IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache Fa. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Walter Kristen Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungs- gesellschaft m.b.H., Lainzer Straße 35, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2017…
Laut dem Vergleichsergebnis hinsichtlich den Rechnungsnummern zwischen den ER der Bf. und der Fa. D-GmbH wären Nummern teilweise doppelt vergeben worden (z.B.: Aufscheinen der Nr. 2014-163 im Rechenwerk bei der Fa. D-GmbH für einen anderen Kunden). Teilweise würden Rechnungsnummern vom selben…
Hinsichtlich der Umsatzsteuer beantragte die Amtsvertretung die Abweisung des Bescheides für das Jahr 2014 wegen Fehlens der Voraussetzung für den Vorsteuerabzug betreff die Rechnungen aller streitrelevanten Scheinfirmen mit Ausweis der Umsatzsteuer mit der Begründung, dass keine Leistungen von diesen Firmen erbracht worden wären, folglich dessen…
Nach Angaben von S.B., Inhaber eines serbischen Reisepasses, am 17.01.2014 wohnt dieser momentan noch in Serbien, ist aber immer wieder zwecks Geschäftsführung der Fa. C-GmbH in Wien, erreichbar an seiner im Zentralmelderegister eingetragenen Wohnsitz- und gleichzeitig Firmensitzadresse. Nach den Angaben des…
Mit dem Vorlageantrag wurde hinsichtlich der Fa. D-GmbH nochmals betont, dass die UID-Nummer der Gesellschaft mit Gewerbeberechtigung bis 11/14 gültig gewesen wäre und sich die Fa. D-GmbH auf der HFU-Liste bis 3.12.2014 befunden hätte. Die die rechtmäßige Existenz…
Bei der Polizei eingegangene (Telefonische Notruf-) Anzeigen wegen Verletzung der Nachtruhe (Lärmexzesse), Gefahr von Leib, Leben und Gesundheit der Mieter als Folge der Bildung von Parallelgesellschaften (Zusammenkunft von Personen zwecks a) Drogen- bzw. Alkoholkonsums, b) Inanspruchnahme von Leistungen von der Prostitution nachgehenden Personen zu lautstärkenintensiven…
Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" im Sinn des § 20 BAO, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat…
…vorliegend iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988, vorausgesetzt wird. Ob das Vorliegen der Anzahl der Wohneinheiten lt. Bauakt oder nach den Behauptungen des Bw. zu erfolgen hat, ist Kern dieses Berufungsverfahrens. Aus den einschlägigen Ausführungen der herrschenden Lehre und Rechtsprechung ist…
…vorliegend iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988, vorausgesetzt wird. Ob das Vorliegen der Anzahl der Wohneinheiten lt. Bauakt oder nach den Behauptungen des Bw. zu erfolgen hat, ist Kern dieses Berufungsverfahrens. Aus den einschlägigen Ausführungen der herrschenden Lehre und Rechtsprechung ist…
…auszuführen: Aus dem Prüfungsakt kann entnommen werden, dass der Prüfer Erhebungen betreffend Wohnanlage S-I bei der Gemeinde H, Bauamt, der Bau-GmbH (in der Folge kurz: Bau-GmbH) und der W-GmbH (in der Folge kurz: W-GmbH; Nachschauftrag, Auftragsbuch Nr.: 17/004/15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. und die weiteren Senatsmitglieder Ri_2, Ri_3 und Ri_4 in der Beschwerdesache DI Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 14.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Die Referenz der "-Fa1" wurde erst nach Fertigstellung im Internet veröffentlicht. Am 21.2.2013 wurde ein Schriftsatz vorgebracht. In diesem Schriftsatz wird darauf hingewiesen, dass natürlich die Investorengruppe, bevor sie ein Objekt erwirbt, sämtliche Möglichkeiten sowohl rechtlicher, als auch förderungsrechtlicher und wirtschaftlicher Natur überprüft…
Bauakt zu T-Straße 4, GZ z betreffend Anzeige eines Bauvorhabens gemäß § 25 (1) Z3-15 OÖ BauO 1994 betreffend Errichtung von Dachgaupen beim Wohnhaus "T-Straße 4". Weiters ergibt sich aus dem bisherigen Verfahren: Mit Kaufvertrag vom 05.09.2008 hat der Beschwerdeführer (Bf…
Bauakt zu T-Straße 4, GZ z betreffend Anzeige eines Bauvorhabens gemäß § 25 (1) Z3-15 OÖ BauO 1994 betreffend Errichtung von Dachgaupen beim Wohnhaus "T-Straße 4". Weiters ergibt sich aus dem bisherigen Verfahren: Mit Kaufvertrag vom 05.09.2008 hat der Beschwerdeführer (Bf…
…werden könne. Die Vereinbarung eines Fixpreises entspreche der Baurealität. Das grundsätzliche Baurisiko, habe ebenfalls der der Käufer der Liegenschaft getragen. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist aufgrund des Akteninhaltes, insbesondere des Prüfungsergebnisses ABNr sowie des Bauaktes beim Stadtamt M, GZ, erwiesen. Rechtslage Gemäß § 1 Abs. 1 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. November 2015 betreffend Grunderwerbsteuer zu ***ErfNr***, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Parteienvertreterin***, ***Adresse1***, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2021 betreffend Festsetzung Grunderwerbsteuer gemäß…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 16. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…Sachbescheid betreffend Grunderwerbsteuer. II. Zur Frage der Bauherreneigenschaft: a) Nach den vorliegenden Verträgen, den Auskünften der im Berufungsverfahren befragten Personen und nach Einsichtnahme in den Bauakt der Gemeinde E. steht folgender Sachverhalt fest: Geschäftsgegenstand der mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Februar 1997 gegründeten A.GmbH war…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 16. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…