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UFSI RV/0344-I/05Steuerfrei gestelltes "Basiseinkommen" kein Freibetrag, Neuberechnung gem. § 41 Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

…dieses steuerfreie Basiseinkommen 10.900.- € (Jahresbruttoeinkommen 15.770.- €). In Ihrem Fall beträgt das Einkommen 2004 aus den zwei Bezugsauszahlenden Stellen (Pensionsversicherungsanstalt und S.K. ), nach Abzug der Werbungskosten und Sonderausgaben, 13.067,14 €. Sie liegen damit über dem steuerfreien Basiseinkommen für das…

UFSW RV/3565-W/10Steuerfrei behandelte Beträge keine Werbungskosten; Berechnung des steuerfreien Basiseinkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2011

…Obwohl ich unselbständiger Arbeitnehmer bin, wird mir 'das steuerfreie Basiseinkommen" für Selbständige mit 11.000,00 € berechnet. In meinem Fall beträgt das steuerfreie Basiseinkommen 11.945,00 € (siehe Beilage 3 und 5). Ich ersuche um Richtigstellung in dieser Angelegenheit." Im Vorlagebericht wurden die…

UFSW RV/0274-W/10Behauptete Europarechtswidrigkeit des Hinzurechnungsbetrages des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…eine solche Verlagerung für den Bürger je nach Einzelfall Vor- oder Nachteile bei der mittelbaren Besteuerung haben. Die Berücksichtigung eines steuerfreien Basiseinkommens aus Gründen der Existenzsicherung ist bei beschränkt Steuerpflichtigen daher durch das Gemeinschaftsrecht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenat nicht in demselben Ausmaß wie bei…

BFG RV/6100491/2014Änderung des Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheides aufgrund der Änderung des letzten Einkommensteuerbescheides während eines aufrechten Beschwerdeverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2014

…Bescheides) an den geänderten Einkommensteuerveranlagungsbescheid 2010 (Grundlagen) Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2012 leitet sich im Anwendungsbereich der pauschalen Bemessung iSd § 45 Abs. 1 EStG 1988 ausschließlich von seinem Basiseinkommensteuerbescheid 2010 (Grundlagenbescheid) ab, indem er die darin vorgeschriebene „Einkommensteuerschuld abzüglich der einbehaltenen Beträge im Sinne des § 46 Abs…

UFSW RV/0950-W/06Ein steuerfreies Grundeinkommen in Höhe von € 10.000,00 ist erst im Tarif für 2005 vorgesehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2006

…dagegen habe ich nicht berufen, sondern gegen die Nichtberücksichtigung des steuerfreien Basiseinkommens." Das Finanzamt wertete die Eingabe als Vorlageantrag und legte sie dem UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist somit nicht die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens, sondern die Berechnung der…

BFG RV/5100759/2023Zurückweisung der Beschwerde (Verspätung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss18.12.2023

…Mahngebühren sind unbegründet, Ihre Schreiben erreichten mich unvollständig und nur zufällig am 26.06.2023 über meine alte Adresse. 2. Die festgesetzte Steuer beinhaltet nicht die Anrechnung der in Österreich geltenden Steuerfreigrenze für Selbständige (Basiseinkommen bzw. Existenzminimum) in Höhe von € 11.000, wahrscheinlich handelt…

BFG RV/5100880/2020Besteuerung von Sonderzahlungen bei Einkommensteuer unter € 0,00
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2021

…noch dar, dass im Steuerbuch 2020 des Bundesministeriums für Finanzen auf Seite 12 festgehalten sei, dass ein bestimmtes Basiseinkommen (Existenzminimum) bei jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerfrei bleibe. Dieses steuerfreie Basis Einkommen mache bei jedem mindestens € 12.600,00 aus. Auf Seite 24 sei festgehalten, dass…

BFG RV/5100489/2015Einkünftezuordnung und außergewöhnliche Belastung durch Sohn mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2021

…von Arbeitslohn beinhalte. Weiters werde auch die Rechtmäßigkeit der Berechnung der Einkommensteuer bestritten, da es sei nicht einzusehen sei, warum zwei verschiedene Basiseinkommen (€ 12.000,00 beziehungsweise. € 11.000,00) bestehen, welche vom jährlichen Einkommen in Abzug gebracht werden würden. Gleiches gelte für…

BFG RV/2100823/2012Nachforderung nach Pflichtveranlagung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.02.2015

…90 € lt. Bescheid vom 5. Oktober 2012, Seite 2). Das steuerpflichtige Einkommen beträgt (nach Abzug der Sonderausgaben) im gegenständlichen Fall 17.834,79 € und liegt damit über dem Basiseinkommen von 11.000 €, ab dem die Versteuerung beginnt (§ 33 Abs. 1 EStG 1988…

UFSF RV/0167-F/05Es ist auch Einkommen, welches in die 0%-Stufe des Einkommensteuertarifes gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 fällt, bei der Zusammenrechnung der Einkommen betreffend Gewährung des Mehrkindzuschlages zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…ab welcher Einkommensgrenze eine Steuerpflicht überhaupt beginnt. Ein bestimmtes Basiseinkommen bleibe bei jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerfrei. Das steuerfreie Basiseinkommen betrage im Jahr 2004 € 8.887 bei Vorliegen eines nicht lohnsteuerpflichtigen Einkommens. Das Einkommen seiner Ehegattin habe im Jahr 2004 € 3.224,31 betragen…

BFG RV/1100278/2024Berechnung der Einkommensteuer nach dem Tarif des § 33 Abs 1 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2026

…werden. Ein bestimmtes Basiseinkommen bleibt völlig steuerfrei (seit 2009 für unbeschränkt Steuerpflichtige zumindest 11.000 Euro jährlich). Für darüber liegende Einkommensteile geben die Grenzsteuersätze Auskunft über die Marginalbelastung: Bei einem gegebenen Basiseinkommen wird jede zusätzliche steuerpflichtige Einnahme ("jeder zusätzlich verdiente Euro") mit diesem Grenzsteuersatz belastet…

BFG RV/1100259/20241. Allgemeiner Lebensunterhalt nicht absetzbar 2. Zurechnung von Pensionseinkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2025

…1988 beträgt die Einkommensteuer im Jahr 2022 für die ersten € 11.000,00 und im Jahr 2023 für die ersten € 11.693,00 0%, damit bleibt jeweils ein bestimmtes Basiseinkommen steuerfrei. Mietzahlungen zählen zu den üblichen Kosten des Lebensunterhalts, wie Aufwendungen für Ernährung…

BFG RV/7101240/2019Abzug von Werbungskosten iZm. Immobilienertragsteuer § 30a EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2025

…000,00 € der 1. Steuerklasse nicht berücksichtigt. Nach dem EStG müssen 2.000,00 € als steuerfreies Basiseinkommen übrigbleiben." Aus einem Aktenvermerk geht hervor, dass in einem Telefonat vom 10.10.2018 zwischen dem Bf und der belangten Behörde, der Bf darauf hingewiesen wurde…

BFG RV/2100789/20221) Gesamtbetrag der Einkünfte unterliegt der ESt (auch solche Einkünfte sind zu berücksichtigen, die für sich allein noch nicht zur Steuerpflicht führen) 2) Frage des Vorliegens einer Pensionszusatzversicherung nach §108b EStG 1988 (hier: kein Nachweis erbracht)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2023

…zu einer Belastung mit Einkommensteuer geführt (da sie weniger als das oa. "Basiseinkommen" von € 12.600,- betragen). Der Einkommensteuer ist aber - wie oben dargelegt - der innerhalb eines Jahres erzielte Gesamtbetrag aller Einkünfte zugrunde zu legen. In diesen Gesamtbetrag sind natürlich auch "geringfügige Einkünfte" (also…

UFSW RV/2040-W/08Änderung der Absetzbeträge 2004 - 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…sind ab 2005 Jahreseinkommen bis 10.000 € (bisher 3.640 €) generell lohn- und einkommensteuerfrei. Je nach Anspruch auf weitere Absetzbeträge erhöht sich das steuerfreie Basiseinkommen. Die auf Grund des Integrierens des allgemeinen Steuerabsetzbetrages in den neuen Tarif darüber hinaus individuell zustehenden Absetzbeträge sollen…

UFSW RV/3891-W/09Hinzurechnung eines Betrages von 8.000 Euro zum Einkommen beschränkt Steuerpflichtiger gemäß § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2009

…Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands im Allgemeinen nicht diskriminierend sei. Die Berücksichtigung eines steuerfreien Basiseinkommens aus Gründen der Existenzsicherung ist bei beschränkt Steuerpflichtigen daher durch das Gemeinschaftsrecht nicht in demselben Ausmaß wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen geboten…

UFSW RV/0281-W/07Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 102 Abs. 3 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…00 € (bisher 3.640,00 €) generell lohn- und einkommensteuerfrei. Je nach Anspruch auf weitere Absetzbeträge erhöht sich das steuerfreie Basiseinkommen. Dass es sich bei dem Betrag von 10.000,00 € um ein steuerfreies Basiseinkommen handelt kommt auch darin zum Ausdruck, dass gemäß …

UFSW RV/2720-W/07Einkünfte, bezogen vom Berufsförderungsinstitut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…überschreitet. - Ein bestimmtes Basiseinkommen (Existenzminimum) bleibt bei jedem bzw. jeder unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerfrei. Zu diesen Punkten habe ich schon in meinem Brief erwähnt, dass meine Einnahmen abzüglich meiner Ausgaben in den Jahren 2003, 2004 und 2005 unter den Basiseinkommen lagen und ich am Existenzminimum gelebt…

BFG RV/7103100/2026Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung, wenn sowohl gegen den zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheid als auch gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid Beschwerden eingebracht worden sind und über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid früher rechtskräftig abgesprochen worden ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2026

…in diesem Erkenntnis erfolgten durch das BFG). Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2026 leitet sich im Anwendungsbereich der pauschalen Bemessung iSd § 45 Abs. 1 EStG 1988 ausschließlich von seinem Basiseinkommensteuerbescheid 2024 (Grundlagenbescheid) ab, indem er die darin vorgeschriebene "Einkommensteuerschuld abzüglich der einbehaltenen Beträge im Sinne des § 46 Abs…

BFG RV/7104327/2024Änderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung aufgrund des Ergehens des betreffenden Jahresbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025

…noch vom Bf. verlangt. Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2023 leitet sich im Anwendungsbereich der pauschalen Bemessung iSd § 45 Abs. 1 EStG 1988 ausschließlich von seinem Basiseinkommensteuerbescheid 2022 (Grundlagenbescheid) ab, indem er die darin vorgeschriebene "Einkommensteuerschuld abzüglich der einbehaltenen Beträge im Sinne des § 46 Abs. 1 Z 2…