Artikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) Wird für besondere Verfahren oder eine vorübergehende Verwahrung eine Sicherheit verlangt und als Einzelsicherheit in Form einer Barsicherheit geleistet, ist diese Sicherheit bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats zu hinterlegen, in…
…im Ausmaß der Überhöhung aus außerbetrieblichen Motiven erfolgt. Im Ausmaß der Überhöhung ist wiederum die Geltendmachung einer Vorsteuer nicht zulässig gewesen; ebenso stellen die Bargeldentnahmen - siehe nachstehend - zumindest im Ausmaß der Überhöhung verdeckte Ausschüttungen dar, von welchen Kapitalertragsteuer anzumelden, einzubehalten und abzuführen gewesen wäre. 3…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen A.B., Bratislava, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) i.V.m. § 5 Abs…
…6020 Innsbruck, Universitätsstr. 3, wegen des Finanzvergehens der Verletzung der Auskunftspflicht im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 11. Mai 2011 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Feldkirch Wolfurt als Organ des Zollamtes Feldkirch Wolfurt…
…Empfänger der Zuwendung sei der Berufungswerber, der der Sohn der Zuwenderin sei. Zugewendet wurde Bargeld in Höhe von 3.500.000,00 S. Zweckbestimmung der Zuwendung sei eine monatliche Zahlung von 2.000,00 S und die Pflege, Verpflegung etc.. Die Zuwendung sei mit Übergabe…
Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
…Sämtliche privaten Unterlagen des Verdächtigen und seine Ehegattin B, welche über deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse Aufschluss geben könnten, sohin insbesondere alle Unterlagen über die Kosten der privaten Lebensführung der Ehegatten A und B", z.B. Aufzeichnungen über Bargeldbewegungen und -Verwendungen, Bankbelege, Sparbücher, Verträge (Kaufverträge, Mietverträge…
…xxxx, Rechtsanwältin mit Kanzleianschrift XXX Tschechische Republik, vertreten durch Dr. Harald Bösch, Rechtsanwalt, Belruptstraße 5, 6900 Bregenz, wegen Verletzungen von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr. 900/2012/00049-001, Amtsbeauftragter Hofrat Mag. Harald Zlimnig, über die Beschwerde der Verdächtigen vom 17…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs.1 Z.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 5 Abs.2 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2…
…die betrieblichen Einnahmen im gestohlenen Safe aufbewahrt und Einnahmen sowie Entnahmen im Kassabuch eingetragen worden seien. Eine Zuordnung des Bargeldbestandes sei zu jedem Zeitpunkt möglich und gegeben gewesen. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Die von der Prüferin zur Berufung mit Schriftsatz vom 20…
…Jahr 2011 keine Sparbücher für private Zwecke gegeben hat. Sie räumte in der Verhandlung ein, dass als Konsequenz das im häuslichen Safe angesparte Bargeld zumindest als ein gemischtes Guthaben anzusehen ist, das sich sowohl aus betrieblichen als auch aus privaten Mitteln zusammengesetzt hat. Fest steht…
…die damals zuständige Sekretärin ausfindig machen können. Beide könnten auch schriftlich/oder notariell erklären, dass Herr ***Y*** das Bargeld immer übernommen hat und danach von der Firma ***X*** Kft. die Rechnung gebracht hat. Ich selber bin auch in Ungarn, werde aber nach Rücksprache mit Ihnen…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen N.N., Bratislava, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) i.V.m. § 5 Abs…
…Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Burghofer Rechtsanwalts GmbH Köstlergasse 1/30, 1060 Wien, wegen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Juli 2014 gegen das Erkenntnis der belangten…
…Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form der Beschlagnahme von Bargeldbeträgen in Höhe von insgesamt € 3.005,50, welche zuvor den Geldladen der von der Beschwerdeführerin betriebenen Glücksspielautomaten entnommen worden waren, im Zuge einer Kontrolle nach…
…Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form der Beschlagnahme eines Bargeldbetrages von € 100,00, welcher zuvor den Geldladen der von der Beschwerdeführerin betriebenen Glücksspielautomaten entnommen worden war, im Zuge einer Kontrolle nach § 50 Abs…
…Wirtschaftsprüfungs GmbH & CoKG, 1010 Wien, Hegelgasse 8, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § § 48b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 9. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27…
…Frau Albine D. und Frau Romana Ü.-D. nach deren glaubwürdigen Angaben niemals weder vor noch nach der Unterzeichnung des Räumungsvergleiches Bargeld erhalten haben. 2) Zu Punkt 7 - Fernwärme: Bei diesem handschriftlichen Aktenvermerk vom 5.4.2000 ist festgehalten, dass Frau D. betreffend der Fernwärme…
…das Geld nach der Übergabe hingekommen sei. Dadurch werden jedoch die Aussagen der Zeugen noch nicht unglaubwürdig, da für die Übergeber des Geldbetrages der Vorgang mit der Übergabe des Bargeldes abgeschlossen ist. Wo das Geld dann deponiert wurde, ist für die Übergeber nicht unbedingt von…