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UFSZ3K ZRV/0034-Z3K/08Anerkennung von Alternativnachweisen zur Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.10.2008

…3 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, festgestellt, dass für die dort aufgelisteten Warenexporte keine Austrittsnachweise vorliegen und daher das Verfahren nicht ordnungsgemäß beendet worden ist. Mit Bescheid vom 11. Oktober 2006, Zl. 600000/00000/2006, teilte das Zollamt Salzburg der…

VS-10003.3.10.3. Nachträglich elektronische Erledigung bei fehlender Ausfuhrmeldung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…e-VD durchgeführt werden konnte, befindet sich das e-VD im Status zum Export angenommen (XA12). Wurde der Ausgang aus dem Zollgebiet der Union für die nämlichen Waren laut e-VD bescheinigt und liegt dementsprechend die zollrechtliche Ausgangsbescheinigung (Austrittsnachweis EX431) vor, kann die fehlende Ausfuhrmeldung…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…vorzukehren sein, dass im Rechnungswerk des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung des erforderlichen Austrittsnachweises mit dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48…

BFG RV/4200036/2013Die Vorlage einer unrichtigen Abrechnung im Rahmen der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) stellt eine Pflichtverletzung gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.08.2015

…geht auch aus den Ausgangsrechnungen hervor. Die Chargenbegleitscheine und Analysenzertifikate werden mit sämtlichen Ausfuhrpapieren abgelegt. Die Wiederausfuhr (Code 3151) der Fertigware erfolgt im Rahmen des e-Zollverfahrens mit elektronischem Austrittsnachweis (Liefernachweis). Als Frist für die Beendigung werden 12 Monate festgelegt, als besondere Modalitäten eine automatische…

UFSZ3K ZRV/0076-Z3K/12Die Vorlage einer unrichtigen Abrechnung bei aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren) stellt eine Pflichtverletzung gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.11.2013

…geht auch aus den Ausgangsrechnungen hervor. Die Chargenbegleitscheine und Analysenzertifikate werden mit sämtlichen Ausfuhrpapieren abgelegt. Die Wiederausfuhr (Code 3151) der Fertigware erfolgt im Rahmen des e-Zollverfahrens mit elektronischem Austrittsnachweis (Liefernachweis). Als Frist für die Beendigung werden 12 Monate festgelegt, als besondere Modalitäten eine automatische…

UFSZ3K ZRV/0074-Z3K/12Die Vorlage einer unrichtigen Abrechnung bei aktiver Veredelung (im Nichterhebungsverfahren) stellt eine Pflichtverletzung gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.12.2012

…geht auch aus den Ausgangsrechnungen hervor. Die Chargenbegleitscheine und Analysenzertifikate werden mit sämtlichen Ausfuhrpapieren abgelegt. Die Wiederausfuhr (Code 3151) der Fertigware erfolgt im Rahmen des e-Zollverfahrens mit elektronischem Austrittsnachweis (Liefernachweis). Als Frist für die Beendigung werden 12 Monate festgelegt, als besondere Modalitäten eine automatische…

UFSZ3K ZRV/0062-Z3K/09Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet: Antrag auf Aussetzung der Entscheidung; Unterbleiben der Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)29.06.2012Teil 3/5

…2267). Auch die Ausführungen des BoS, der im Hinblick auf die Lieferungen der Fa. G einen Austrittsnachweis erteilt haben soll, haben verglichen mit den gegen diese Ausführungen sprechenden Ermittlungsergebnissen den geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit für sich. Einen zusätzlichen Beweis liefern die Auswertungen der ASFINAG. Die…

UFSZ3K ZRV/0066-Z3K/09Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)29.06.2012Teil 2/4

…die Ausführungen des BoS, der im Hinblick auf die Lieferungen der Fa. F einen Austrittsnachweis erteilt haben soll, haben verglichen mit den gegen diese Ausführungen sprechenden Ermittlungsergebnissen den geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit für sich. Einen zusätzlichen Beweis liefern die Auswertungen der ASFINAG. Die Abfrage der…

UFSZ3K ZRV/0092-Z3K/12Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2012

…Sinn, die vorliegende Kopie übersetzen zu lassen. Mit Schreiben vom 19. Mai 2008 legte die Bf. eine beglaubigte Kopie der Ausfuhranmeldung mit Austrittsnachweis vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Mai 2008 gab das Zollamt der Berufung teilweise statt. Die Bf. sei nicht Zollschuldner nach Art. 203…

UFSZ3K ZRV/0180-Z3K/08Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.09.2009

…keinen Sinn, die vorliegende Kopie übersetzen zu lassen. Mit Schreiben vom 19. Mai 2008 legte die Bf. eine beglaubigte Kopie der Ausfuhranmeldung mit Austrittsnachweis vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Mai 2008 wurde der Spruch der angefochtenen Entscheidung abgeändert, die Bf. sei nicht gemäß Art. 203…

UFSZ3K ZRV/0036-Z3K/08Erbringung des Ausfuhrnachweises durch Vorlage eines Kontrollexemplares T5
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.04.2008

…Nr. 800/1999 ist der Ausfuhrnachweis entweder mit einem Kontrollexemplar T5 oder mit einem "einzelstaatlichen" Dokument zu erbringen. Da für Ausfuhren über einen anderen Mitgliedstaat der Austrittsnachweis zwingend mittels des Kontrollexemplars T5 zu führen ist, könnte ein einzelstaatliches Dokument nur für Direktausfuhren in Frage kommen…

UFSZ3K ZRV/0149-Z3K/02Ausfuhrerstattung, Ausfuhrnachweis, Kontrollexemplar T5, Anerkennung anderer gleichwertiger Unterlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2003

…Nr. 800/1999 ist der Ausfuhrnachweis entweder mit einem Kontrollexemplar T5 oder mit einem "einzelstaatlichen" Dokument zu erbringen. Da für Ausfuhren über einen anderen Mitgliedstaat der Austrittsnachweis zwingend mittels des Kontrollexemplars T5 zu führen ist, kann ein einzelstaatliches Dokument nur für Direktausfuhren in Frage kommen…

UFSZ1W ZRV/0047-Z1W/02Festsetzung der Tabaksteuer wegen widerrechtlicher Verbringung von versteuerten Tabakwaren aus Deutschland ins Anwendungsgebiet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2004

…über die Zollabfertigung ebendort, den anschließenden Transport in die Drittländer bis zur Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer (unter teilweiser Verwendung gefälschter Austrittsnachweise) die Abwicklung zum Teil selbst ausgeführt und zum anderen Teil zumindest organisiert hat. Der Umstand, dass der Beförderungsvorgang nicht immer durch ihn persönlich durchgeführt…

EAS 2431Voraussetzungen für die Ausstellung einer österreichischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/0415.03.2004

Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…

EAS 210Ansässigkeitsnachweise von Amerikanern und Kanadiern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/15/1-IV/4/9204.12.1992

Für die Erlangung einer abkommensgemäßen Steuerentlastung bei abzugspflichtigen Inlandseinkünften sieht der BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986, die Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung durch den ausländischen Einkünfteempfänger vor. Da im Fall der USA verschiedentlich Probleme bei der Beschaffung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen gemeldet wurden…

EAS 1463Österreichische Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 677/1-IV/4/9905.07.1999

Wechselte ein Dienstnehmer einer österreichischen Tochtergesellschaft mit schwedischer Konzernspitze nach über 20jähriger Dienstzeit im Jahr 1992 unter Wohnsitzverlegung zur Prager Konzerngesellschaft und erhält er im Jahr 1999 von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Pensionsabfindung, so ist der österreichische Arbeitgeber nach österreichischem innerstaatlichen Recht zum Lohnsteuerabzug…

EAS 2025Steuerliche Behandlung einer "Marktaustrittsprämie" nach Betriebsaufgabe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/3-IV/4/0203.04.2002

Hat ein österreichischer Einzelunternehmer seinen Gewerbebetrieb "aufgegeben" und die einzelnen Vermögensgegenstände an einen Übernehmer verkauft, und hat er sodann seinen österreichischen Wohnsitz in die USA verlegt (ohne dort allerdings im Sinne des DBA-USA "ansässig" zu werden) und zahlt ihm in der Folge der Übernehmer…

EAS 1563Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen bei vierjähriger Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/9922.11.1999

Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…