…oben angeführten VwGH-Erkenntnis) bzw. eine Nachsicht (wie im berufungsgegenständlichen Fall). Es liegt daher im berufungsgegenständlichen Fall keine (mittelbare oder unmittelbare) Abhängigkeit der Abgabenhöhe von der Berufungserledigung vor und war in der Folge die Berufung aus den angeführten Gründen abzuweisen. Linz, am 11. September 2006
Was die Umsatzsteuer anlange, sei ein allfälliger Durchgriff wie bei der Einkommensteuer keinesfalls möglich. Es bestehe nämlich keine Abhängigkeit zwischen der einkommensteuerrechtlichen und der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung. Aus dem Kommentar von Ruppe UStG3 lasse sich ableiten: § 1 Rz 72: Es bestehe das reine Trennungsprinzip. Die Umsätze…
…Leistung des Betriebsarztes und der Erzeugung von [Produkten] kein Zusammenhang. Die Leistung des Arztes werde nur in Anspruch genommen, um Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu erfüllen. Eine langjährige Geschäftsbeziehung begründe nicht zwangsläufig ein Dauerschuldverhältnis. Für Herrn Dr. A B bestehe keine persönliche Abhängigkeit oder Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Auftraggeber…
…detailliert und führten zB zu einer Bejahung der wirtschaftlichen Abhängigkeit mit der Begründung, dass Dr. B außer einem Sezierbesteck auf Grund persönlicher Bedürfnisse als Linkshänderin keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel zur Verfügung stellte und über keine eigene Betriebsstätte bzw. keine eigene betriebliche Organisation verfügte. Zu diesem…
…im Hinblick auf die gegen diese Stammabgabenbescheide eingebrachte Berufung nicht in Rechtskraft erwachsen seien. Die den Umsatzsteuerbescheiden zugrunde liegende Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hätte solange keine rechtsgültigen Sachbescheide herbeigeführt, als diese nicht selbst rechtskräftig geworden seien. Weiters führte der Bw. aus…
…deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, auszusetzen. Einem derartigen Antrag kommt einbringungshemmende Wirkung zu. Nach der Judikatur liegt keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a BAO vor, wenn sich die Bescheidbeschwerde gegen eine abweisende Erledigung eines Zahlungserleichterungsansuchens richtet (VwGH 20.02…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…werden könnten. Damit wurde der aufnehmenden Gesellschaft keine klar abgrenzbare und gesicherte Rechtsposition über das spezielle Know-how sowie die Leistungen des Berufungswerbers verschafft, die offenbar sehr stark nachgefragt werden (siehe Anlage ./3 des Gutachtens B). Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass…
…sehr stark mit der Person des Berufungswerbers verknüpft. Der Bestand eines Kundenstockes kann in der Beratungsbranche für die GmbH aber nur dann ausreichend gesichert sein, wenn keine Abhängigkeit von einem alleine tätigen Leistungsträger, der seine Dienste am Markt jederzeit wieder direkt anbieten kann, gegeben ist…
…18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die vom Bf aufgeworfene Frage der Verfassungskonformität einer gesetzlichen Bestimmung…
…18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe zuletzt VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die vom Bf aufgeworfene Frage der Verfassungskonformität einer gesetzlichen…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (vgl. VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die vom Bf aufgeworfene Frage der Verfassungskonformität einer gesetzlichen Bestimmung stellt keine Rechtsfrage im Sinne der Subsumtion unter einen gesetzlichen Tatbestand dar, die vom…
…18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (zB VwGH vom 30.01.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Die von der Bf aufgeworfene Frage der Verfassungskonformität einer…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…geltenden Rechtslage auf verwirklichte Sachverhalte aus dem Bundes-Verfassungsgesetz (Art 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…Vertreter ist beizupflichten, dass sich die Bestimmung des § 6 BundesbezügeG von der hier anzuwendenden Regelung insbesondere dadurch unterscheidet, dass § 6 BundesbezügeG eben keine Abhängigkeit des Fortzahlungsanspruchs von der Länge der vorangegangenen Funktionsdauer vorsieht. Zu der Frage, ob auch Gehaltsfortzahlungen als "einmalige Entschädigung" i. S. v. …
…der Behörde entkräftet, die Bw. hätten der B eine Gewinnbeteiligung eingeräumt. Abgesehen davon liege eine Forderung mit Beteiligung am Gewinn nicht vor. Eine Forderung mit Gewinnbeteiligung setze eine Abhängigkeit vom Ertrag der Gesellschaft, und insoweit - spiegelbildlich - ein gewisses Risiko des Darlehensgebers voraus. Im konkreten Fall…