigkeit sind daher Betriebseinnahmen aus der Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten aus der Veredelungstätigkeit (zB bearbeitetes Fleisch, Wurst und Käse, der kein Urprodukt gemäß der Urprodukteverordnung, BGBl. II Nr…
…der Umsatzgrenze von 24.200 Euro eine Nebentätigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dar. Der Gewinn aus dieser Nebentätigkeit ist durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu ermitteln. Übersteigen die Umsätze aus der Nebentätigkeit (einschließlich Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten) die Umsatzgrenze von 24.200…
…ihre Urprodukte auf anderen Wegen einer Verwertung zuführen. Wenn der Bw. eine Be- und/oder Verarbeitung der von ihm urproduzierten Produkte durchführt, so bewerkstelligt er dies unstrittig in einer steuerlich als Gewerbebetrieb zu beurteilenden Form. An der Tatsache, dass der Bw. einen abgrenzbaren Urproduktionsbereich wie…
…Eine Verarbeitung von hofeigener Urproduktion kann daher nicht vorgelegen sein. Diese Feststellung ergibt auch daraus, dass die Brikettpressen bei diesen Industrieunternehmen stationiert waren. Es handelte sich daher dabei nicht um eine etwaige Bearbeitung oder Veredelung von aus dem Betrieb des Bf. stammenden Urprodukten wie zB…
…471/2010 idgF, nicht mehr oder wiederum als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder Nebenerwerb zu beurteilen sind (zB Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten iSd Rz 2893 f. bei Über- oder Unterschreitung der Einnahmengrenze von 55.000 [ab 2025; 2023 - 2024: 45.000…
…UStR 2000) Vorsteuerabzug eines Landwirtes im Zusammenhang mit der nicht pauschalierten Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten (Direktvermarktung) Ein Direktvermarkter (Umsatz ca. 150.000 €) mit pauschalierter Land- und Forstwirtschaft hat bisher immer von der 6 %igen Vorsteuerpauschalierung nach Rz 2894 Gebrauch gemacht…
…also auch jene, die im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung (zB von Heu oder Stroh) angefallen sind, berücksichtigt wurden. Gleiches gilt bei Inanspruchnahme des 6-prozentigen Pauschalsatzes für Vorsteuern iZm der "gewerblichen" Be- oder Verarbeitung von eigenen oder zugekauften Urprodukten (vgl. Rz 2894). Rz…
…Abgrenzungskriterien zwischen Urproduktion und Be- und/oder Verarbeitung sind den Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4215 ff zu entnehmen. 5.6.2. Bäuerliche Nachbarschaftshilfe Die bäuerliche Nachbarschaftshilfe (§ 7 Abs. 4 LuF-PauschVO 2015) unterliegt nicht der Vollpauschalierung nach § 2 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für…
…Unterordnung stünden. Gem. § 6 Abs. 3 dieser Verordnung gehörten Be- und Verarbeitungsbetriebe von Urprodukten zum land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wenn die Be- und/oder Verarbeitung nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehe. Gem. § 6 Abs. 4 dieser…
…forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb als gegeben anzusehen. 5.4 Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft Freilich wird nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb…
…LuF PauschVO 2001 durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Teilweise wird das von der Bw. erzeugte Obst als Urprodukt verkauft, teilweise von der Bw. weiterverarbeitet. Während das Finanzamt die Ansicht vertritt, die ÖPUL-Förderungen für den Obstbau wären bei den Einkünften aus Be- oder Verarbeitung anzusetzen…
…auch von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind. ... § 6. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie…
…von Artikel 25 der Richtlinie des Rates vom 13. Juni 1977 Nr. 77/388/EWG, ABl. Nr. L 145, in der jeweils gültigen Fassung erfasst sind." § 6 der LuF PauschVO 2001 lautet: "Buschenschank im Rahmen des Obstbaues, land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb und Be- oder Verarbeitung…
…einer Be- und/oder Verarbeitung überwiegend selbst erzeugter landwirtschaftlicher Urprodukte betrieben und übersteigen die Einnahmen beider Betätigungen 45.00055.000 Euro (20202023 bis 20222024: 40.00045.000 Euro), so liegt hinsichtlich beider Tätigkeiten ein Gewerbebetrieb vor. Zur Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von…