…vertreten, in der ausgeführt wird, eine verspätet oder in zu geringer Höhe entrichtete Rate löse noch keinen Terminverlust mit Säumnisfolgen aus. Im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO gelte der Zahlungsaufschub erst im Zeitpunkt der Ausstellung eines Rückstandsausweises als beendet. Ebenso sehe § 217…
…229 BAO Rz 8, 10 u. 15, mit den zitierten Verweisen) Wird eine nicht rechtswirksame Zustellung der Abgabenbescheide behauptet, so bedeutet dies nichts anderes, als dass die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Ausstellung eines Rückstandsausweises gem. § 229 BAO bestritten wird (Liebeg in Liebeg (Hrsg), Die Abgabenexekutionsordnung2 …
…AbgEO zu behandeln (VwGH 9.3.1990, 85/17/0116). Rz 1402: Der Rückstandsausweis ist eine aus dem Abgabenkonto abgeleitete Aufstellung über die Zahlungsverbindlichkeiten. Er ist ein Auszug der Rechnungsbehelfe der ausstellenden Verwaltungseinrichtung, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Verrechnung, abgeleitet aus dem Rechenwerk der Behörde …
…der Anträge gemäß § 15 AbgEO sind Umstände, die bereits im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises existent waren (Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, S 56). Die Vollstreckbarkeit eines Rückstandsausweises kann nicht wirksam mit der Begründung bekämpft werden, dass gegen den Abgabenbescheid rechtzeitig ein Rechtsmittel (bzw. ein Antrag auf…
…geschlossen werden könne, dass zur Wahrnehmung des Terminverlustes ein Rückstandsausweis gemäß § 229 BAO ausgestellt werden müsse, zumal auch Stoll in seinem BAO-Kommentar der Ansicht sei, dass bis zur Ausstellung eines Rückstandsausweises die Vollstreckung gehemmt sei und daher die Möglichkeit bestehen würde, mit vollstreckungshemmender Wirkung…
…die Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229 BAO) als beendet gilt. Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG iVm § 217 Abs. 3 letzter Satz BAO beginnt die 3-Monats-Frist ("diese Fristen") mit Ablauf der sich aus § 217 Abs. 4 BAO ergebenden Zeiträume (also ab Ausstellung des Rückstandsausweises laut…
…ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt. § 229 BAO: Als Grundlage für die Einbringung ist über vollstreckbar gewordene Abgaben ein Rückstandsausweis auszufertigen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld…
…c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. (5) Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als…
…3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. (5) ... (7) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht…
…c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. (5) Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als…
…3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. ... (7) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen…
…Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht…
…2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt (lit. c), oder ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist (lit. d). Die zitierte Bestimmung des § 230 BAO normiert: (2) Während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist dürfen Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder…
…3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich…
…2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinne von § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 213 ausgesetzt ist. Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge…
…des §212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß §231 ausgesetzt ist. Die Bw bestreitet die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzung mit dem Argument, sie habe einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß §212a BAO gestellt. Anträge…
…Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d)ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Abs.5 ........ Abs.6 Wird vor dem Ende einer für die Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist ein Vollstreckungsbescheid (§ 230 Abs. 7) erlassen…
…ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d)ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Abs.5 Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als…
…ein Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. Nach Abs. 5 entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht mehr…
…Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises als beendet gilt. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld…