…getroffen. Außerdem hat das Finanzamt nicht erkannt, daß gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBL. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Da meine Eltern nicht in der Lage sind, mich zu erhalten beantrage ich die…
…des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Zum Einwand, dass türkische Staatsbürger kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind und daher der § 3 FLAG 1967 nicht anwendbar ist, wird festgestellt…
…Finanzamt nicht erkannt, dass gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichische Staatsbürgern gleichgestellt sind. Ich beantrage daher meiner Berufung Folge zu geben und die beantragte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren, hilfsweise die Rechtssache…
…wie die Berufungswerberin und ihre Kinder, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben, kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt seien, sodass bei Vorliegen des Mittelpunkts der Lebensinteressen in Österreich § 3 FLAG idgF unangewendet bleibe und…
…darauf. Darüber hinaus erhalte ich aus gelegentlichen Aushilfsarbeiten durchschnittlich ca. € 150,00 im Monat. Indem wesentliche Sachverhaltsannahmen des angefochtenen Bescheides unzutreffend sind und das Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBl. 428/1977 , welches türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichische Staatsbürgern gleichstellt…
…der Rechtslage nicht getroffen. Außerdem hat das Finanzamt nicht erkannt, daß gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBL. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Da meine Eltern nicht in der Lage sind, mich zu erhalten…
…sowie Fahrkosten zur Wirtschaftsuniversität muss ich selbst bezahlen. Gem. Europäischem Abkommen über Soziale Sicherheit BGBI. 428/1977 sind türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Ich stelle daher den Antrag, meiner Berufung Folge zu geben und mir die Familienbeihilfe gemäß Antragstellung…
…BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach Abs. 2 gelten die Voraussetzungen auch für Anspruchsvermittelnde Kinder. Stand Still Nach Artikel 58 Abs. 1 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 428/1977 hängt die Anwendung der Bestimmungen über die Familienbeihilfe vom…
…Finanzamt nicht erkannt, daß gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBL. 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familiebeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleich gestellt sind. Ich beantrage daher meiner Berufung Folge zu geben und die beantragte Familienbeihilfe ab Antragstellung zu gewähren, hilfsweise die…
…ich hätte meinen Wohnsitz im Ausland bestreite ich in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht. Andere tatsächliche Feststellungen im Sinne des FLAG und des Europ. Abkommens über Soziale Sicherheit (BGBL 428/1977) fehlen. ..." Das Finanzamt wies die Berufung der Bw. mit Berufungsvorent¬scheidung wie folgt ab: "Gemäß …
…Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken verfügt habe, bedeute insbesondere aus der Sicht der Gleichstellung türkischer Staatsangehöriger mit österreichischen Staatsbürgern gem. Art. 8 des Abkommens über europäische Sicherheit, BGBl. 428/1977, dass die Bw. im Sinne der Bestimmung des § 2 Abs 5 lit. b FLAG ex lege zum…
…Ansicht des Bw. bliebe im bisherigen Verfahren unberücksichtigt, dass gemäß dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit BGBl 428/1977 türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt seien. Das Finanzamt ersuchte den Bw. um Vorlage einer vom zuständigen Gemeindetag ausgefüllten Familienstandsbescheinigung, in der…
… 2 Abs. 8 FLAG habe er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Österreich. Der Bw. verweist zudem auf das Europäische Abkommen über Soziale Sicherheit BGBl 428/1977, wonach türkische Staatsbürger bei Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt seien. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. November 2005 wies…
…ist. Lediglich Herr y hat sich die Sprache besser angeeignet, da er diese im Rahmen seiner Tätigkeit beim Missionsdienst im Bibelkorrespondenzkurs benötigt. Gem. Art 59 des Abkommens Soziale Sicherheit (BGBL 428/1977), haben Personen, für welche die Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates gelten (Österreich aufgrund Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz…
…des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Zum Einwand, dass türkische Staatsbürger kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind und daher der § 3 FLAG 1967 nicht anwendbar ist, wird festgestellt…
…Fremdenrechtspaket 2005. Türkischer Staatsbürger, die in Österreich wohnhaft sind und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben, sind kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, sodass bei Vorliegen des Mittelpunkts der Lebensinteressen § 3 FLAG 1967 nicht…
…ihrer Lebensinteressen in Österreich haben, sind kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Maßgebend ist daher - das Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen ist unstrittig - wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. im Rückforderungszeitraum April 2007 bis…
…es nicht ausreichend, den Mittelpunkt der Lebensinteressen nur auf den Familienwohnsitz zu beschränken. Nach dem Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit, BGBl.Nr. 428/1977 sind türkische Staatsbürger bei der Gewährung der Familienbeihilfe den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt..." Am 20. März 2007 überreichte der Bw. persönlich beim…
…Eine Schlechterstellung türkischer Staatsangehöriger sei daher nicht zulässig, zumal nach Art. 8 des europäischen Abkommens über soziale Sicherheit, BGBl. 428/1977, türkische Staatsangehörige den österreichischen Staatsangehörigen ebenfalls gleichgestellt sind. Letztlich ergebe sich aus Art 20 ff. (insbesondere Art. 28) der Richtlinie 2004/83/EG des…
…türkische Staatsbürger, die (mit ihrer Familie) in Österreich wohnhaft sind und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben, Kraft Artikel 8 des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit, BGBl. Nr. 428/1977, österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind , fällt die Bw. auch nicht in den Anwendungsbereich des § 3…