…gekürzt. Auf die Liebhabereiverordnung wird verwiesen." 4. Rechtlich folgt daraus: Es entspricht ständiger Rechtsprechung des VwGH, dass im Berufungsverfahren nur der im Wiederaufnahmsbescheid herangezogene Wiederaufnahmsgrund zu überprüfen ist. Der "Austausch" des Wiederaufnahmsgrundes durch einen anderen ist unzulässig (sh. VwGH 19.3.2008, 2006/15/0023)…
…des § 303 Abs. 1 BAO ins Treffen führt. Nach Ansicht des UFS erfolgt damit ein unzulässiger Austausch des Wiederaufnahmsgrunds im Berufungsverfahren. Der Bw verlässt damit die den Gegenstand des Berufungsverfahrens bildende Rechtssache. Damit fehlt der Berufung aber auch eine Begründung in der Rechtssache, was diese…
…Fall, ob das Erkenntnis des VwGH Ro 2018/13/0008 vom 11.12.2019 bzw. die Nichtgeltendmachung von Werbungskosten taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen, um die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2017 und 2018 wiederaufzunehmen. Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht ist bei seiner Entscheidung von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Der Bf. bezog…
…den Wiederaufnahmegrund austauschen. Daraus folgt, dass sich die Befugnis der Berufungsbehörde im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren auf die Prüfung beschränkt, ob der Abweisungsbescheid des FA unter Heranziehung des vom Abgabepflichtigen im Antrag vom 2.6.2009 geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes zu Recht er folgte. Das neue Vorbringen kann…
…Sache" bestimmt, über welche der die Wiederaufnahme bewilligende Bescheid bzw. der den Wiederaufnahmeantrag abweisende Bescheid abspricht. Nur über diese "Sache" darf auch im Beschwerdeverfahren entschieden werden; der Austausch von Wiederaufnahmsgründen im Beschwerdeverfahren ist daher nicht zulässig. (Vgl. Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 § 303 Rz…
…erfolgte von der belangten Behörde in ihrer Beschwerdevorentscheidung. Dieser Umstand ist nicht als Austausch von Wiederaufnahmsgründen zu werten, sondern als zulässige Konkretisierung der bereits im Erstbescheid allgemein (ohne nähere Konkretisierung) genannten vom Betriebsprüfer im Zuge der AP abverlangten Unterlagen. In Bezug auf den inhaltlichen Aspekt…
…die "Sache", dh den Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens. Ein Austausch von Wiederaufnahmsgründen im Beschwerdeverfahren (also eine Bestätigung der Wiederaufnahme aus anderen Gründen) ist unzulässig. Dh: Nach einer gescheiterten Wiederaufnahme kann eine auf andere Gründe gestützte Wiederaufnahme nur neuerlich erstmals erstinstanzlich initiiert werden, so ihr nicht bereits…
…da „die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens keinen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte“ (§ 303 Abs 1 BAO). Da ein Austausch der Wiederaufnahmegründe im Rechtsmittelverfahren nicht zulässig ist (vgl VwGH 28.01.2015, 2010/13/0192…
…zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung (einschließlich Verböserung) abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Unzulässig wäre ein im Berufungsverfahren vorgenommener Austausch von Wiederaufnahmsgründen, wenn sich also der von der Abgabehörde I. Instanz herangezogene Grund im Berufungsverfahren als untauglich herausstellt…
…Nur dieser solcherart festgelegte Tatsachenkomplex bildet die "Sache", dh den Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens. Ein Austausch von Wiederaufnahmsgründen im Beschwerdeverfahren (also eine Bestätigung der Wiederaufnahme aus anderen Gründen) ist unzulässig (vgl. VwGH 02.02.2023, Ra 2020/13/0031). Wird auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung…
…Wiederaufnahmsverfahrens. Ein Austausch von Wiederaufnahmsgründen im Beschwerdeverfahren (also eine Bestätigung der Wiederaufnahme aus anderen Gründen) ist unzulässig. (Ellinger/Sutter/Urtz, BAO³ § 303 Anmerkung 10) Nach der Judikatur des VwGH ist der Wiederaufnahmswerber behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen des Wiederaufnahmsgrundes (vgl VwGH 8.5.2003…
…die der Partei im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei. Diese Ansicht, wonach der Kenntnisstand des Antragstellers maßgebend ist…
…Als durchgeführte Instandsetzungsmaßnahmen hält das Erhebungsorgan im Bericht vom 27.Dezember 2000 fest: "Renovierung der Fassade, Spenglerarbeiten, Austausch von 4 Fenstern und einer Balkontür, Glaserarbeiten sowie Sanierung einer Wohneinheit incl. Badeinbau samt Fliesen und Einbau einer Heizung". Zur Klärung der Fremdüblichkeit des mit der Tochter…
…gebliebenen Installateurbetriebes vorgelegt worden, der die Schadensbehebung vorgenommen habe. Die Begründung der belangten Behörde für die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages sei unrichtig, weil es für den Wiederaufnahmegrund der neuen Tatsachen und Beweismittel geradezu typisch sei, dass sich im wiederaufzunehmenden Verfahren noch vor bzw. ohne Berücksichtigung der…
…2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…anderem den Fall P , in dem eine nicht aufgeklärte Gutschrift erteilt worden sei. Nach den Feststellungen des Prüfers und den vorliegenden Unterlagen fand sich im Rechenwerk der Bw für den Austausch einer "Energiezentrale" eine verbuchte Ausgangsrechnung an Franz P vom 15. März 1999 mit der…
…verfügende Bescheid einer Begründung. Diese hat einerseits die Wiederaufnahmegründe, also die Tatsachen und Beweise anzugeben, die neu hervorgekommen sind und muss andererseits auch die Qualifikation dieser Umstände als bedeutsam für den anders lautenden Spruch des neuen Sachbescheides darlegen. Die Wiederaufnahmegründe sind in der Begründung anzuführen…
…worden. Im Zuge der Schlussbesprechung sei die Berücksichtigung des Investitionsfreibetrages im gesetzlichen Höchstausmaß begehrt worden. Die von der Erstveranlagung abweichende rechtliche Beurteilung des Austausches der Frei- bzw. Kabelleitung als aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut stelle den einzigen Wiederaufnahmsgrund dar. Der VwGH habe schon mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass…
…sei. Leider habe sich im Jahr 2009 herausgestellt, dass die Hauptwasserleitung (noch aus Blei - seit Errichtung unverändert) einen großen Riss gehabt habe und ein kompletter Austausch der Wasserleitungsrohre im ganzen Haus nötig wäre. Die Kosten hiefür hätten aber die Mieteinnahmen auf unabsehbare Zeit weit überschritten…
…Bw. immer davon ausgegangen, dass es hinsichtlich ihrer Vermietungstätigkeit nicht zu einer Beendigung, sondern nur zu einem Austausch des Vermietungsobjektes gekommen sei. Ihr unternehmerisches Auftreten nach außen hin habe sich während des gesamten Vermietungszeitraumes nicht geändert. "Gemäß Judikatur, Lehre und Verwaltungspraxis" würden nicht nur Ereignisse…