…Darin machte er ua. eine Bürgschaftszahlung von EUR 50.000,00 als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Bf übermittelte der belangten Behörde zu dieser Einkommensteuererklärung zwei ergänzende Schriftsätze vom März 2017 sowie vom 10.05.2017. Zu den von ihm beantragten außergewöhnlichen Belastungen brachte er dabei…
… 34, Anm. 78, Stichwort „Bürgschaftszahlungen“): Der Steuerpflichtige muss glauben, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt allerdings nicht…
…das Schreiben vom 16. August 2007 verwiesen. Diese Bürgschaftszahlung sei zur Gänze im Jahr 2004 zu berücksichtigen, da die Gewinnermittlung gemäß Betriebsvermögensvergleich erfolgt sei und somit auch die mittels Darlehen refinanzierten Beträge zu berücksichtigen seien. Des weiteren werde das Berufungsbegehren insoweit ausgeweitet, als der Firmenwert…
…anzuerkennen. Der Berufung war kein Erfolg beschieden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Juli 2009 wurde die Berufung vom 12. Februar 2009 als unbegründet abgewiesen. Die Bürgschaftszahlungen eines Gesellschaftergeschäftsführers - schreibt die belangte Behörde unter Hinweis auf Jakom, EStG2 2009, § 32 Rz 30, in der Bescheidbegründung - seien in…
…ein eigenständiges Steuersubjekt darstellte, das nach der Liquidierung untergegangen ist und daher auf der Ebene der ehemaligen Gesellschafter keine nachträglichen Einkünfte anfallen können. Die Abzugsfähigkeit dieser Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist deswegen ausgeschlossen, weil die Besicherung von an GmbH gewährten Darlehen durch Gesellschafter nicht verpflichtend…
…des bereits rechtskräftigen Einkommensteuerverfahrens 2002 und setzte mit Bescheid vom 26. August 2005 die Einkommensteuer für das Jahr 2002 ohne Berücksichtigung der Bürgschaftszahlung fest. In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung wandte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers ein, das Finanzamt habe in seiner Bescheidbegründung übersehen…
…Einkommensteuer 1999 beträgt umgerechnet € 317,36 (S 4.367,00). Der Bescheid betreffend Einkpommensteuer 2000 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Schulden der GmbH. Der Berufungswerber (Bw.) machte in den Einkommensteuerklärungen für die Jahre 1999 und 2000 zunächst negative Einkünfte…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 27. September 2013 ergingen die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012. In ihnen wurden die Bürgschaftszahlungen des Bf. nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Begründend wurde ausgeführt: Laut Daten des Finanzamtes sei der Bf. mit 20%iger Beteiligung an der NameGes…
…07). Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Motiven die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen worden ist. Die Klärung der beruflichen Veranlassung von Bürgschaftszahlungen ist somit eine Frage der Beweiswürdigung. Das bestimmten Handlungen zugrunde liegende subjektive Element bzw. die mit bestimmten Handlungen verfolgte Absicht kann nur…
…und nicht aufgrund der Gesellschafterstellung. Das Eingehen der Bürgschaft stehe daher mit der Einkünfteerzielung als Geschäftsführer im direkten Zusammenhang, sodass die Abzugsfähigkeit der Bürgschaftszahlungen als nachträgliche Werbungskosten durchaus gegeben sei. Durch das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung sei es überhaupt erst möglich gewesen, dass die P-GmbH…
…festgesetzt. Als Begründung wurde durch das Finanzamt ausgeführt, dass die in der Berufung vom 23.4.1998 gegen den Erstbescheid vom 7.1.1998 geltend gemachten Haftungs- bzw. Bürgschaftszahlungen in Höhe von ATS 8.500.000,-, vorausgesetzt, dass diese Zahlungen auch steuerlich anzuerkennen seien, erst…
…der Einkommensteuererklärung für 2005 vom 28. Oktober 2006 unter der KZ 735 außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 50.363,63 Euro (darin enthalten eine Bürgschaftszahlung an die X-Bank in Höhe von 48.000 Euro) geltend. Mit Vorhalt vom 7. Februar 2007 wurde der Bw…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der am 31. März 2006 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für 2004 machte der Abgabepflichtige AB unter dem Titel "Bürgschaftszahlungen" eine außergewöhnliche Belastung von 15.000 € geltend. Dazu teilte die Bank dem Finanzamt mittels E-Mail am 20…
…die Bank in nichts anderem gelegen sei als in der seinerzeit eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung. Solche Bürgschaftszahlungen würden in der Gesellschafterposition wurzeln und seien deswegen einem Abzug als Werbungskosten bei den Gesellschafter-Einkünften nicht zugänglich. Bezieht man diese rechtlichen Ausführungen auf den gegenständlichen Fall, so bedeutet dies…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.A.9, vom 27. Mai 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg vom 2. Mai 2002, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war zu…
…steht es der Finanzbehörde nicht zu, die Notwendigkeit und die Angemessenheit einer Betriebsausgabe zu prüfen. Der Verwaltungsgerichtshof hat beispielsweise zur Frage der Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit wiederholt Stellung genommen und immer wieder ausgesprochen, es sei bei der Beurteilung…
…278 mwN) Werden Zahlungen aufgrund einer Bürgschaft geleistet, ist der ursprüngliche Grund für das Eingehen der Bürgschaft entscheidend. Bürgschaftszahlungen der Gesellschafter-Geschäftsführer sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher auf die Beteiligung zu aktivieren. Es besteht daher keine Möglichkeit, derartige Zahlungen als Betriebsausgaben anzuerkennen…
…Mayr/Zorn, EStG: Kommentar, § 32 Tz 92). Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. VwGH 03.08.2004, 99/13/0252, unter Hinweis…
…Im Erkenntnis VwGH 26.6.2013, 2009/13/0071, hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes ausgesprochen: „Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. z.B. VwGH 28…
…der X-Bank vom 20.10.2010) und aus dem Firmenbuchauszug. In rechtlicher Hinsicht ist dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei…