…so sind die gesetzlichen Bestimmungen der NÖ BauO 2014 und des NÖ ROG 2014, insbesondere die Bestimmungen der Flächenwidmung, Bauplätze und Bebauungsweisen zu beachten: Der Gemeinderat jeder Gemeinde hat durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen, in welchem das Gemeindegebiet in Bauland, Grünland und Verkehrsflächen einzuteilen ist…
…typisierenden Betrachtungsweise eignet sich daher die bisherige Verwaltungspraxis: Rz 6634 EStR 2000 sieht ein 1000 m 2 großes Grundstück als üblicherweise für einen Bauplatz erforderlich an. Die baurechtlich erforderlichen Mindestgrößen auf der einen Seite und das Bedürfnis nach möglichst großer Privatsphäre auf der anderen Seite…
…Boden" verwende, so könne daraus auf keine starre Größenbeschränkung des Grund und Bodens geschlossen werden, zumal für die ortsübliche Größe des Bauplatzes zahlreiche vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Faktoren wie etwa Ausmaß und Lage des Grundstücks, der vorgeschriebene Abstand zur Straße und zu den Nachbarn, die…
…das als Hauptwohnsitz dienende Gebäude des Steuerpflichtigen befindet, vorzunehmen ist, liegt eine höchstgerichtliche Judikatur bereits vor. Die Frage, welche Grundstücksgröße als "üblicher Bauplatz" zu qualifizieren ist, stellt keine erhebliche bzw. grundsätzliche Rechtfrage dar, welche einer Revision zugänglich wäre. Ebenso wenig ist die vom Gericht herangezogene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI Werner O, C, P- Gasse 2, vertreten durch die KWI - GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes C betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2000…
…Bodenaushub geschüttet worden seien und es hinsichtlich der Baurestmassen Befreiungsgründe gebe; - die tatsächlichen Baurestmassen als zwischenzeitig zwischengelagert zu gelten hätten und erst mit der Erlangung einer rechtskräftigen Bewilligung auf dem Bauplatz belassen werden sollten, wobei für die Qualitätssicherung ein Gutachten einer akkreditierten Prüfstelle angeboten würde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des M.P., Adresse, vom 4. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 7. September 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…der Nutzung des Eigenheims diene. Dies gelte bis zu einem Ausmaß, das üblicherweise als Bauplatz erforderlich sei. Bis zu einer Größe von 1.000 m2 sei dies jedenfalls anzunehmen. Der Bf erhob einen Vorlageantrag. In der mündliche Verhandlung vom 1. Juni 2022 brachte der Vertreter…
…Im Streitfall ist zu berücksichtigen, dass es unmaßgebend ist, ob die Errichtung des Eigenheimes mit Rücksicht auf den gewählten Bauplatz eine überdurchschnittlich aufwendige Bodenbefestigung erforderlich macht oder nicht. Ebenso spielt es keine Rolle, ob solche zusätzliche Kosten bereits im Zuge der Anschaffung (Errichtung) des Eigenheimes…
…hochwassergefährdet. Erhebungen des Unabhängigen Finanzsenates bei der Marktgemeinde z haben ergeben, dass in der Katastralgemeinde z in den Jahren 1999 bis einschließlich 2002 insgesamt 25 Bauplätze von Bauinteressenten erworben wurden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 51 Abs. 1 BewG gehört zum Grundvermögen der Grund…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JNuM, AStr, vertreten durch U.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 8. Mai 2001 betreffend Einheitswert des Grundvermögens (einschließlich der Betriebsgrundstücke) 1994 und den Grundsteuermessbescheid zum 1. Jänner 1994…
…der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass das Grundstück 1 zwar als Bauland-Wohngebiet gewidmet, jedoch vorläufig nicht zu Bauplätzen parzelliert worden sei. Laut einer beigelegten Bestätigung der Marktgemeinde werde dieses Grundstück weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Die Berufung richtet sich auch gegen den Bescheid…
…Zufahrtsmöglichkeit besteht von der unmittelbar an die Grundparzelle angrenzende T-Straße, einem öffentlichen Weg. Das Flächenausmaß der Grundparzelle beträgt 1.798 m², es liegen somit sehr gute Bauplatzausmaße vor. Auf Grund dieser hinreichend angeführten Umstände, nämlich der Verbauung in der Umgebung, der Widmung als Bauland…
Im Falle des Bedarfes sagt die Gemeinde zu im Einzelfall ihre Zustimmung zu geben, demnach einzelne Bauplätze auch für betriebliche Zwecke verwendet werden dürfen. V. Die Grundstücke Nr. 1355/89 bis 1355/97 sowie 1356/221 und die Restfläche des Grundstückes 1356/1, jeweils Straßen…
…der Verkäuferin ergibt, wurden die Grundstücke bzw Miteigentumsanteile von vorne herein mit der Errichtung eines "***X**" Hauses am Markt angeboten und wurde auch von den Käufern Grundstück (Liegenschaftsanteile mit ausschließlichem Benützungrecht an einem bestimmten Bauplatz) und das Haus "aus einer Hand" angenommen. Im Zeitpunkt des…
…wesentlichen Teile lauten wie folgt: "I. Frau L.R. würde sich gemäß eines zu erstellenden Lageplanes verpflichten, ......, 18 Bauplätze zur Errichtung von Einfamilienhäusern im verdichteten Flachbau zu verkaufen, wobei diese Verkäufe von der T.S. vermittelt werden würden. Die T.S. würde sich ihrerseits verpflichten…
Frau L.S. würde sich gemäß eines zu erstellenden Lageplanes verpflichten, ......, 18 Bauplätze zur Errichtung von Einfamilienhäusern im verdichteten Flachbau zu verkaufen, wobei diese Verkäufe von der T.GmbH vermittelt werden würden. Die T.GmbH würde sich ihrerseits verpflichten, Frau L.S. gegenüber diese einzelne…
…Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt bis zu einem Ausmaß, das "üblicherweise als Bauplatz" erforderlich ist. Die Beurteilung, welche Grundstücksgröße üblicherweise für einen Bauplatz erforderlich ist, erfolgt nach der Verkehrsauffassung (VwGH 29.3.2017, Ro 2015/15/0025)…
…OZ 72/58) beauftragte die ***X-GmbH-alt*** die ***A-AG*** um 21.329.000 € mit der Errichtung einer *** Anlage auf dem der ***X-GmbH-alt*** gehörenden "mit Teilungsplan GZ *** vom 08.05.2002 neu geschaffenen Bauplatz D (Grundstück *** neu) im Ausmaß von ca…
…000 vereinbart. Die Käufer erwarben damit je ¼ Anteile an der Liegenschaft. Der Vertragsgegenstand war im beiliegenden Plan schwarz umrandet mit der Anmerkung "HAUS 1" dargestellt und hatte die Bezeichnung "Bauplatz 1" mit einer Fläche von ca. 286,27 m² (siehe Kaufvertrag VP "II. Kauf…